Urteil: Spiele auf Datenträgern dürfen weiterverkauft werden
Der Europäische Gerichtshof will die Rechtslage bei Spielen klären
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Ob CD, DVD, Blu-ray oder Modul: Spiele auf
Datenträgern dürfen Verbraucher weiterverkaufen. Das gilt in jedem
Fall für in EU-Staaten erworbene Exemplare und selbst dann, wenn der
Publisher etwas anderes in seine Nutzungsbedingungen schreibt. Darauf
weist das Urheberrechtsportal iRights.info hin.
Bei Importspielen
aus anderen Ländern sollte man dagegen vorsichtiger sein, weil es
hier im Einzelfall tatsächlich anders sein kann.
Neben der theoretischen Verkaufsfreiheit können bei Datenträgern in der Praxis aber technische Hürden auftauchen, mit denen Publisher eine sinnvolle Weitergabe erschweren oder ganz verhindern. So kann es sein, dass ein Spiel quasi nur mit einem Benutzeraccount funktioniert oder bestimmte Daten aus dem Netz nachgeladen werden müssen, erklären die Experten.
Rechtslage bei Downloads und virtuellen Gegenständen unklar
Der Europäische Gerichtshof will die Rechtslage bei Spielen klären
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Derzeit noch unklar ist die Rechtslage bei Spielen als Download. Zwar
hat der Europäische Gerichtshof bereits entschieden, dass
heruntergeladene Computersoftware weiterverkauft werden darf. Ob aber
Spiele rechtlich als reine Software einzuordnen sind, oder als
Mischung aus Musik, Grafik und Text anders behandelt werden müssen,
bedarf den Angaben nach noch einer richterlichen Klärung. Der Versuch
eines Verkaufs sei derzeit nicht ratsam, wenn man keinen Rechtsstreit
riskieren will.
Wenn Spiele nur in Verbindung mit einem Account spielbar sind, stellt sich auch die Frage, ob so ein Konto weiterverkauft werden darf. Die Anbieter schließen das dem Portal zufolge fast immer aus - und Spieler müssen das nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes derzeit auch hinnehmen.
Umstritten ist nach Angaben der Experten die Zulässigkeit des Verkaufs virtueller Gegenstände aus Spielen, also etwa Waffen, Werkzeuge oder anderes Zubehör. Damit wird bereits an einer ganzen Reihe Börsen im Netz gehandelt. Die Publisher schreiben aber in aller Regel in die Nutzungsbedingungen, dass man kein Eigentum an im Spiel gekauften Gütern erwirbt und diese somit nicht weiterverkaufen kann - es sei denn auf Marktplätzen innerhalb des Spiels. Die Rechtsprechung zu diesem Thema ist bislang uneinheitlich.