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Recht am eigenen Bild: Persönliches aus dem Netz löschen

Wer kennt das nicht? Pein­liche Fotos, die nach einer durch­fei­erten Nacht plötz­lich bei Face­book auftau­chen. Oder Tweets, die man rück­bli­ckend lieber nicht veröf­fent­licht hätte. Was kann man tun?
Von dpa /

Wenn im Internet falsche oder unlieb­same Infor­mationen, private oder kompro­mit­tie­rende Fotos auftau­chen, ist guter Rat erst einmal teuer. Wie geht man damit um? Welche Möglich­keiten gibt es, Infor­mationen, Fotos oder Videos rund um die eigene Person aus dem Netz zu tilgen oder sie löschen zu lassen?

Recht am eigenen Bild

"Niemand darf ohne mein Einver­ständnis Bilder von mir veröf­fent­lichen. Wer es dennoch tut, verletzt mein Recht am eigenen Bild, eine spezi­elle Form des allge­meinen Persön­lich­keits­rechts", erklärt Rechts­anwalt Jonas Jacobsen, Experte für IT-Recht und geis­tiges Eigentum. Gere­gelt sei das im Kunst­urhe­ber­gesetz (KUG), das explizit die Veröf­fent­lichung von Fotos anderer Menschen durch Dritte verbiete. Kann vorkommen: Peinliche Fotos auf Facebook Kann vorkommen: Peinliche Fotos auf Facebook
Bild: dpa
"Dabei muss man aber zwischen Veröf­fent­lichung und Anfer­tigung unter­scheiden. Nur für die Verbrei­tung oder öffent­liche Zurschau­stel­lung - nicht also für die Anfer­tigung selbst - bedarf es grund­sätz­lich einer Einwil­ligung", sagt Jacobsen. Es gebe aber auch Ausnahmen von dieser Rege­lung. Zum Beispiel, wenn man auf einer Demons­tra­tion als Teil der Menschen­gruppe foto­gra­fiert wird - so ein Foto dürfe auch ohne Einwil­ligung veröf­fent­licht werden.

In Einzel­fällen, die nicht ganz so klar sind - zum Beispiel, wenn ich nur im Hinter­grund eines Fotos zu sehen, aber dennoch klar zu erkennen bin, müsse dann indi­viduell abge­wogen werden: "Der Schutz­bereich des Persön­lich­keits­rechts ist nicht schran­kenlos. Er kann insbe­son­dere zu Gunsten der Grund­rechte anderer Personen, wie zum Beispiel der Presse- und Meinungs­frei­heit einge­schränkt werden", erklärt der Rechts­anwalt.

Präven­tion ist der beste Schutz

Gesetz oder nicht - dass unlieb­same Bilder oder Infor­mationen im Internet landen, lasse sich nicht absolut sicher verhin­dern, so Rebekka Weiß vom IT-Bran­chen­ver­band Bitkom: "Letzt­lich kann alles, was ich mit Dritten geteilt habe oder was durch einen uner­laubten Zugriff auf meine Geräte abge­rufen wurde, seinen Weg ins Netz finden". Was man selbst tun könne, sei gewisse Mate­ria­lien gar nicht erst zu erstellen - Nackt­fotos zum Beispiel.

Auch den Zugang zu den Dingen, die man veröf­fent­licht, zu begrenzen, könne eine gute Idee sein, gibt Dr. Michael Littger, Geschäfts­führer der Initia­tive Deutsch­land sicher im Netz e.V. (DsiN), zu bedenken. So lasse sich zum Beispiel das gesamte Insta­gram-Profil auf privat stellen oder alter­nativ die Sicht­bar­keit einzelner Storys für einen ausge­wählten Kreis an Personen zugäng­lich machen. "So kann man verhin­dern, dass Bilder, die man selbst hoch­lädt, von Fremden miss­braucht werden", sagt Littger.

Wer heraus­finden möchte, welche Bilder und Infor­mationen zur eigenen Person im Netz kursieren, kann seinen eigenen Namen durch Such­maschinen laufen lassen oder bei diesen direkt einen Alarm einrichten, der per Mail über neue Such­ergeb­nisse infor­miert, erklärt Littger. Auch in den sozialen Netz­werken bringe ein ähnli­ches Vorgehen gute Ergeb­nisse. Meis­tens erfahre man von pein­lichen Fotos aber am schnellsten durch Freunde und Familie, mit denen man auf Social Media verbunden ist.

Löschen und löschen lassen

Nun ist es wirk­lich passiert: Ich finde ein pein­liches Foto von mir im Netz und will, dass es schnellst­mög­lich wieder verschwindet. Was tun? "Erst einmal auf den Verant­wort­lichen zugehen und darum bitten, das Foto zu löschen oder den Post zu ändern", sagt Littger. Meist werden unlieb­same Fotos unüber­legt und ohne böse Absicht in den sozialen Medien hoch­geladen.

Rechts­anwalt Jonas Jacobsen erklärt, es sei zudem wichtig, nicht nur um Löschung zu bitten, sondern auch darum, den Inhalt nicht wieder neu hoch­zuladen. Dazu sollten Betrof­fene die Websei­ten­betreiber oder Platt­form und gege­benen­falls die hoch­ladende Person abmahnen.

Wenn es um Inhalte auf Platt­formen wie Insta­gram und Face­book geht, sei es zudem immer sinn­voll und recht­lich auch notwendig, sich direkt an die Platt­form zu wenden, erklärt Jacobsen. Denn diese hafte in der Regel erst dann für den Rechts­ver­stoß, wenn sie um diesen weiß.

In sozialen Netz­werken Markie­rungen entfernen

Bei Face­book und Insta­gram geht das über die Melden-Funk­tion. Wurde man auf einem Foto von einer anderen Person markiert, kann man dies auch eigen­ständig wieder entfernen. Unter "Profi­lein­stel­lungen" und "Beiträge und Markie­rungen über­prüfen" lässt sich zudem einstellen, dass Markie­rungen auf den Bildern anderer Nutzer nicht ohne Frei­gabe zum eigenen Profil hinzu­gefügt werden.

Oft reicht es aber nicht, unlieb­same Fotos nur dort löschen zu lassen, wo sie zuerst hoch­geladen wurden. Das kann verschie­dene Gründe haben: Viel­leicht wurde das Foto auf anderen Seiten repostet oder auf einem privaten Blog hoch­geladen und der Betreiber weigert sich, es zu löschen.

In diesem Fall könne man die Such­maschinen um die Löschung des Such­ergeb­nisses bitten, erklärt Rebekka Weiß. Das sei sehr effektiv - selbst wenn damit nicht der Beitrag an sich gelöscht ist: "Wenn ein Beitrag nicht bei Google & Co. auftaucht, ist er im Netz nur sehr schwer zu finden." Außerdem habe man über das Recht auf infor­matio­nelle Selbst­bestim­mung auch einen Anspruch darauf, sagt Jacobsen. Die Such­maschinen Google und Bing bieten für solche Löschwün­sche eigene Formu­lare an.

In einer weiteren News geht es um die App für das 9-Euro-Ticket.

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