Alleingang

Bayern will heimliche Online-Durchsuchungen ermöglichen

Bayerische Regierung plant laut Focus eigenes Gesetz
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Um bayerischen Verfassungsschützern künftig den Blick auf die Festplatten potenzieller Terroristen und Kinderschänder zu ermöglichen, wird die Staatsregierung auf ihrer Kabinettssitzung am 27. Mai einen eigenen Gesetzesentwurf zu den umstrittenen Online-Durchsuchungen verabschieden. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Focus.

In einem dem Magazin vorliegendem Papier von Justizministerin Beate Merk (CSU) ist in dem geplanten neuen Paragrafen "100k" auch der verdeckte "Zugriff auf informationstechnische Systeme" vorgesehen. Das soll heißen: Eine richterliche Genehmigung vorausgesetzt, dürfen die weiß-blauen Staatsschützer beim begründeten Verdacht auf solch schwere Straftaten heimlich und ohne Wissen des Betroffenen in eine Wohnung eindringen, um aus ihrer Sicht brisante gespeicherte Daten zu erheben und sicherzustellen. "Damit können wir dem Treiben von Terroristen nicht nur präventiv, sondern auch repressiv begegnen – und sie entsprechend bestrafen", begründet Merk ihre Gesetzesinitiative.

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