Falsche Kanzlei

VZ Brandenburg: Fake-Abmahnungen zu Pornos

Sie sollen illegal einen Porno­film öffent­lich zum Down­load ange­boten haben. Eine profes­sio­nell erschei­nende Abmah­nung beinhaltet eine Zahlungs­auf­for­derung. Das sagt aktuell die Verbrau­cher­zen­trale Bran­den­burg dazu.
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Die Verbrau­cher­zen­trale Bran­den­burg gibt aktuell eine Meldung heraus, in der vor falschen Zahlungs­auf­for­derungen gewarnt wird. Konkret geht es um "mehr­sei­tige und profes­sio­nell anmu­tende Abmah­nungen wegen angeb­lichen Urhe­ber­rechts­ver­let­zungen". Diese werden von der vermeint­lichen Kanzlei Duven­hoff, Lombardi & Cie verschickt. Laut der Infor­mation der Verbrau­cher­zen­trale hätte einige Verbrau­cher in Bran­den­burg ein solches Schreiben erhalten. Das sind die angeb­lichen Vorwürfe.

Abmah­nungen zu Erotik­filmen

Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt aktuell vor falschen Abmahnungen Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt aktuell vor falschen Abmahnungen
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Die Abmah­nungen würden von der besagten Kanzlei im Auftrag einer Firma namens MG Premium Ltd. mit Sitz in Zypern versendet. Der Vorwurf laute, dass sich die Empfänger der Abmah­nungen strafbar gemacht, in dem sie einen Porno­film öffent­lich zum Down­load ange­boten hätten.

Natür­lich soll Geld gezahlt werden, in dem eine Über­wei­sung auf ein Konto in Irland erfolgen soll. Laut Verbrau­cher­zen­trale Bran­den­burg beginnt die IBAN, auf die die Über­wei­sung getä­tigt werden soll, mit dem Kürzel "IE". Der Verbrau­cher­zen­trale Bran­den­burg liege ein Schreiben vor, in dem eine Summe von 747,60 Euro genannt wird.

"Auf keinen Fall zahlen"

Die Verbrau­cher­schützer spre­chen jedoch ganz klar eine Warnung dies­bezüg­lich aus: "Diese Abmah­nungen sind frei erfunden. Die Kanzlei, die die Verbrau­cher:innen anschreibt, exis­tiert nach unseren Recher­chen nicht unter der ange­gebenen Berliner Adresse", erklärt Stefanie Kahnert, Juristin bei der VZB. "Betrof­fene sollten sich von dem Schreiben nicht unter Druck setzen lassen und auf keinen Fall zahlen", rät die Verbrau­cher­schüt­zerin.

Das betrü­geri­sche Schreiben sei auch daran zu erkennen, dass Geld auf ein auslän­disches Konto über­wiesen werden soll. Die IBAN deut­scher Konten beginnt mit dem Kürzel "DE".

Die Expertin der Verbrau­cher­zen­trale rät auch, dass nicht gene­rell jede Abmah­nung zu einer Urhe­ber­rechts­ver­let­zung frei erfunden ist. "Grund­sätz­lich sollten Verbrau­cher:innen umge­hend reagieren und sich juris­tische Unter­stüt­zung holen, wenn eine Abmah­nung ins Haus flat­tert", rät Stefanie Kahnert.

Hilfe gibt es bei der Verbrau­cher­zen­trale

Verbrau­cher, die sich nicht sicher sind, ob es sich bei einer Abmah­nung um eine echte oder um eine falsche handelt, können sich bei der Verbrau­cher­zen­trale beraten lassen. In der Pres­semit­tei­lung der Verbrau­cher­zen­trale Bran­den­burg sind die entspre­chenden Kontakt­daten für eine Bera­tung vor Ort sowie für tele­foni­sche und E-Mail-Bera­tung ange­geben.

Wenn Sie Kontakt mit der Verbrau­cher­zen­trale aufnehmen wollen, aber in einem anderen Bundes­land leben, können Sie die für Sie rele­vanten Kontakt­daten auf der Webseite der Verbrau­cher­zen­trale einsehen.

Erst gestern berich­teten wir über eine neue Masche beim Tele­fon­betrug. Wovor die Verbrau­cher­zen­trale Nieder­sachsen derzeit warnt, lesen Sie in einer weiteren News.

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