Abgesichert

Forbes: Nutzungsbedingungen erlauben Facebook keine Ex­pe­ri­mente mit Nutzern

Um Tests bei Störungen und zur Datenanalyse durchführen zu können, hat Facebook in seiner Datenschutz-Erklärung aufgenommen, dass auch Experimente zu Forschungszwecken mit den Nutzern durchgeführt werden dürfen. Dem Magazin Forbes liegen jedoch andere Informationen vor.
Von Jennifer Buchholz mit Material von dpa

Nutzer sollten sich vorab immer die Datenschutz-Erklärungen durchlesen Nutzer sollten sich vorab immer die Datenschutz-Erklärungen durchlesen
Bild: dpa
Die umstrittene Studie, bei der Facebook eine Woche lang die Gefühle hundert­tausender Nutzer manipulierte, war formell von der Daten­schutz-Erklärung des Online-Netzwerks doch nicht gedeckt. Facebooks Datenschutz-Regeln enthielten zum Zeitpunkt des umstrittenen Psycho-Experiments noch keinen Hinweis auf "Forschung" als möglichen Verwendungszweck. Dieser kam erst mit einer neuen Fassung einige Monate später hinzu, berichtete das US-Magazin Forbes.

Aus Sicht von Facebook war der Test mit der Manipulation des Nachrichtenstroms der Nutzer trotzdem von den Regeln zur Verwendung der Daten gedeckt. "Wenn jemand Facebook beitritt, haben wir immer nach einer Erlaubnis gefragt, die Informationen zu verwenden, um unsere Dienste bereitzustellen und zu verbessern", erklärte ein Sprecher des Online-Netzwerks dem Magazin am späten Montag. Daher sei es falsch zu behaupten, Facebook habe Tests ohne Erlaubnis der Mitglieder betrieben. "Unternehmen, die ihre Dienste verbessern wollen, nutzen die Informationen, die sie von ihren Kunden bekommen, unabhängig davon, ob ihre Datenschutz-Regeln das Wort Forschung enthalten." Der Erklärung zur Daten­ver­arbeitung müssen die Mit­glieder bei der ersten An­meldung zustimmen. In dem Dokument heißt es ohne nähere Details, dass Facebook Daten der Mitglieder verwenden dürfe.

Diese Erlaubnis gehört zum Punkt "interne Prozesse". Darunter fallen die Beseitigung von Störungen, Datenanalyse, Tests und Service-Verbesserungen. Was sich hinter dem Begriff "Forschung" verbirgt und wie weit Facebook dabei gehen könnte, war bis zur jüngsten Ver­öffentlichung der Studie aller­dings unklar.

Auch Microsoft durchsuchte persönliche Nutzermails

Nutzer sollten sich vorab immer die Datenschutz-Erklärungen durchlesen Nutzer sollten sich vorab immer die Datenschutz-Erklärungen durchlesen
Bild: dpa
Die Datenschutz-Erklärung sieht auch vor, dass Daten der Nutzer verwendet werden dürfen, um Eigentum und Rechte von Facebook oder anderen zu schützen. Microsoft hatte eine ähnlich lautende Klausel in seinen Daten­schutz-Bedingungen einmal benutzt, um das E-Mail-Postfach eines Nutzers zu durchsuchen. Microsoft stöberte darin nach der Quelle durchgesickerter interner Informationen. Nach öffentlicher Kritik versprach der Konzern, davon in Zukunft abzusehen.

Facebook behält sich auch das Recht vor, mit Hilfe von Nutzerdaten die Effizienz von Werbung zu messen und den Mitgliedern auf sie zu­ge­schnittene Anzeigen zu zeigen. Außerdem heißt es generell, dass die Informationen der Nutzer verwendet werden, Produkte und Dienste des Netzwerks sicher zu halten. Facebook betont auch, dass auf Basis der Informationen künftige Dienste entwickelt werden. Zugleich wird grundsätzlich fest­ge­schrieben, dass alle Informationen den Nutzern gehören.

Wie Facebook seine umstrittene Vorgehensweise verteidigt, lesen Sie in einer gesonderten News.

Mehr zum Thema Facebook