Rechtslage

Urteil: Spiele auf Datenträgern dürfen weiterverkauft werden

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Spiele, die sich auf Datenträgern wie CDs, DVDs etc. befinden, weiterverkauft werden dürfen. Strittig ist allerdings noch die Rechtslage beim Verkauf von Downloads und virtuellen Gegenständen.
Von dpa / Jennifer Buchholz

Der Europäische Gerichtshof will die Rechtslage bei Spielen klären Der Europäische Gerichtshof will die Rechtslage bei Spielen klären
Bild: dpa
Ob CD, DVD, Blu-ray oder Modul: Spiele auf Datenträgern dürfen Verbraucher weiterverkaufen. Das gilt in jedem Fall für in EU-Staaten erworbene Exemplare und selbst dann, wenn der Publisher etwas anderes in seine Nutzungs­bedingungen schreibt. Darauf weist das Urheber­rechts­portal iRights.info hin. Bei Importspielen aus anderen Ländern sollte man dagegen vorsichtiger sein, weil es hier im Einzelfall tatsächlich anders sein kann.

Neben der theoretischen Verkaufs­freiheit können bei Datenträgern in der Praxis aber technische Hürden auftauchen, mit denen Publisher eine sinnvolle Weiter­gabe erschweren oder ganz verhindern. So kann es sein, dass ein Spiel quasi nur mit einem Benutzer­account funktioniert oder bestimmte Daten aus dem Netz nachgeladen werden müssen, erklären die Experten.

Rechtslage bei Downloads und virtuellen Gegenständen unklar

Der Europäische Gerichtshof will die Rechtslage bei Spielen klären Der Europäische Gerichtshof will die Rechtslage bei Spielen klären
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Derzeit noch unklar ist die Rechtslage bei Spielen als Download. Zwar hat der Europäische Gerichtshof bereits entschieden, dass herunter­geladene Computer­software weiter­verkauft werden darf. Ob aber Spiele rechtlich als reine Software einzuordnen sind, oder als Mischung aus Musik, Grafik und Text anders behandelt werden müssen, bedarf den Angaben nach noch einer richterlichen Klärung. Der Versuch eines Verkaufs sei derzeit nicht ratsam, wenn man keinen Rechtsstreit riskieren will.

Wenn Spiele nur in Verbindung mit einem Account spielbar sind, stellt sich auch die Frage, ob so ein Konto weiterverkauft werden darf. Die Anbieter schließen das dem Portal zufolge fast immer aus - und Spieler müssen das nach einer Entscheidung des Bundes­gerichtshofes derzeit auch hinnehmen.

Umstritten ist nach Angaben der Experten die Zulässigkeit des Verkaufs virtueller Gegenstände aus Spielen, also etwa Waffen, Werkzeuge oder anderes Zubehör. Damit wird bereits an einer ganzen Reihe Börsen im Netz gehandelt. Die Publisher schreiben aber in aller Regel in die Nutzungs­bedingungen, dass man kein Eigentum an im Spiel gekauften Gütern erwirbt und diese somit nicht weiterverkaufen kann - es sei denn auf Markt­plätzen innerhalb des Spiels. Die Rechtsprechung zu diesem Thema ist bislang unein­heitlich.

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