BNetzA: Portierungs-Gebühr für Handy-Nummer muss sinken
Portierung: Gebühren sollen sinken
Bild: teltarif.de
Seit dem 1. November 2002 ist die Möglichkeit zur Rufnummernportierung für Handy-Nummern verpflichtend vorgeschrieben. Sie hat dazu geführt, dass kein Handy-Kunde bei einem Wechsel seines Anbieters die bisherige Rufnummer mehr verliert.
Seither sind fast 17 Jahre ins Land gegangen - doch an einer Sache hat sich nichts geändert: Für eine Portierung verlangen die Provider immer noch ordentlich Gebühren, und zwar untereinander sowie vom Kunden. Dabei kann es bei Mobilfunk-Discountern vorkommen, dass vom neuen Anbieter nur ein Teil der tatsächlichen Gebühren wieder als Begrüßungsgeschenk gutgeschrieben wird.
Die tatsächliche Höhe der Gebühren hat die Bundesnetzagentur nun allerdings von Amts wegen überprüft.
Abgesenktes Entgelt von 3,58 Euro (netto) angeordnet
Portierung: Gebühren sollen sinken
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Die Bundesnetzagentur hat nach eigenen Angaben ein Entgelt von Vodafone für unwirksam erklärt, das für die Mitnahme einer Handynummer gegenüber Mobilfunkdiensteanbietern erhoben wurde. Gleichzeitig wurde von der Behörde ein abgesenktes Entgelt von 3,58 Euro (netto) angeordnet.
Wohlgemerkt: In diesem Fall geht es nicht um die Portierungsgebühr, die Vodafone einem Kunden für den Vorgang in Rechnung gestellt hat, sondern einem anderen Provider. Interessant ist, nach welchen Kriterien die BNetzA die Höhe des Entgelts beurteilt hat: Das angeordnete Entgelt wurde anhand eines europäischen Preisvergleichs ermittelt. Die BNetzA hat Vodafone freigestellt, für die Leistung auch ein niedrigeres oder gar kein Entgelt zu erheben.
Der Entscheidung kommt laut der Behörde eine Signalwirkung für alle anderen Mobilfunkanbieter zu. Denn die Entgelte aller am Markt tätigen Provider seien nun "anhand der nunmehr ermittelten Preisobergrenze" zu bemessen.
Auch Portierungsgebühren für Kunden sollen sinken
Die Bundesnetzagentur bleibt aber nicht bei diesem Schritt stehen, denn sie sieht einen direkten Zusammenhang zwischen den Gebühren, die die Anbieter untereinander erheben und den Entgelten, die an die Kunden weitergegeben werden. Als nächstes wird die BNetzA also auch die Portierungsgebühren prüfen, die von Kunden kassiert werden, und in diesem Bereich gegebenenfalls regulierend einschreiten.
Nach der jetzigen Entscheidung zu den Gebühren zwischen den Anbietern dürften laut der Behörde infolgedessen auch bei den Entgelten für Kunden "deutliche Absenkungen zu erwarten sein".
Ein Sonderfall bleibt die Rufnummernportierung beim Wechsel der Mobilfunkmarke innerhalb derselben Firma: Hier muss zwar keine Portierung durchgeführt werden, die Provider machen es kostenpflichtig meistens doch - gewähren dann aber keine Bonus-Gutschrift.