Computer-Kriminalität

Generalbundesanwältin plädiert für Online-Durchsuchungen

Harms: Ermittlungsbehörden brauchen dieses Mittel
Von AFP / dpa / Marie-Anne Winter

Generalbundesanwältin Monika Harms dringt auf ein neues Gesetz, das Online-Durchsuchungen erlaubt. Die Ermittlungsbehörden bräuchten dieses Mittel, um erfolgreich arbeiten zu können, sagte Harms der Tageszeitung Die Welt. "Wir müssen technisch auf Augenhöhe mit den Terroristen bleiben und dürfen nicht nur hinterherhecheln", argumentierte die Generalbundesanwältin. Sie habe aufgrund der rasanten Entwicklung im Bereich des Internets sonst Sorge, dass Deutschland gesetzgeberisch auf Dauer im Hintertreffen bleibe.

Der Bundesgerichtshof hatte die heimliche Ausspähung von Computern durch die Polizei am 5. Februar für unzulässig erklärt. Begründet wurde dies mit dem Fehlen einer gesetzlichen Grundlage. Seither beraten Rechtsexperten der Koalition über eine mögliche Gesetzesinitiative. Die Union wünscht aber offenbar eine weitreichendere Regelung als die SPD.

Harms argumentierte nun, der Bundesgerichtshof habe Online-Durchsuchungen nicht generell ausgeschlossen, sondern nur "aufgrund der Heimlichkeit der Maßnahme für unzulässig gehalten". Der Gesetzgeber müsse nun festlegen, wie ein Gesetz zur Online-Durchsuchung auszugestalten sei. Dabei sei sie mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) darin einig, dass "ein solches Gesetz gut durchdacht werden muss". Es müsse festgelegt werden, "bei welchen Straftaten sind Online-Durchsuchungen erforderlich und unter welchen Bedingungen dürfen die Ermittlungsbehörden tätig werden".

Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, vor möglichen aufwendigen Gesetzesänderungen den Effekt heimlicher Online-Durchsuchungen von Computern verdächtiger Personen zu prüfen. Schon jetzt sei es für den PC-Nutzer technisch möglich, den Zugriff auf seine Dateien weitgehend auszuschließen, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz in einem dpa- Gespräch. Es müsse also zunächst eine technische Bestandsaufnahme gemacht werden, bevor der Gesetzgeber angerufen wird. Der Bundesgerichtshof hatte das heimliche Ausspähen von Festplatten über das Internet wegen fehlender Rechtsgrundlage verboten.

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