Verbraucherrecht

Achtung Abmahnungen: Umgehend und korrekt reagieren

Abmahnungen wegen Urheberrechts­verletzungen sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen oder gar ignorieren. Wir zeigen Ihnen, was Sie in einem solchen Fall beachten sollten.
Von Jennifer Buchholz mit Material von dpa

Abmahnungen sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen Abmahnungen sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen
Bild: dpa
Ihr Tonfall ist oft bedrohlich. Für Laien sind sie nur schwer zu verstehen. Und wenn man nicht reagiert, kann es richtig teuer werden. Kurz: Wer eine Ab­mahnung wegen einer Ur­heber­rechts­ver­letzung bekommt, sollte sie ernst nehmen. Reagieren muss man nämlich in jedem Fall - auch wenn man unschuldig ist oder glaubt, es zu sein. Meist braucht man dabei Hilfe vom Profi.

Bei Mahnung sofort richtig reagieren

Abmahnungen sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen Abmahnungen sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen
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Zunächst gilt: "Man sollte die Frist nicht verstreichen lassen und sich rechtlich Rat holen", sagt Iwona Husemann von der Ver­brauch­er­zentrale Nordrhein-Westfalen. "Man muss sich verteidigen", rät auch der auf Ver­braucher­recht spezialisierte Berliner Anwalt Thomas Hollweck. "Diese Ab­mahnungen sind in vielen Fällen falsch, übertrieben oder gänzlich un­berechtigt." Die geforderte Unter­lassungs­erklärung sollte zwar meist abgegeben werden, doch meist nicht so, wie sie der Ab­mahnung beiliegt. "Die sind oft teuflisch formuliert", sagt Hollweck.

Meist ist es sinnvoller, eine sogenannte modifizierte Unter­lassungs­er­klärung abzugeben, in der man sich nur zum absolut Not­wendigsten ver­pflichtet. Muster für Wider­sprüche und mo­di­fi­zierte Unter­lassungs­er­klärungen findet man inzwischen auch im Netz. Diese können aber nicht jeden Einzel­fall abdecken. Also muss ein Profi her, sagt Till Kreutzer vom Ur­heber­rechtsportal iRights.info.

"Man kann als Laie nicht beurteilen, ob die Forderung berechtigt ist", sagt Kreutzer. "Im Zweifel kann das nur ein Anwalt beurteilen." Ideal sei ein auf Urheberrecht spezialisierter Beistand. "Der normale Feld-, Wald- und Wiesen-Anwalt, der sich normaler­weise mit Nachbarschafts- und Erbrecht be­schäftigt, ist eher nicht geeignet." Die Anwalts­kosten könnten stark variieren. Eigentlich seien sie im Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz geregelt. Bei Ab­mahnungen richte sie sich aber nach dem Streit­wert, was oft zu hohen Honoraren führe. Es sei aber möglich, eine günstige Pauschale zu vereinbaren, erläutert Kreutzer. An­sonsten bieten Ver­braucher­zentralen günstige Rechts­beratung an.

Ignoranz kann schwer­wiegende Folgen haben

Nimmt man eine Ab­mahnung auf die leichte Schulter, drohen unliebsame Folgen. "Es kann passieren, dass man vor das Landgericht gezogen wird, wenn man gar nicht reagiert", erklärt Hollweck. Hier kann die Gegenseite eine einst­weilige Ver­fügung ohne Anhörung durchsetzen.

Nicht nur der Download oder Tausch geschützter Songs oder Filme kann eine Ab­mahnung nach sich ziehen, erklärt Anwältin Husemann. Schon ein für einen eBay-Verkauf genutztes Hersteller­foto kann Ärger machen. "Da würde es Sinn machen, die Sachen selbst abzufotografieren."

Es kann auch passieren, dass man als Anschlussinhaber für eine Ur­heber­rechts­verletzung belangt wird, die man gar nicht begangen hat. "Allein durch den WLAN-Anschluss haftet man", erklärt Hollweck. Diese sogenannte Störerhaftung gilt aber nicht für Eltern, die ihre Kinder aufgeklärt haben, erklärt Jurist Kreutzer. "Die Eltern müssen den Kindern verbieten, rechtswidrig Dateien zu tauschen." Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, sollte man das Verbot nachweisen können, etwa durch ein kurzes Protokoll der Belehrung mit Datum.

Streaming liegt noch in der Grauzone

Ob das Streamen von Filmen oder Videos, die ur­heber­rechtlich geschützt sind, rechtswidrig ist, hat noch kein Gericht entschieden. Zum einen ist unklar, ob häppchenweises Streamen überhaupt eine verbotene Ver­viel­fältigung darstellt. Und zum anderen darf der Zuschauer bei vielen Streaming-Angeboten davon ausgehen, dass der Seiten­betreiber die Rechte zum Ver­breiten der Inhalte besitzt.

Diese unklare Rechtslage nutzen Geschäfte­macher aus - wie jüngst beim so­ge­nannten Redtube-Fall, wo sich Anwälte bei Gericht die Adressen von Nutzern erschlichen, um sie fürs Streamen von Videos abzumahnen, die nicht offensichtlich und wahrscheinlich noch nicht einmal faktisch unrechtmäßig auf der Seite standen. "Die meisten Juristen sind der Auffassung, dass diese Abmahnungen rechtswidrig sind", sagt Kreutzer. Das Landgericht Köln hat sogar die eigenen Beschlüsse zur Herausgabe der Daten der abgemahnten Streaming-Nutzer kassiert.

Reagieren sollte man aber grundsätzlich auf jede Abmahnung, die per Post kommt, empfiehlt Rechts­anwalt Hollweck. Bei ganz offenbar haltlosen Massen­ab­mahnungen sei es aber nicht erforderlich, einen Juristen zu bemühen: "Da reicht es aus, formlos zu widersprechen."

Einen Freibrief zur Nutzung jedweder Streaming-Seiten gebe es aber nicht, warnt Kreutzer. Denn die Frage, ob die Nutzung offensichtlich illegaler Angebote wie kinox.to rechtswidrig ist, sei ungeklärt.

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