Verbraucherschutz

Vorsicht bei Rechnungen von TRC Telemedia

Verbraucherschützer warnen vor Telefonsex-Rechnungen
Von ddp / Steffen Herget

Die rheinland-pfälzische Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Telefonsex-Rechnungen. Eine Firma namens TRC Telemedia verschicke zunächst für eine "kostenpflichtige Serviceleistung" Rechnungen in Höhe von 75 Euro, teilte die Verbraucherzentrale heute in Mainz mit. Kurze Zeit später folgten Mahnungen, in denen stehe, dass "von Ihrem Telefonanschluss eine Telefonsex-Serviceleistung in Anspruch genommen wurde". Dazu werde neben der Telefonnummer des Rechnungsempfängers das Datum des angeblichen Anrufs angegeben. Der Rechnungsbetrag steige dann inklusive Mahnkosten auf 110 Euro.

Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass eine Zahlungsverpflichtung nur bestehe, wenn eine Leistung tatsächlich bestellt oder vereinbart war. Darum rate sie Betroffenen, sich von den Firmen nachweisen zu lassen, dass ein wirksamer Vertrag über den geforderten Preis abgeschlossen wurde. Der Nachweis, dass vom Apparat des Rechnungsempfängers ein Gespräch geführt wurde, werde dem Anbieter schwer fallen. Anbieter solcher angeblichen Serviceleistungen seien nämlich keine Netzbetreiber und könnten demzufolge überhaupt keinen Einzelverbindungsnachweis vorlegen.

Die Verbraucherschutzzentrale macht zudem darauf aufmerksam, dass ebenfalls keine Zahlungspflicht bestehe, wenn die Verbindung von einem Minderjährigen ohne Kenntnis und Einwilligung der Eltern angewählt worden sein sollte.

Einspruch und Strafanzeige sind die beste Antwort

Betroffenen rät die Verbraucherschutzzentrale im Falle einer unberechtigten Forderung, Strafanzeige zu stellen. Wer gegen Rechnungen oder Mahnungen Einspruch einlege, sollte dies per Einschreiben mit Rückschein machen. Ein Musterbrief kann im Internet unter vz-rlp.de heruntergeladen werden.

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