1N Telecom zieht ahnungslose Kunden von der Telekom ab
Vorsicht bei Briefen zur Anschluss-Umstellung von 1N Telecom
picture alliance/dpa
Untergeschobene Verträge gibt es nicht nur im Mobilfunk-Bereich: Aktuell warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vor einer Masche, von der überwiegend Kunden der Deutschen Telekom im Festnetz betroffen sind.
Denn wer hier leichtgläubig auf die Briefe hereinfällt und einen Vertrag unterschreibt, wechselt möglicherweise unbewusst und ungewollt seinen Festnetz-Internet-Anbieter.
So funktioniert die Masche
Zahlreiche Bürger würden aktuell Werbung der Firma 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf für kostenlose Anrufe in die Mobilfunknetze in ihrem Briefkasten finden. Die Briefe seien persönlich adressiert und die Nummer des aktuellen Festnetzanschlusses bei der Deutschen Telekom sei im Betreff zu finden.
Vorsicht bei Briefen zur Anschluss-Umstellung von 1N Telecom
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Zudem würden die Schreiben eine vollständig ausgefüllte Vertragszusammenfassung, eine Widerrufsbelehrung sowie einen Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. Aufgrund der Namensähnlichkeit von 1N Telecom und Deutsche Telekom im Schreiben haben Betroffene laut den Verbraucherschützern wohl angenommen, es handele sich lediglich um eine Änderung ihres laufenden Telekom-Vertrags - die Empfänger haben daraufhin das Dokument unterschrieben.
Die Verschleierungstaktik funktioniere folgendermaßen: Der Satz "Ferner kündige ich hiermit meinen bisherigen Vertrag bei der Telekom und beauftrage die Mitnahme (Portierung) meiner Rufnummer" steht nicht im Anschreiben, sondern erst im Auftragsformular.
"Bei der Verbraucherzentrale melden sich aktuell etliche Betroffene, die ihren Irrtum erst nach Auftragsvergabe bemerkten und den Vertrag widerrufen wollen und bitten in den Beratungsstellen oder telefonisch um Unterstützung", sagte Andrea Steinbach, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Bereits reingefallen: So gehen Sie vor
Am besten fällt man also auf die Masche gar nicht erst herein. Die Verbraucherzentrale gibt aber auch Tipps, wie man sich verhalten sollte, wenn man den Wechsel-Vertrag unterschrieben und abgeschickt hat.
Ungewollte Verträge können innerhalb von 14 Tagen nach Annahme des Angebots widerrufen werden. Hierfür kann das dem Werbeschreiben beigelegte Widerrufsformular verwendet werden. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich laut den Verbraucherschützern, den Widerruf mittels Einschreiben und Rückschein zu senden. Der Widerruf mache allerdings den Portierungsauftrag zur Rufnummernmitnahme nicht rückgängig.
Die Verbraucherzentrale rät: Der Auftrag zur Mitnahme der Rufnummer sollte beim alten Anbieter erst dann rückgängig gemacht werden, wenn der Vertrag bei 1N Telecom wirksam widerrufen wurde. Ansonsten könne es zu einer Schadensersatzforderung kommen. Wer sich unsicher sei oder nicht weiterkomme, solle sich bei seiner örtlichen Verbraucherzentrale melden und das Problem dort schildern.
1N Telecom schrieb über eine Million Briefe an ahnungslose Telekom-Kunden, warb mit einem "Tarifwechsel", führte dann aber einen Anbieterwechsel durch und schikanierte die Kunden beim Widerruf. Ein Gericht hat nun all das untersagt.
Wer bei Handy, Internet und Festnetz ungerecht behandelt wird, steht nicht alleine da. Wir erläutern nicht nur, wie man bei der BNetzA, der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt Hilfe bekommt, sondern geben auch Tipps zur Selbsthilfe.