Editorial: Wer gutgläubig Betrügern hilft, zahlt
Für Verbraucher ist es nicht einfach, den Durchblick zu behalten.
Bild: Nokia
Eine aus Verbrauchersicht ereignisreiche Vorweihnachtswoche geht
zu Ende. Zahlreiche Urteile und Entscheidungen stärken den Wettbewerb
und damit die Situation der Verbraucher. So mussten im
irren
Smartphone-Patentstreit sowohl
Apple (bei denen eines der zentralen Patente
kräftig wankt) als auch
Samsung (die jüngst von der EU-Kommission
gewarnt wurden, nicht übermäßig hart gegen
Apple vorzugehen) kräftig einstecken. Der Druck auf beide Firmen, sich
an den Verhandlungstisch zu setzen, und dort eine für beide Seiten
(und damit auch für die Verbraucher) vernünftige Lösung zu finden, nimmt
also zu.
In Spanien wies das Kartellamt den drei vor Ort ansässigen Mobilfunk-Netzbetreibern anscheinend Preisabsprachen bei SMS nach, und verhängte gegen alle drei millionenschwere Strafzahlungen. Zwar ist davon auszugehen, dass die Strafzahlungen vor Gericht angefochten werden. Dennoch dürfte es dank der durch das Verfahren gesteigerten öffentlichen Aufmerksamkeit auf das Thema "SMS-Preise" es den Netzbetreibern künftig schwerer fallen, die Preise künstlich oben zu halten, sollten tatsächlich wettbewerbswidrige Preisabsprachen dahinter stecken.
Bezüglich der nächsten Generation des Internetanschlusses über das Telefonkabel, VDSL Vectoring, macht die Deutsche Telekom ernst und hat einen entsprechenden Antrag bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Dieser zeigt einen realistischen Weg auf, wie der Zugang zu einem ganzen Kabelbündel auf jeweils einen Anbieter (die Deutsche Telekom oder einen Wettbewerber) geregelt werden kann. Zwar kritisiert die Konkurrenz sicher zu recht, dass die Deutsche Telekom hier versucht, übergroße Kuchenstücke für sich zu sichern, während die anderen nur Krümel abbekommen. Aber es gibt somit erstmal eine brauchbare Diskussionsgrundlage. Und dem Regulierer wird es schon gelingen, die endgültige Entscheidung so zu formulieren, dass die Telekom-Konkurrenten zu denselben Konditionen ihre Anschlüsse auf Telekom-Vectoring aufschalten können, wie die Telekom auf Vectoring der Konkurrenz. Und da VDSL Vectoring in vielen Gebieten mit ebenfalls 100 MBit/s schnellen Kabelanschlüssen in Konkurrenz steht, wird die Telekom sowieso keine Mondpreise verrechnen können.
Kritisches BGH-Urteil: Wer anderer Leute Geld transferiert, lebt gefährlich
Für Verbraucher ist es nicht einfach, den Durchblick zu behalten.
Bild: Nokia
Leider hat der Bundesgerichtshof auch eine für leichtgläubige Personen
sehr gefährliche Entscheidung gefällt.
Aus dieser lässt sich folgende Warnung ableiten: Wickeln Sie
nie die Geldgeschäfte fremder Personen ab! Am Ende kann es
nämlich passieren, dass Sie das transferierte Geld nochmal bezahlen
müssen, dieses Mal aber aus der eigenen Kasse.
Vor allem per Spam-E-Mail werden immer wieder einfache, und dennoch vermeintlich lukrative Jobs angeboten, bei denen der Jobber nichts mehr zu tun hat, als für den Auftraggeber Geld zu überweisen, oder gar, wie im verhandelten Fall geschehen, sein Konto zu vermieten. Der Auftraggeber gibt sich meist als Firma aus, die erstmalig in Deutschland Geschäfte tätigt und dafür schnell ein Konto braucht. Soweit der Auftraggeber seriös ist, ist das kein Problem. Doch haben seriöse Auftraggeber in der Regel auch kein Problem damit, ein normales Bankkonto zu eröffnen.
Ergo ist es fast immer der Fall, dass der Auftraggeber das Konto des anonym angeworbenen Finanzagenten für kriminelle Geldtransfers benutzt. Egal, ob es sich am Ende um Vorkassebetrug, Online-Banking-Manipulationen, Bestechung oder die Abrechnung von Schmuggelware handelt: Dem Finanzagenten droht eine Strafanzeige wegen Geldwäsche nach § 261 StGB. Immerhin limitiert Abs. (5) dieses Paragraphen für den Fall, dass man sich gutgläubig anwerben lässt und die wahren Absichten des Auftraggebers "leichtfertig" nicht erkennt, die Strafe auf maximal zwei Jahre.
Strafrechtlich dürften Finanzagenten daher fast immer mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe davonkommen. Doch damit sind die zivilrechtlichen Asprüche noch nicht abgedeckt. Im Fall von Vorkassebetrug können gemäß dem BGH-Urteil die Opfer den bezahlten Kaufpreis, für den sie nie eine Ware erhalten haben, nicht nur vom eigentlichen Betrüger zurückfordern, sondern auch vom Finanzagenten, der dem Täter geholfen hat. Ähnliches dürfte auch für Onlinebanking-Betrug gelten. Die Folge, wie eingangs erwähnt: Man sollte nie die Finanzgeschäfte fremder Personen abwickeln, auch und gerade dann, wenn diese mit besonders hohen Provisionen winken.
Frohe Feiertage!
Dieses ist das letzte Editorial vor Weihnachten und Neujahr. Ich wünsche Ihnen ein Frohes Fest und einen Guten Rutsch!