Gewechselt

Festnetz und Internet: Anbieter wechseln in drei Schritten

Schlechte Qualität, zu teuer, zu viele Störungen: Manch einer ist mit seinem Fest­netz­an­bieter unzu­frieden. Die einfachste Lösung: Provider wech­seln. Wir erläu­tern, welche Stol­per­fallen Sie dabei vermeiden sollten.
Von dpa /

Wichtige Hinweise zum Wechsel des Festnetz- und Internet-Anbieters Wichtige Hinweise zum Wechsel des Festnetz- und Internet-Anbieters
Bild: teltarif.de
Beim Tele­fo­nieren rauscht es ständig in der Leitung? Die Verbin­dung ins Internet lahmt? Und recht kost­spielig ist der Vertrag auch noch? Es gibt viele Gründe, sich über seinen Fest­netz­an­bieter zu ärgern. Die gute Nach­richt ist: Ein Wechsel ist einfach, wenn Verbrau­cher ein paar grund­le­gende Dinge beachten.

Der wich­tigste Punkt: Die Kündi­gungs­frist nicht verpassen. "Jeden Monat ist auf der Rech­nung ersicht­lich, wie lange der Vertrag noch läuft und wann demnach spätes­tens gekün­digt werden muss", sagt Kathrin Körber von der Verbrau­cher­zen­trale Nieder­sachsen. Die Kündi­gungs­frist betrage in der Regel drei Monate vor dem Ablauf der verein­barten Vertrags­lauf­zeit, erklärt Rainer Schuldt von der "Computer Bild".

Es gilt also, sich recht­zeitig zu infor­mieren und tätig zu werden. So klappt der Anbie­ter­wechsel in drei Schritten.

Schritt eins: die Recherche

Wichtige Hinweise zum Wechsel des Festnetz- und Internet-Anbieters Wichtige Hinweise zum Wechsel des Festnetz- und Internet-Anbieters
Bild: teltarif.de
Wer wech­seln will, sollte zunächst die Tarife Optionen der DSL- und Kabel-Anbieter, die neben dem Internet- auch den Telefon-Fest­netz­an­schluss bereit­stellen, über den teltarif.de-Tarif­ver­gleich recher­chieren. "Nicht jeder Provider liefert dieselben Features am Wohnort des Kunden", stellt Schuldt klar.

Mit welchen Leis­tungen der Nutzer rechnen kann, lässt sich leicht heraus­finden: Alle wich­tigen Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­nehmen bieten die Möglich­keit, über eine Adress­ein­gabe fest­zu­stellen, welche Maxi­mal­ge­schwin­dig­keiten für das Internet am Wohnort anliegen.

Tipp der Verbrau­cher­zen­trale: Sollten hier Verspre­chen gemacht werden, die sich nicht halten lassen, etwa weil die Leis­tung noch gar nicht zur Verfü­gung steht, haben Sie als Kunde ein außer­or­dent­li­ches Kündi­gungs­recht.

Schritt zwei: der neue Vertrag

"In der Praxis ist es üblich, den neuen Anbieter mit der Kündi­gung des bishe­rigen Vertrages zu beauf­tragen", sagt Michael Reifen­berg, Spre­cher der Bundes­netz­agentur. Und idea­ler­weise auch mit der Rufnum­mer­mit­nahme, der Portie­rung.

"Tut man das nicht, erhält man eine neue Fest­netz­nummer und muss unter Umständen Freunde, Bekannte, Verwandte oder Geschäfts­partner über den Wechsel infor­mieren", warnt Schuldt. Wichtig: Die Portie­rung der Fest­netz­nummer ist nur möglich, wenn die Kunden­daten beim alten und neuen Anbieter komplett iden­tisch sind - sonst kommt es zu Verzö­ge­rungen.

Verglei­chen Sie also am besten vorab sämt­liche Daten des alten und neuen Vertrags und aktua­li­sieren Sie diese gege­be­nen­falls recht­zeitig. Dazu zähle etwa auch, ob der erste und der zweite Vorname drin­ständen und ob das Stock­werk korrekt ange­geben sei, so Körber.

"Die Mitnahme einer Rufnummer zu einem anderen Anbieter verur­sacht grund­sätz­lich Kosten", sagt Reifen­berg. Aller­dings dürften Verbrau­chern nur die Beträge in Rech­nung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen.

Schritt drei: der Tag X

Idea­ler­weise sollte am Tag X der Umstel­lung die Rufnum­mern­por­tie­rung bereits beendet und der neue Vertrag abge­schlossen sein. Den Auftrag zur Mitnahme der Rufnummer sollte laut Bundes­netz­agentur der neue dem bishe­rigen Anbieter möglichst zehn Arbeits­tage vor dem Ende des auslau­fenden Vertrages erteilt haben.

Körber empfiehlt: Erin­nern Sie Ihren neuen Anbieter noch einmal daran, dem alten Anbieter die Kündi­gung und die Rufnum­mern­por­tie­rung zu über­mit­teln. "So komisch es klingt, aber es ist schon vorge­kommen, dass das vergessen wurde, obwohl es beauf­tragt war."

Und was tut man, wenn der ganze Wechsel schief geht und man ohne Telefon und Internet da steht? Von der Bundes­netz­agentur heißt es: "Der bishe­rige Anbieter darf nicht einfach seine Leis­tung einstellen." Viel­mehr müsse er den Anschluss grund­sätz­lich solange weiter­ver­sorgen, bis der Wechsel zum neuen Anbieter abge­schlossen ist.

"Wird die Leitung länger als einen Kalen­dertag unter­bro­chen, muss der alte Anbieter den Verbrau­cher wieder aufnehmen", erklärt Körber. Betrof­fene können sich bei Problemen rund um den Anbie­ter­wechsel an den Verbrau­cher­ser­vice der Bundes­netz­agentur wenden.

Neue Hard­ware manchmal unnötig

Meist bietet der neue Provider seinen Kunden auch die erfor­der­liche Hard­ware an, etwa Router oder Tele­fone. "Auf diese teils kosten­pflich­tigen Drein­gaben kann man aber getrost verzichten", meint Schuldt.

Auch sollte man sich nicht davon beirren lassen, dass Provider damit werben, nur mit ihrer Hard­ware die beste Leis­tung zu errei­chen. "Wer schon seinen eigenen Router und sein Fest­netz­te­lefon hat, muss nicht wech­seln." Ledig­lich beim einem Wechsel der Zugangs­technik (von DSL auf VDSL oder TV-Kabel bezie­hungs­weise umge­kehrt) ist ein neuer Router erfor­der­lich

Ist man eigent­lich zufrieden mit der aktu­ellen Situa­tion und will nur etwas Geld sparen, kann man auch versu­chen, die Kündi­gung erst einmal nur anzu­drohen, entweder per Telefon-Hotline oder online. "Hier lässt sich meis­tens angeben, ob man mit einem neuen Angebot kontak­tiert werden möchte", erläu­tert Verbrau­cher­schüt­zerin Körber. Viel­leicht sind die Kondi­tionen dann doch attraktiv. "Der Konkur­renz­kampf unter den Anbie­tern ist groß, weshalb man um jeden Kunden buhlt", sagt Schuldt.

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