AGB-Check

Viele Klauseln im Appstore von Samsung sind rechtswidrig

Landgericht Frankfurt kassiert Klauseln zu Haftung und Werbung
Von

Viele Klauseln im Appstore von Samsung sind rechtswidrig Viele Klauseln im Appstore von Samsung sind rechtswidrig
Logos: Samsung
Das Land­ge­richt Frank­furt am Main hat die Rechte von Samsung-Kunden gestärkt: Nach­dem der Ver­braucher­zentrale Bundes­ver­band (vzbv) gegen diverse Vor­gaben geklagt hatte, erklärte das Gericht zwölf von Samsung ver­wendete Ver­trags­klauseln für un­wirk­sam. Und auch andere App-Stores sind nicht ganz ein­wand­frei.

Seit gut einem Jahr führt der vzbv nach eigenen Angaben einen AGB-Check bei Appstore-Betreibern durch und kommt dabei mitunter zu interessanten Ergebnissen. Bezüglich Samsung veröffentlicht der Verbraucherverband auf seiner Homepage das vom Landgericht Frankfurt verabschiedete, aber noch nicht rechtskräftige Urteil vom 6. Juni mit dem Aktenzeichen 2-24 O 246/12.

Bei Samsung im Fokus: Haftungsfragen und Werbeklauseln

Viele Klauseln im Appstore von Samsung sind rechtswidrig Viele Klauseln im Appstore von Samsung sind rechtswidrig
Logos: Samsung
Rund 1,7 Milliarden Apps wurden dem Branchenverband BITKOM zufolge im Jahr 2012 in Deutschland heruntergeladen, und dabei schenkt ein Großteil der Nutzer den AGB der Appstores kaum Beachtung. Bezüglich des Samsung-Appstores monierten Verband und Gericht überwiegend Klauseln im Bereich der Haftung und den Werbeklauseln.

Der vzbv hatte ursprünglich 19 Klauseln in einer Abmahnung gegenüber Samsung beanstandet, woraufhin Samsung bei sechs Klauseln einlenkte und zu diesen eine Unterlassungserklärung abgab. Für die restlichen Beanstandungen zog der vzbv dann vor Gericht. Samsung beschränkte beispielsweise die Haftung für den Fall, dass es im Zuge der Nutzung einer App zu Personenschäden oder zu Todesfällen kommt. Eine solche Einschränkung ist vom Gesetz her aber nicht erlaubt.

An anderer Stelle deckelte Samsung die Haftung auf 50 Euro oder den Preis der App, falls dieser höher ist. Bei kostenlosen Apps würde das bedeuten, dass die Haftung damit komplett ausgeschlossen ist. Eine weitere Bestimmung sah vor, dass der Verbraucher mit Abschluss des Vertrages die Angemessenheit dieser Entschädigungsbegrenzung anerkennt - auch dem widersprach das Gericht.

Persönliche Daten nicht grundsätzlich für Werbung verwendbar

Unzulässig ist nach Auffassung des Gerichts die Klausel, persönliche Daten der Verbraucher für Werbung zu verwenden. Es sei unklar, wer werben dürfe und wofür geworben werden soll. Auch würde eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers bei Telefonwerbung fehlen. Darüber hinaus musste der Nutzer automatischen Updates zustimmen - ohne Möglichkeit, im Einzelfall widersprechen zu können.

Das Gericht hat außerdem Bestimmungen untersagt, in denen sich Samsung das Recht gesichert hat, bestimmte Dienste nach Belieben komplett einzustellen oder die Nutzungsbestimmungen einseitig ohne Einwilligung des Verbrauchers zu ändern. Im Falle einer Zuwiderhandlung droht Samsung ein Ordungsgeld von 250 000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft für einen Verantwortlichen für bis zu sechs Monate. Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung von 100 000 Euro vorläufig vollstreckbar.

Im Fokus des Verbandes stehen darüber hinaus Vertragsklauseln aller anderer Appstore-Betreiber. Die Verfahren gegen Microsoft und Nokia konnten nach Aussage des vzbv mit Unterlassungserklärungen außergerichtlich beendet werden. Die Gerichtsverfahren gegen Google und Apple laufen allerdings noch.

Mehr zum Thema Appstore