Funkstrahlung

Aprilscherz: Handy-Verbot bei Elektrosmog: Umweltzone wird ausgeweitet

BNetzA: Berliner Sonderlösung könnte gegen TKG verstoßen
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Handy-Verbot bei Elektrosmog: Berliner Umweltzone wird ausgeweitet Handy-Verbot bei Elektrosmog: Berliner Umweltzone wird ausgeweitet
Bild: teltarif.de / Marleen Frontzeck
Sie sind es vermutlich bereits selbst darauf gekommen: Die Meldung war unser diesjähriger Aprilscherz. Ein Handy-Verbot wegen Elektro-Smog ist - zumindest derzeit - völlig aus der Luft gegriffen.

Elektro­sensible in Berlin dürften bald auf­atmen: Die Ber­liner Umwelt­zone wird ab dem 3. Quartal auch auf Handys ausgeweitet. Stark strahlende Mobil­funk­ge­räte dürfen dem­nach nur noch an Tagen mit ge­ringer Funk­be­lastung ge­nutzt werden. Im Kern­gebiet inner­halb des S-Bahn-Rings ("Hunde­kopf") werden sie gänzlich verboten. Bei Zu­wider­hand­lung droht ein saftiges Buß­geld.

Die geplante Verordnung des Berliner Senats wurde von der Öffentlichkeit völlig unbemerkt erlassen. Wie jetzt bekannt wurde, passierte sie das Abgeordnetenhaus bereits am 13. Februar und tritt zum 1. Juli in Kraft. Die Abstimmung im Parlament erfolgte nach 23 Uhr. Lediglich die Fraktion der Piraten stimmte dagegen. Sogar die Verbände der Mobilfunkgegner zeigten sich überrascht vom Vorstoß des Senats. "Wir begrüßen dieses richtungsweisende Gesetz", sagte ein Sprecher der BGES (Bürger gegen Elektro-Smog). Kritisiert wurde jedoch der späte Zeitpunkt der Abstimmung. Erinnerungen an das Desaster des umstrittenen Meldegesetzes wurden wach, das während eines Fußball-EM-Spiels und zu später Stunde durch den Bundestag rutschte.

Die Verordnung sieht vor, dass die Basisstationen der Mobilfunk-Netzbetreiber an die Berliner Luftmessstationen gekoppelt werden sollen. Beim Erreichen einer bestimmten hochfrequenten Funkkonzentration ("Elektro-Smog") wird das betroffene Netz abgeschaltet. Kurz davor wird allen verbundenen Mobilfunkteilnehmern per System-SMS mitgeteilt, dass das Gerät nun auszuschalten sei. Laut einem Sprecher des Senats sei es ausreichend, in den Flugmodus zu schalten. Die Nutzung von WLAN bliebe jedoch uneingeschränkt erlaubt.

Wichtige Berufsgruppen wie Feuerwehr, Polizei und Katastrophenschutz seien von der Sperre ausgenommen. Psychologen, Seelsorger und Anwälte könnten für eine Rufnummer eine Ausnahme beantragen.

Die Plaketten fürs Handy

Handy-Verbot bei Elektrosmog: Berliner Umweltzone wird ausgeweitet Handy-Verbot bei Elektrosmog: Berliner Umweltzone wird ausgeweitet
Bild: teltarif.de / Marleen Frontzeck
Analog zur Kennzeichnungsverordnung bei Fahrzeugen werden Handys nun in drei Schadfunkgruppen eingeteilt. Handys mit einer spezifischen Absorptionsrate (SAR) von 0,3 W/kg erhalten eine grüne Plakette. Für eine gelbe Plakette dürfen maximal 0,7 W/kg gemessen worden sein. Darüber liegende Werte werden mit einer roten Plakette bestraft.

Nutzer besonders hochwertiger Smartphones dürfte dies übel aufstoßen. So weisen Flaggschiffe wie das iPhone 5 von Apple mitunter mehr als 0,9 W/kg auf.

Kritiker wenden ein, dass der SAR-Wert kein objektives Kriterium sei. Zudem übersteige die Überprüfung und Umsetzung der Verordnung die Kapazitäten des Ordnungsamtes, der Verwaltungsaufwand sei immens.

Andere Stimmen betonen, dass es ohnehin keine Belege für die Schädlichkeit der Handy-Strahlung gebe. Solange Grenzwerte eingehalten würden, entbehre das Gesetz jeder Grundlage. "Berlin schießt wieder einmal über das Ziel hinaus", ließ dieser Tage ein Mitarbeiter eines großen Mobilfunkanbieters verlauten. Einige Konzerne kündigten an, wegen entgangener Umsätze auf Schadenersatz zu klagen.

Die Bundesnetzagentur zeigte sich in ihrer Stellungsnahme zurückhaltend, verwies jedoch auf das geltende Telekommunikationsgesetz: "Das Mobilfunknetz als Universaldienstleistung dient der Grundversorgung der Bevölkerung. Wir prüfen derzeit, inwieweit Berlin gegen den Versorgungsauftrag nach Paragraf 78 des TKG verstößt."

Senatssprecher Joseph Mierscheid sagte indes selbstbewusst: "Wir sehen möglichen Prüfungen gelassen entgegen. Die Grundversorgung Berlins ist zu keinem Zeitpunkt gefährdet." Das Beispiel solle im Gegenteil sogar Schule machen: "Wir arbeiten in dieser Frage eng mit der Bundestagsfraktion der SPD zusammen, namentlich MdB Jakob Mierscheid. Denkbar ist eine Änderung des TKG nach der Bundestagswahl, die eine Netzabschaltung bei hoher Funkbelastung erlaubt, um Gefahren für die Bevölkerung abzuwenden." Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz habe Interesse an den Überlegungen signalisiert.

Alternativen für Internet und Telefonie

Berliner müssen jedoch auch ab dem 1. Juli nicht unbedingt auf mobiles Surfen und Telefonieren verzichten: Der Ausbau des Berliner WLAN ist durch die Kabel-Deutschland-Hotspots vorangekommen. Darüber hinaus gibt es ein dichtes Netz weiterer Hotspots von der Deutschen Telekom und anderen Anbietern sowie Internet-Cafés. Auch die klassische Telefonzelle könnte ein regionales Comeback erleben. Nun mehren sich jedoch die Stimmen, die auf einen zügigen Ausbau des Berlin-WLAN drängen.

Nicht geklärt ist der Betrieb von Mikrowellen, Babyphonen und Radios in der Umweltzone. Hier hat die Verordnung eine sichtbare Lücke. Laut Senatssprecher soll die Verordnung bis Ende des Jahres nachgebessert werden. Sollte dann ein erweitertes Strahlenverbot erlassen werden, könnte die Berliner Innenstadt endgültig zum Refugium der Elektrosensiblen werden.

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