Klage

Vodafone: Eilantrag könnte 5G-Auktion verzögern

Es ist ein Zukunftsthema, das Deutschlands Industrie wett­be­werbs­fähig halten soll: Die Rede ist von 5G, der 5. Mobil­funk­generation. Doch es knirscht gewaltig bei dem Thema. Wegen eines juristischen Streits ist unklar, wann es richtig losgehen kann mit 5G.
Von dpa /

Vodafone klagt gegen die Vergaberegeln für 5G Vodafone klagt gegen die Vergaberegeln für 5G
picture alliance/Oliver Berg/dpa
Der Wider­stand gegen Mobil­funk-Ausbau­re­geln der Bundes­netz­agentur verstärkt sich. Nach Telefónica reichte heute mit Voda­fone ein weiterer Netz­be­treiber Antrag auf Eilrechts­schutz beim Kölner Verwal­tungs­ge­richt ein, wie ein Behör­den­spre­cher sagte. Sollte das Gericht dem Antrag folgen und eine aufschie­bende Wirkung anordnen, müsste die Bundes­netz­agentur ihre für Ende März geplante Frequenz­auk­tion für den ultra­schnellen Über­tra­gungs­stan­dard 5G vorerst auf Eis legen. Dann drohen lang­wie­rige Verzö­ge­rungen für den 5G-Ausbau, der vor allem für die deut­sche Indus­trie sehr wichtig ist. Zuvor hatte die "Frank­furter Allge­meine Zeitung" darüber berichtet.

Ein Voda­fone-Spre­cher sagte, man sei zwar "an einer schnellen Durch­füh­rung der 5G Auktion inter­es­siert, denn wir wollen 5G schnell und breit ins Land bringen". Aller­dings seien die Verga­be­re­geln der Bundes­netz­agentur so gestaltet, dass man eigene juris­ti­sche Inter­essen wahren müsse. Die Verga­be­re­geln ließen "die nötige Klar­heit vermissen, die Unter­nehmen brau­chen, die jetzt Milli­arden in 5G inves­tieren wollen".

Insge­samt neun Klagen

Vodafone klagt gegen die Vergaberegeln für 5G Vodafone klagt gegen die Vergaberegeln für 5G
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5G - das Kürzel für die 5. Mobil­funk­ge­nera­tion - spielt eine zentrale Rolle für die Indus­trie, etwa für mitein­ander kommu­ni­zie­rende Maschinen und für selbst­fah­rende Autos. Für Privat­kunden ist der ultra­schnelle Über­tra­gungs­stan­dard vorerst weniger rele­vant.

Prak­tisch die ganze deut­sche Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­branche klagt gegen das Regel­werk der Bundes­netz­agentur, dies aus teils unter­schied­li­chen Motiven. Schon Ende 2018 wurden insge­samt neun Klagen gegen die umstrit­tenen Verga­be­re­geln beim Kölner Gericht einge­reicht, diese haben bisher aber keine aufschie­bende Wirkung - daher die Eilan­träge, zuerst von Telefónica vergan­gene Woche und nun von Voda­fone. Nach Entschei­dung über die Eilan­träge wird sich das Gericht mit den Klagen beschäf­tigen - ob mit oder ohne aufschie­bende Wirkung.

Die Netz­be­treiber kriti­sieren unter anderem Ausnah­me­re­geln für Neuein­steiger - in diesem Falle das Unter­nehmen 1&1 Dril­lisch (United Internet) -, deren Ausbau­pflichten deut­lich schwä­cher sind als für die altein­ge­ses­senen Netz­be­treiber. Sollten sich die Kläger vor Gericht durch­setzen, würden die Verga­be­re­geln unwirksam und die Netz­agentur müsste das für den 5G-Ausbau zentrale Regel­werk neu erar­beiten.

Im Aufbau der euro­päi­schen Mobil­funk­netze warnen Sicher­heits­for­scher vor chine­si­scher IT-Domi­nanz. Mehr dazu lesen Sie in einer weiteren Meldung.

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