Themenspezial: Verbraucher & Service Aufzeichnung

Kein allgemeines Verbot für Dashcams

Der Einsatz von Dashcams ist in Deutschland nicht verboten. Die Aufnahmen dürfen allerdings nicht veröffentlicht werden. Ob sie als Beweismittel zulässig sind, kommt auf den jeweiligen Fall an.
Von Marie-Anne Winter

Wozu dürfen Dashcams eingesetzt werden und wozu nicht? Wozu dürfen Dashcams eingesetzt werden und wozu nicht?
Bild: Fotolia / WoGi
Das Thema Dashcam sorgt unter Autofahren für Verwirrung: Darf man die kleinen Kameras, die im Fahrzeug an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett angebracht werden in Deutschland nun verwenden oder nicht? Auch die aktuelle Rechtssprechung trägt nicht unbedingt zur Klärung dieser Frage bei, denn die Urteile zu diesem Thema sind durchaus widersprüchlich: So hat das Landgericht Heilbronn entschieden, ein Dashcam-Video nicht als Beweismittel auszuwerten, weil eine solche Aufnahme gegen geltendes Recht verstoße, während das Landgericht Landshut in einem anderen Fall Aufnahmen einer Dashcam als Beweismittel zugelassen hatte. Wozu dürfen Dashcams eingesetzt werden und wozu nicht? Wozu dürfen Dashcams eingesetzt werden und wozu nicht?
Bild: Fotolia / WoGi

Datenschützern ist der Einsatz von Dashcams weiterhin ein Dorn im Auge, so betonte Bundes­datenschutz­beauftragte Andrea Voßhoff Anfang dieses Jahres, dass der Einsatz von Dashcams datenschutzrechtlich unzulässig sei, wenn der Verkehr damit lückenlos dokumentiert würde. Ein solcher Einsatz der Videoüberwachung sei ein Eingriff in das allgemeine Persönlich­keitsrecht derjenigen Personen, die gefilmt würden. Deren Grundrechte würden das Interesse des Dashcam-Nutzers an einer eventuellen Beweissicherung gründätzlich überwiegen.

Allerdings ist der Einatz von Dashcams in Deutschland keineswegs verboten. Thomas Güttler, Geschäftsführer des Dashcam-Herstellers Rollei, sieht die Lage wie folgt: "Es gibt zwei ganz klare Aussagen in Bezug auf Dashcams. Erstens: Dashcams sind in Deutschland nicht verboten, und zweitens: Es ist nicht zulässig, mit Dashcams aufgenommene Videos auf Internetplattformen hochzuladen." Dashcams hätten eine ganz gezielte Aufgabe, nämlich den Verkehrsfluss und den ruhenden Verkehr zu beobachten – und wo nötig aufzuzeichnen.

Weiterhin keine Klarheit

Zwar hat auch der 54. Deutschen Verkehrsgerichtstag im Januar keine Klarheit gebracht, ob Aufzeichnungen von Dashcams vor Gericht künftig generell als Beweismittel zugelassen oder gar verboten werden - das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird also auch weiterhin von Fall zu Fall gegen das Aufklärungsinteresse abgewogen. Auch die Stimmung in der Bevölkerung schwankt bei diesem Thema zwischen dem Unverständnis über die Ablehnung von zur Aufklärung von Unfallhergängen verwertbarem Material bis hin zum Ruf nach einem Verbot von Dashcams aus datenschutzrechtlichen Gründen.

Laut Rollei nimmt die Nachfrage nach derartigen Kameras in der letzten Zeit zu, seit einige Gerichte die Aufnahmen als Beweismittel zuließen und diese auch zur Aufklärung von Rechtsstreitigkeiten beitragen konnten. Der Hersteller geht davon aus, dass sich Dashcams auf mittlere Sicht im Straßenverkehr etablieren und so normal werden, wie es Navigationsgeräte inzwischen schon geworden sind.

Die Vorteile der Technik würden auf der Hand liegen und bei Einhaltung von grundlegenden Regeln könne man auch kritischen Stimmen Rechnung tragen. Dabei helfe die technische Verfeinerung der Geräte, die sich zum Beispiel im ruhenden Verkehr nur bei der Annäherung von Fahrzeugen und Personen einschalten und bei Fahrten auf Erschütterungen hin ein Überschreiben der Aufzeichnungs-Daten verhindern, um sie als mögliche Beweismittel zu sichern. Das trüge zur allgemeinen Verkehrssicherheit bei, weil sich Verkehrsrowdys es sich künftig zweimal überlegen würden, andere durch ihr Verhalten zu gefährden, wenn sie damit rechnen müssten, per Videobeweis zur Verantwortung gezogen zu werden.

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