Mobilfunknetz-Abschaltung soll trotz Kritik ins Polizeigesetz
Mobilfunknetz-Abschaltung soll trotz Kritik ins Polizeigesetz
Foto: Samsung / teltarif.de
Die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt will bei den Beratungen über
das umstrittene neue Polizeigesetz Änderungen einflechten, an den
grundsätzlichen Zielen aber nicht rütteln. "Es wäre völlig falsch,
die Absicht verbesserter Polizeibefugnisse nur deshalb aufzugeben,
weil in der öffentlichen Debatte falsche Vorwürfe in Bezug auf den
Gesetzentwurf gemacht worden sind", erklärte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Schröder, heute in
einer Mitteilung.
Bei der Abschaltung von Handynetzen werde man konkrete Fälle im Gesetz nennen, erläuterte Schröder. Zuvor hatte bereits Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) klargestellt, dass die Polizei künftig nur in Extremfällen wie Geiselnahmen die Netze abschalten lassen dürfe. Er war damit Befürchtungen der Opposition entgegengetreten, die Polizei könnte auch bei gewaltsamen Demonstrationen den Mobilfunk unterbrechen lassen.
Mobilfunknetz-Abschaltung soll trotz Kritik ins Polizeigesetz
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Auch zu den sogenannten Zwangstests auf ansteckende Krankheiten
werde es Änderungen im Detail und Konkretisierungen geben, erklärte
Schröder. Sie sollen Untersuchungen auch gegen den Willen eines
Betroffenen ermöglichen, wenn dieser einen Polizisten oder Sanitäter
angesteckt haben könnte. Genehmigt werden muss dies von einem
Richter.
"Das Grundanliegen verbesserter Polizeibefugnisse und eines besseren Opferschutzes wird aber nicht aufgegeben", sagte Schröder. "Im Koalitionsvertrag vereinbarte Positionen dazu werden umgesetzt."
Die Oppositionsparteien Linke und Grüne halten den Entwurf für das neue Polizeigesetz in mehreren Punkten für falsch und halten sich die Möglichkeit einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht offen. Das betreffe etwa auch die Frage von Online-Durchsuchungen oder von Telefonüberwachungen, machte der Grünen-Abgeordnete Sebastian Striegel zuletzt deutlich.