Facebook-Seiten

Gericht kassiert Strafandrohung für Facebook-Seiten-Betreiber

Facebook muss für Datenschutz sorgen, nicht die Fanseiten-Betreiber
Von Hans-Georg Kluge mit Material von dpa

Thilo Weichert kritisiert den Datenschutz bei Facebook. Thilo Weichert kritisiert den Datenschutz bei Facebook.
Bild: teltarif.de
Das gefällt Facebook: Unternehmen und öffent­liche Ein­richtungen in Schleswig-Holstein dürfen nicht daran ge­hindert werden, in dem sozialen Netzwerk Fan-Seiten zu betreiben. Das ent­schied das Verwaltungs­gericht in Schleswig. Die Unter­nehmen seien für den Daten­schutz bei Facebook rechtlich nicht ver­ant­wortlich.

Das Gericht entsprach damit den drei Musterklagen von Unternehmen in Schleswig-Holstein gegen An­ordnungen des Unabhängigen Landes­zentrums für Daten­schutz (ULD). Behörden­chef Thilo Weichert wollte den Firmen unter­sagen lassen, Dienste von Facebook zu nutzen.

Datenschützer drohen mit 50 000 Euro Bußgeld

Thilo Weichert kritisiert den Datenschutz bei Facebook. Thilo Weichert kritisiert den Datenschutz bei Facebook.
Bild: teltarif.de
Im November 2011 hatte das ULD verfügt, dass die Unternehmen ihre Fanseiten auf Facebook deaktivieren sollen, damit sie zumindest öffentlich nicht mehr erreichbar sind. Die ULD unter­strich ihre Verfügung mit der Androhung eines Bußgeldes von bis zu 50 000 Euro.

Das Gericht ließ eine Berufung gegen das Urteil zu, weil der Fall "in der Tat von grundsätzlicher Bedeutung ist", sagte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Rosenthal bei der Urteilsverkündung. Die Schleswiger Richter seien bundesweit die ersten, die sich mit dieser Frage beschäftigten. Auch sie sehen eine Datenschutz-Problematik bei Facebook. "Wir wissen schon, dass dort gegen Datenschutz verstoßen wird", sagte Rosenthal. Das Verwaltungsgericht sei aber "kein Ersatz-Gesetzgeber".

Datenschützer Weichert kündigte bereits an, über eine mögliche Berufung beraten zu wollen. "Das ist ärgerlich. Wir werden unsere Aufgabe aber weiter wahrnehmen", sagte er. Er fügte hinzu: "Es kann nicht sein, dass die Nutzer des Internets derart rechtlos gestellt werden." Die Datenschützer seien nun auf ihre irischen Kollegen angewiesen, sagte Weichert. Dort sitzt die europäische Niederlassung von Facebook. Große Chancen sieht er aber nicht: "Wir wissen, dass die irischen Kollegen wenig willig sind, den Datenschutz durchzusetzen."

Datenschützer: Fan-Seiten seien eine "bewusste Entscheidung von Unternehmen"

Die Datenschützer hatten ihr Vorgehen damit begründet, dass Facebook von den Nutzern der Seite für Werbezwecke persönliche Daten erhebe und Nutzungsprofile erstelle, ohne dabei maßgebliche Vorschriften des Datenschutzrechts zu beachten. Dafür seien die Unternehmen mitverantwortlich. Fan-Seiten seien eine "bewusste Entscheidung von Unternehmen, einen datenschutzwidrigen Kanal zu verwenden", sagte Weichert in der rund anderthalbstündigen Verhandlung.

Das ULD hält auch die Einbindung "Gefällt mir"-Knopfes auf den Websites von Unternehmen und öffentlichen Institutionen für rechtswidrig.

Der "Gefällt mir"-Button bleibt umstritten

Die Ablehnung des "Like-Buttons" war aber nicht Gegenstand des Verfahrens. Datenschützer kritisieren, dass unbeabsichtigt Daten an das Netzwerk gesendet werden, wenn eine Webseite diesen Button einbindet. Seither hat sich auf vielen Seiten eingebürgert, den Facebook-Button erst auf besondere Anforderung des Nutzers zu aktivieren. Auch teltarif.de setzt auf dieses daten­schutz­freundliche Verfahren.

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