Schnelles Internet: BNetzA fordert mindestens 10 MBit/s
Bei dem neuen Recht auf schnelles Internet geht die Bundesnetzagentur (BNetzA) den nächsten Schritt. Die Behörde veröffentlichte heute einen Verordnungsentwurf, der ein Mindestwert von 10 Megabit pro Sekunde im Download festlegt. Wer im heimischen Festnetz weniger bekommt, kann sein Recht einfordern und sich an die BNetzA wenden. Diese könnte die Verlegung von Leitungen veranlassen.
Damit die Regelung wie geplant am 1. Juni in Kraft treten kann, fehlt noch die Zustimmung des Bundesrates. Auch der Digitalausschuss des Bundestages wird mit einbezogen.
Rechtsanspruch auf Breitband-Internet
In manchen Haushalten ist schnelles Internet ein dunkles Kapitel. Künftig müssen es mindestens 10 MBit/s sein
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Erstmals haben Bürger einen Rechtsanspruch auf Breitband-Internet - dies ist in dem novellierten Telekommunikationsgesetz festgelegt, das seit
Dezember 2021 gilt. Offen ist aber noch die Höhe der Internet-Mindestgeschwindigkeit. Das wird nun in der Verordnung geklärt.
Neben dem Download gibt es auch eine Vorgabe zum Upload: Der darf nicht langsamer sein als 1,3 Megabit pro Sekunde. Das Mindestlevel soll sicherstellen, dass zum Beispiel die Nutzung von E-Mails, sozialen Medien, Suchmaschinen und Online-Banking möglich ist - und zwar auch über VPN-Tunnel, also über eine verschlüsselte Datenübertragung.
Internetnutzung als Bezugsgröße
Videoanrufe in Standardqualität gehören auch zum Pflichtprogramm. Die Minimalwerte sind je nach Standpunkt "niedrig" - die allermeisten Internetnutzer in Deutschland sind höhere Übertragungsraten gewohnt. Nur auf dem Land oder am Stadtrand ist das Netz mancherorts noch langsamer.
Für die Mindestvorgaben, die jedes Jahr neu berechnet werden sollen, ist die durchschnittliche Internetnutzung in Deutschland eine wichtige Bezugsgröße: Je besser die Internetverträge der Bundesbürger im Schnitt sind, desto höher ist das Mindestlevel. Weil der Netzausbau vorankommt und immer mehr Menschen bessere Tarife buchen, wird sich die Bezugsgröße künftig ändern - und die Mindestvorgaben werden sich erhöhen.
Über die derzeit noch niedrigen Mindestwerte sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller: „Das ist wie beim Mindestlohn - die meisten Menschen bekommen heute schon deutlich mehr Bandbreite, aber künftig darf niemand darunter fallen.“ Alle Bürgerinnen und Bürger, bei denen heute weniger ankomme, hätten zukünftig einen Anspruch auf eine höhere Datenrate.
„Für diejenigen, die bisher gar nichts haben, verbessern wir die Situation ganz erheblich.“ Müller bezeichnete die Festlegung als einen Anfang. „Die Werte werden jährlich überprüft, die Datenraten dürften in den kommenden Jahren steigen.“
Eine Einschätzung (von Henning Gajek)
Jetzt ist das passiert, wovor die private Internetwirtschaft panische Angst hat. Wer langsamer als 10 MBit/s im Download surfen muss, hat künftig Anspruch auf schnellere Leitungen und zwar jetzt und sofort. Wird bald die Bundesnetzagentur die ersten Bagger bestellen? Oder macht sie vorher eine Ausschreibung? Oder deutet sie einfach auf einen Anbieter: "Du baust das jetzt!" Und wer wird dieser Anbieter sein? Sicher ist dann nur, dass die anderen Anbieter in einen Topf zahlen müssen und befürchten, dass der Auftrag an die Konkurrenz oder gar die Telekom selbst geht.
Nicht wenige Nutzer werden aktuell nur mit maximal DSL 6000 versorgt. Man darf gespannt sein, was dort ab Sommer 2022 passieren wird.
Die Telekom mietet Anschlüsse bei der Münchner M-net, um 230.000 Haushalte versorgen zu können.