Themenspezial: Verbraucher & Service Verwirrung um...

1&1 24-Stunden-Austausch-Service: Nicht verwirren lassen

"Gerät kaputt? Kein Problem! 24-Stunden-Austausch-Service!" Was sich bei 1&1 ganz einfach anhört, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Stol­per­falle. teltarif.de rät: Lassen Sie sich nicht verwirren.
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Kleine Stolperfalle beim 24-Stunden-Austausch-Service Kleine Stolperfalle beim 24-Stunden-Austausch-Service
Bild: 1und1
Handy-Versi­che­rungen haben sich am Markt aus zwei Gründen nicht durch­gesetzt: Erstens waren und sind sie meist viel zu teuer. Und zwei­tens entdeckte der Kunde oft erst bei einem Schaden, dass für exakt seine Beschä­digung aufgrund einer Ausnah­mere­gelung gar kein Versi­che­rungs­schutz besteht.

"24-Stunden-Austausch-Service - die clevere Alter­native zur Geräte-Versi­che­rung für Smart­phones, Tablets Laptops" schreibt darum 1&1 zum gleich­namigen Service auf seiner Webseite, der beispiels­weise zu Hard­ware ange­boten wird, die mit Handy-Vertrag verkauft wird. Doch bei dem Service gibt es einen Stol­per­stein, der zu Verwir­rungen führen kann, wie ein teltarif.de-Leser erfahren musste.

Doch der Ausweg aus dem Miss­ver­ständnis ist einfa­cher als gedacht.

Leser meldet defektes Gerät

Kürz­lich meldete sich ein teltarif.de-Leser bei unserer Redak­tion. Er habe im Februar ein Samsung Galaxy S22 Ultra mit einem 24-mona­tigen Vertrag bei 1&1 gekauft. In diesem sei unter anderem der 24-Stunden-Austausch-Service mit enthalten. Seit geraumer Zeit stelle der Kunde jedoch fest, dass sein Handy ständig aus dem Netz fliegt und die Balken der Netz­anzeige von 0 auf 4 und von 4 auf 0 wandern. So ziehe sich das jetzt seit Wochen hin, aber beim Netz­betreiber sei keine Störung vorhanden.

Kleine Stolperfalle beim 24-Stunden-Austausch-Service Kleine Stolperfalle beim 24-Stunden-Austausch-Service
Bild: 1und1
Er habe alles geprüft und fest­gestellt, dass es am Handy liegt, da seine Frau mit dem glei­chen Netz, aber anderem Handy konstant Empfang habe. Auch funk­tio­niere seine eSIM in einem anderen Handy einwand­frei.

Als er sich wegen seines Problems bei 1&1 meldete, hieß es beim Kunden­ser­vice, dass eine Rück­abwick­lung des Vertrages nicht möglich sei. Der Kunde wurde dann zur Technik verbunden. Die Dame dort meinte, es handele sich wohl um einen Defekt und man würde das Handy am darauf­fol­genden Tag austau­schen - aber nur mit einer Verlän­gerung seines Handy-Vertrags. Das empfand der Kunde als sehr unse­riös.

Das ist der Unter­schied

teltarif.de forschte in der Sache nach und fand heraus, dass der Kunde an der 1&1-Hotline mögli­cher­weise die falsche Antwort erhalten hatte. Eine bewusste Irre­füh­rung durch 1&1 liegt aber gene­rell nicht vor, denn auf der Webseite von 1&1 ist korrekt beschrieben, dass es sich letzt­end­lich um zwei Services handelt, die man vonein­ander unter­scheiden muss.

Beim 24-Stunden-Austausch-Service wird das defekte Handy am Folgetag beim Kunden abge­holt. Dieses Altgerät bleibt dauer­haft bei 1&1 und der Kunde erhält im Tausch sofort ein origi­nal­ver­packtes Neugerät. Und diesen Service lässt sich 1&1 natür­lich mit einem Neube­ginn der Vertrags­lauf­zeit "bezahlen". Dazu heißt es auf der Webseite: "Beim kosten­losen Austausch Ihres Geräts erklären Sie sich einver­standen, Ihren 1&1 Mobil­funk­ver­trag erneut auf 24 Monate zu verlän­gern."

Alter­nativ hält sich 1&1 aber auch an Recht und Gesetz und bietet die gesetz­liche Gewähr­leis­tung für 24 Monate an. Dazu schreibt 1&1 in den Bedin­gungen: "Gewähr­leis­tungs­anspruch: Im Falle eines Gewähr­leis­tungs­anspruchs an einem von 1&1 gelie­ferten Handy, Tablet oder Laptop (im Folgenden "Hard­ware") kann auf Kunden­wunsch das Gerät am folgenden Arbeitstag durch 1&1 gegen ein vergleich­bares Leih­gerät vor Ort ausge­tauscht werden. Die Hard­ware des Kunden wird an einen zerti­fizierten Repa­ratur-Dienst­leister gelie­fert." In diesem Fall darf keine neue 24-mona­tige Vertrags­lauf­zeit beginnen. Nach der Repa­ratur erhält der Kunde sein repa­riertes Origi­nal­gerät wieder zurück und muss im Gegenzug das Leih­gerät zurück­geben.

Mehr zur Abwick­lung lesen Sie auch in unserem Ratgeber zur gesetz­lichen Gewähr­leis­tung.

Die Empfeh­lung

Die Empfeh­lung ist also recht simpel: Wer den Austausch-Service von 1&1 in Anspruch nehmen möchte, aber nicht will, dass dadurch gleich eine neue 24-mona­tige Mindest­ver­trags­lauf­zeit beginnt, sollte bei der Kontakt­auf­nahme mit 1&1 das Wort "24-Stunden-Austausch-Service" am besten gar nicht in den Mund nehmen.

Statt­dessen sollte man gegen­über den Kunden­betreuern konse­quent von der "gesetz­lichen Gewähr­leis­tung" spre­chen und für die Zeit der Repa­ratur ein "Leih­gerät" fordern. Die Formu­lie­rung "vergleichbar" bei 1&1 muss übri­gens nicht bedeuten, dass das Leih­gerät bezüg­lich Leis­tung und Ausstat­tung mit dem eigenen Gerät iden­tisch sein muss. Es kann sich auch ggf. um ein älteres Vormo­dell und selbst­ver­ständ­lich um ein gebrauchtes Gerät handeln.

Nimmt man aller­dings den 24-Stunden-Austausch-Service in Anspruch und stimmt einem Neube­ginn der 24-mona­tigen Mindest­ver­trags­lauf­zeit zu, sollte man darauf achten, dass die Konfi­gura­tion des Austausch­geräts mit der des eigenen Geräts iden­tisch ist und das Tausch­gerät noch origi­nal­ver­packt (also versie­gelt) ist.

1&1 baut sein 5G-Netz langsam, aber sukzes­sive aus. Jetzt steht es in einer weiteren Groß­stadt zur Verfü­gung - recht­zeitig vor dem Start echter Mobil­funk­tarife im neuen Netz.

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