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Unangekündigte Handy-Sperre trotz Negativ-Saldos unzulässig

Urteile des Bundesgerichtshofs stärken Stellenwert des Handys
Von Björn Brodersen / dpa

BGH: Keine unangekündigte Handy-Sperre bei Limitüberschreitung Bild: Franz Pfluegl - Fotolia.com Mobilfunkanbieter dürfen den Handy-Anschluss nicht ohne vorherige Ankündigung sperren, wenn Kunden ihr Kreditlimit beim Provider überschreiten. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Der BGH erklärte eine entsprechende Klausel in Verträgen des Mobilfunkanbieters E-Plus (Base) für unwirksam (Az. III ZR 157/10). Gegen den Düsseldorfer Mobilfunkbetreiber hatte die Verbraucherzentrale geklagt. Die Verbraucherschützer bemängelten mehrere Klauseln in den Laufzeit- und Prepaid-Verträgen von E-Plus, die bei Überschreiten eines Kreditlimits des Kunden auch ohne vorherige Ankündigung eine Sperre des Mobilfunk-Anschlusses vorsahen.

BGH: Keine unangekündigte Handy-Sperre bei Limitüberschreitung Bild: Franz Pfluegl - Fotolia.com Die Bestimmung bedeute eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Der BGH verwies auf die Vielzahl der möglichen Tarife, die unter anderem je nach Tageszeiten, Wochentagen, dem Ausgangs- und dem Zielland des Anrufs variieren können. Es sei "dem durchschnittlichen Kunden eine auch nur halbwegs zuverlässige Übersicht, wann die [...] eingeräumte Kreditlinie erreicht wird, oftmals nicht möglich", heißt es in der Begründung. So habe der betroffene Kunde in einem solchen Fall des Zahlungsverzugs, bei einer Zahlungsverweigerung oder auch bei einer Rücklastschrift keine Möglichkeit, die Sperrung des Handy-Anschlusses noch zu verhindern. Den Ausführungen der Richter zufolge, würden diese Vertragsklauseln schon bei einer Überschreitung des Kreditlimits von 1 Euro zur Kartensperre berechtigen.

Im Februar dieses Jahres hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Telefonanbieter einen Handy-Anschluss erst dann sperren dürfen, wenn der Kunde mit mindestens 75 Euro bei ihnen in der Kreide steht (Az.: III ZR 35/10). Die Richter übertrugen damit eine fürs Festnetz geltende Regelung auf den Mobilfunk. Die Richter hatten bereits in der Verhandlung erklärt, dass Handys heute nicht mehr als Zusatz zum Festnetz angesehen werden könnten, sondern für viele Kunden die einzige Telefonverbindung seien. Deshalb könne den Telefonanbieter "eine ähnlich hohe Schmerzgrenze" zugemutet werden.

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