Themenspezial: Verbraucher & Service App-Store

Editorial: Noch mehr Zugeständnisse von Apple

Bezahl­link von der App auf die Firmen-Website und weiterhin volle Privat­sphäre für die Apple Cloud: Apple kommt den Nutzern entgegen
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Zugeständnisse von Apple Zugeständnisse von Apple
Foto: teltarif.de
Aktuell kommt Bewe­gung in das Thema der alter­nativen Bezahl­mög­lich­keiten für Smart­phone-Apps: Letzte Woche kommen­tierte ich das Zuge­ständnis, das klei­nere Entwickler Apple abge­rungen hatten, nämlich das Recht, Inhalte für die App grund­sätz­lich auch außer­halb der App vertreiben zu dürfen. Das war noch nicht der große Wurf, weil es für die Inhalte-Anbieter weiterhin einen Medi­enbruch bedeutet: Sie können beispiels­weise in der App einen Account mit der E-Mail-Adresse des Nutzers anlegen, und sie dürfen dann später an diese E-Mail-Adresse Werbe-E-Mails senden, in denen sie App-Inhalte bewerben, die außer­halb des App-Stores vertrieben werden. Der Vorteil für die Inhalte-Anbieter: Im App-Store zahlen sie typi­scher­weise 30 Prozent Provi­sion an Apple, außer­halb hingegen nur ca. 3 Prozent an den jewei­ligen Zahlungs­dienst­leister.

Netflix, Spotify, Amazon und Co. sind jetzt mit Apple noch einen Schritt weiter gekommen: Sie dürfen User, die einen kosten­pflich­tigen Account buchen wollen, von inner­halb der App über einen spezi­ellen Link auf ihre Firmen-Home­page weiter­leiten. Die Seite öffnet dann im Browser, und dort können die Nutzer dann direkt den Vertrag schließen und mit Kredit­karte, Last­schrift, PayPal und den ganzen anderen Zahlungs­methoden bezahlen. Anschlie­ßend geht es natür­lich zurück in die App, um die gerade erwor­bene Musik und Filme auch anzu­hören bzw. anzu­sehen.

Apple bleibt damit zwar dem Prinzip treu, In-App-Käufe nur über den App-Store anzu­bieten. Aber der User merkt keinen großen Medi­enbruch mehr, wenn er für Vertrags­schluss und Zahlung direkt aus der App auf die Firmen-Home­page und dann wieder zurück in die App geleitet wird.

Auch für Spiele?

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Fort­nite-Entwickler Epic Games dürfte mit dieser Lösung hingegen noch nicht zufrieden sein. Denn sie wollen in der Regel den Spie­lern keine Abos verkaufen, sondern virtu­elle Ausrüs­tungs­pakete gegen Einmal­zah­lung. Mit den meisten Spie­lern wird dabei nur wenig Geld verdient, aber einige Fans inves­tieren große Summen in die perfekte Ausstat­tung. Ob Apple auch für diese Form der Bezah­lung dem externen Bezahl­link zustimmt, bleibt abzu­warten. Da der Umsatz mit Smart­phone-Spielen am höchsten ist, dürfte Apple hier am längsten mit Zuge­ständ­nissen zögern. Auch die Zahl der Multi-Client-User, bei denen Apple seine hohe Umsatz­betei­ligung nicht recht­fer­tigen kann, dürfte bei Netflix und Co. deut­lich höher sein als bei Spielen: Block­buster-Filme schaut man sich natür­lich bevor­zugt am Smart TV an, 08/15-Serien hingegen auch am Tablet oder Smart­phone. Warum sollen dann aber dort, wo die am güns­tigsten produ­zierten Inhalte konsu­miert werden, die höchsten Provi­sionen fällig werden? Bei Spielen gilt hingegen in vielen Fällen: Wer am Smart­phone spielt, spielt dann auch nur am Smart­phone.

Zu hoffen bleibt dennoch, dass Apple auch Fort­nite und anderen Spiele-Entwick­lern einen "im-Web-Kaufen"-Link gestattet. Dann haben die User die Wahl, ob sie die Abrech­nung über den App-Store oder direkt über den Anbieter vorziehen. Der Direkt­kauf beim Anbieter dürfte dabei den Vorteil haben, dass man eher in den Genuss von Sonder­aktionen und Rabatten kommt. Dafür ist die Kündi­gung dann meist kompli­zierter, und im Falle von tech­nischen Problemen oder Fehlern ist es schwie­riger, auch mal einen Kauf rück­abzu­wickeln. Denn der Kauf über den App-Store bedeutet auch, dass man an zentraler Stelle alle Abos einsehen kann und leicht dieje­nigen auswählen kann, die man nicht mehr verlän­gern möchte.

Upload-Filter in der Warte­schleife

Auch Apples geplante Upload-Filter für die private Cloud sind erstmal in der Warte­schleife gelandet. Grund­sätz­lich sollten diese Filter anhand bestimmter Hash-Werte bekannte Bilder mit kinder­por­nogra­fischem Inhalt erkennen, vor dem Upload taggen und dann mittels eines zusätz­lich hoch­gela­denen Nach­schlüs­sels die staat­liche Kontrolle der Dateien ermög­lichen. So sollten Pädo­phile daran gehin­dert werden, die Apple Cloud zur Vertei­lung dieser zwei­fellos ekligen Bilder zu miss­brau­chen.

Gegen­wind bekam Apple aber gleich von mehreren Seiten: Zum einen konnten IT-Experten relativ leicht Kolli­sionen provo­zieren, also gezielt mani­pulierte, aber vom Inhalt her voll­kommen harm­lose Bilder, die dieselben Hash-Werte hatten wie schänd­liche Kinder­pornos. Lädt man Bilder mit diesen Kolli­sion hoch, wird dann eben­falls der Kinder­porno-Alarm ausge­löst. Indem man solche Kolli­sionen in viralen Bildern versteckt, die per WhatsApp, Face­book und Twitter millio­nen­fach geteilt werden, könnte man dann eine große Zahl an Accounts der staat­lichen Über­wachung zuführen, nämlich alle die, die diese Bilder zur Weiter­lei­tung lokal spei­chern und die eine auto­mati­sche Synchro­nisa­tion mit der Apple-Cloud akti­viert haben.

Hinzu kommt, dass Apple nicht einmal darlegen konnte, wie sie direkten Miss­brauch mit den Filter­listen verhin­dern wollen. Da Apple selber aus gutem Grund keine Kinder­por­nografie besitzen darf, können sie nicht über­prüfen, für welches Ausgangs­bild ein Filter­code gene­riert worden ist. Das kann ein bei vielen Pädo­philen beschlag­nahmtes einschlä­giges Bild sein, es kann aber auch ein regie­rungs­kri­tisches Flug­blatt sein.

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