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Regierung verbietet BKA Überwachung von Internet-Surfern

Überprüfung von Nutzern der BKA-Homepage nicht zulässig
Von ddp / Marie-Anne Winter

Das Bundesinnenministerium hat dem Bundeskriminalamt (BKA) nach Angaben des Nachrichtenmagazins Spiegel eine spezielle Form der Internet-Überwachung untersagt. Seit 2001 hatte die Behörde den Angaben nach regelmäßig die Verbindungsdaten von Nutzern ihrer Homepage gespeichert und ausgewertet. Ins Fadenkreuz des BKA seien alle Internet-Nutzer geraten, die mehrmals auf ausgewählte Fahndungsseiten klickten. Das BKA versprach sich laut dem Bericht von der Homepage-Kontrolle offenbar Hinweise auf gesuchte Straftäter.

Doch diese Ermittlungsmethode hält das Bundesjustizministerium dem Magazin zufolge nun für einen schwerwiegenden "Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung". Die Registrierung von Nutzern über ihre IP-Adresse, heiße es in einem Schreiben des Ministeriums an die Justizverwaltungen der Länder vom 2. Februar, sei an strenge Vorgaben gebunden. Die Speicherung sei demnach nur zu Abrechnungszwecken gebührenpflichtiger Internet-Angebote zulässig oder wenn die Nutzer der Datenerfassung zugestimmt hätten.

Das Bundesministerium bestätigte heute in Berlin, es habe das BKA im November 2008 gebeten, künftig keine IP-Adressen von Nutzern dieser Fahndungsseiten zu registrieren, um bei außergewöhnlich häufigen Zugriffen den Inhaber der Rufnummer feststellen zu lassen. Der Entscheidung sei eine "sorgfältige Prüfung der Sach- und Rechtslage und eine ausführliche Korrespondenz" mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten vorausgegangen. Ausschlag habe allein die Einschätzung gegeben, dass "nicht mit absoluter Sicherheit angenommen werden konnte, dass die Maßnahme umfassend von den bestehenden Rechtsgrundlagen gedeckt war".

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