Festnetz und Internet: Anbieter wechseln in drei Schritten
Wichtige Hinweise zum Wechsel des Festnetz- und Internet-Anbieters
Bild: teltarif.de
Beim Telefonieren rauscht es ständig in der
Leitung? Die Verbindung ins Internet lahmt? Und recht kostspielig ist
der Vertrag auch noch? Es gibt viele Gründe, sich über seinen
Festnetzanbieter zu ärgern. Die gute Nachricht ist: Ein Wechsel ist
einfach, wenn Verbraucher ein paar grundlegende Dinge beachten.
Der wichtigste Punkt: Die Kündigungsfrist nicht verpassen. "Jeden Monat ist auf der Rechnung ersichtlich, wie lange der Vertrag noch läuft und wann demnach spätestens gekündigt werden muss", sagt Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Kündigungsfrist betrage in der Regel drei Monate vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, erklärt Rainer Schuldt von der "Computer Bild".
Es gilt also, sich rechtzeitig zu informieren und tätig zu werden. So klappt der Anbieterwechsel in drei Schritten.
Schritt eins: die Recherche
Wichtige Hinweise zum Wechsel des Festnetz- und Internet-Anbieters
Bild: teltarif.de
Wer wechseln will, sollte zunächst die Tarife Optionen der DSL- und
Kabel-Anbieter, die neben dem Internet- auch den
Telefon-Festnetzanschluss bereitstellen, über den teltarif.de-Tarifvergleich recherchieren. "Nicht jeder
Provider liefert dieselben Features am Wohnort des Kunden", stellt
Schuldt klar.
Mit welchen Leistungen der Nutzer rechnen kann, lässt sich leicht herausfinden: Alle wichtigen Telekommunikationsunternehmen bieten die Möglichkeit, über eine Adresseingabe festzustellen, welche Maximalgeschwindigkeiten für das Internet am Wohnort anliegen.
Tipp der Verbraucherzentrale: Sollten hier Versprechen gemacht werden, die sich nicht halten lassen, etwa weil die Leistung noch gar nicht zur Verfügung steht, haben Sie als Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Schritt zwei: der neue Vertrag
"In der Praxis ist es üblich, den neuen Anbieter mit der Kündigung des bisherigen Vertrages zu beauftragen", sagt Michael Reifenberg, Sprecher der Bundesnetzagentur. Und idealerweise auch mit der Rufnummermitnahme, der Portierung.
"Tut man das nicht, erhält man eine neue Festnetznummer und muss unter Umständen Freunde, Bekannte, Verwandte oder Geschäftspartner über den Wechsel informieren", warnt Schuldt. Wichtig: Die Portierung der Festnetznummer ist nur möglich, wenn die Kundendaten beim alten und neuen Anbieter komplett identisch sind - sonst kommt es zu Verzögerungen.
Vergleichen Sie also am besten vorab sämtliche Daten des alten und neuen Vertrags und aktualisieren Sie diese gegebenenfalls rechtzeitig. Dazu zähle etwa auch, ob der erste und der zweite Vorname drinständen und ob das Stockwerk korrekt angegeben sei, so Körber.
"Die Mitnahme einer Rufnummer zu einem anderen Anbieter verursacht grundsätzlich Kosten", sagt Reifenberg. Allerdings dürften Verbrauchern nur die Beträge in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen.
Schritt drei: der Tag X
Idealerweise sollte am Tag X der Umstellung die Rufnummernportierung bereits beendet und der neue Vertrag abgeschlossen sein. Den Auftrag zur Mitnahme der Rufnummer sollte laut Bundesnetzagentur der neue dem bisherigen Anbieter möglichst zehn Arbeitstage vor dem Ende des auslaufenden Vertrages erteilt haben.
Körber empfiehlt: Erinnern Sie Ihren neuen Anbieter noch einmal daran, dem alten Anbieter die Kündigung und die Rufnummernportierung zu übermitteln. "So komisch es klingt, aber es ist schon vorgekommen, dass das vergessen wurde, obwohl es beauftragt war."
Und was tut man, wenn der ganze Wechsel schief geht und man ohne Telefon und Internet da steht? Von der Bundesnetzagentur heißt es: "Der bisherige Anbieter darf nicht einfach seine Leistung einstellen." Vielmehr müsse er den Anschluss grundsätzlich solange weiterversorgen, bis der Wechsel zum neuen Anbieter abgeschlossen ist.
"Wird die Leitung länger als einen Kalendertag unterbrochen, muss der alte Anbieter den Verbraucher wieder aufnehmen", erklärt Körber. Betroffene können sich bei Problemen rund um den Anbieterwechsel an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden.
Neue Hardware manchmal unnötig
Meist bietet der neue Provider seinen Kunden auch die erforderliche Hardware an, etwa Router oder Telefone. "Auf diese teils kostenpflichtigen Dreingaben kann man aber getrost verzichten", meint Schuldt.
Auch sollte man sich nicht davon beirren lassen, dass Provider damit werben, nur mit ihrer Hardware die beste Leistung zu erreichen. "Wer schon seinen eigenen Router und sein Festnetztelefon hat, muss nicht wechseln." Lediglich beim einem Wechsel der Zugangstechnik (von DSL auf VDSL oder TV-Kabel beziehungsweise umgekehrt) ist ein neuer Router erforderlich
Ist man eigentlich zufrieden mit der aktuellen Situation und will nur etwas Geld sparen, kann man auch versuchen, die Kündigung erst einmal nur anzudrohen, entweder per Telefon-Hotline oder online. "Hier lässt sich meistens angeben, ob man mit einem neuen Angebot kontaktiert werden möchte", erläutert Verbraucherschützerin Körber. Vielleicht sind die Konditionen dann doch attraktiv. "Der Konkurrenzkampf unter den Anbietern ist groß, weshalb man um jeden Kunden buhlt", sagt Schuldt.
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