Abgemahnt

Abgemahnt: Soziale Netzwerke beugen sich Verbraucherschützern

vzbv erwirkt Unterlassungserklärungen aufgrund von Mängeln beim Datenschutz
Von AFP / Marc Kessler

Die Nutzer von Internet-Kontaktnetzwerken wie Facebook, MySpace oder StudiVZ [Link entfernt] sind künftig besser vor der Verwendung ihrer privaten Daten durch die Anbieter geschützt. Die sechs führenden Portale hätten sich in gerichtlichen Unterlassungserklärungen dazu verpflichtet, bestimmte Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen künftig nicht mehr zu verwenden, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) heute mit.

Die Verbraucherschützer hatten die Unternehmen wegen zahlreicher Klauseln abgemahnt. Der vzbv ging neben Facebook, MySpace und StudiVZ auch gegen Xing, lokalisten.de und wer-kennt-wen.de vor. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der Netzwerke hätten die Nutzer häufig benachteiligt und den Betreibern weitgehende Rechte eingeräumt, erklärte der vzbv. In dem Verfahren sei es vor allem um die umfassende Nutzung und Verarbeitung der Daten gegangen. Diese seien häufig ohne Zustimmung der Nutzer und "weit über den eigentlichen Zweck hinaus erfolgt", erklärte der vzbv. Die Netzwerke hätten nun zugesagt, dies zu ändern und die Änderungen bis Januar 2010 umzusetzen.

vzbv: Man muss nicht immer auf Gesetze warten

Der vzbv kritisierte die Unternehmen jedoch trotz der erwirkten Erklärung für ihre abwartende Haltung beim Schutz der Daten ihrer Nutzer. "Man muss nicht immer auf Gesetze warten", erklärte vzbv-Vorstand Gerd Billen. So sollten die Netzwerke künftig etwa auch ohne gesetzliche Vorgaben dafür sorgen, dass neue Nutzer besser geschützt sind. "Wer sich auf den Plattformen noch nicht auskennt, überblickt häufig nicht, wer welche Informationen einsehen kann", erklärte der vzbv. Die Anbieter sollten deswegen die Voreinstellung der Nutzerprofile für neue Nutzer in Zukunft restriktiver einstellen, damit die Nutzer nicht Information von sich preisgeben, ohne es zu wollen.

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