Entscheidung

Eilantrag gegen Frequenzversteigerung abgelehnt

Neue Mobilfunkfrequenzen kommen ab Montag unter den Hammer
Von ddp / Thorsten Neuhetzki

Die Versteigerung von Funkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur kann wie geplant stattfinden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte heute einen Eilantrag gegen das Verfahren ab. Geklagt hatte ein Unternehmen, das bislang einen Teil der Frequenzen befristet genutzt hatte und eine Verlängerung seiner mittlerweile abgelaufenen Frequenznutzungsrechte anstrebte. Den Antrag des klagenden Unternehmens lehnte das Gericht nach eigenen Angaben aufgrund einer Interessenabwägung ab. Bereits in den vergangen Wochen waren bereits andere Klagen abgewiesen worden.

Damit wird die Bundesnetzagentur wie geplant am kommenden Montag mit der Versteigerung ehemaliger Rundfunkfrequenzen für den Mobilfunk beginnen. Zugelassen sind den Angaben zufolge die Unternehmen E-Plus, Telefónica o2, T-Mobile und Vodafone.

Versteigert werden Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2 GHz sowie 2,6 GHz. Im Fokus stehen vor allem die 800-MHz-Frequenzen, die durch das Abschalten des analogen Rundfunks frei geworden sind. Sie sind aufgrund der Frequenzeigenschaften sehr begehrt, da vergleichsweise wenig Sender zur Flächenabdeckung benötigt werden.

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