teltarif hilft: Hohe Blau-Abrechnung nach Anruf bei Polizei
Auf Reisen kann es immer einmal vorkommen, dass man im Aufenthaltsland mit der Polizei Kontakt aufnehmen muss. Die Ursache muss gar nicht immer ein Verbrechen sein - manchmal geht es nur um eine Auskunft oder einen kurzen Rat. Und genau hierfür bieten Polizeidienststellen teils separate Rufnummern an, damit die stets kostenlosen Notrufnummern 112 und 110 nicht durch halbwichtige Telefonate blockiert werden.
Allerdings können die Gegebenheiten mit diversen Rufnummern und Vorwahlen im Ausland anders geregelt sein als in Deutschland. Zumindest in einem EU-Land sollte man damit rechnen können, nach dem Urlaub keine übermäßig hohe Schockrechnung zu erhalten. Bei einem Kunden von Blau war dies aber der Fall - und teltarif.de musste helfen.
Niederländische Polizei mit 0900-Nummer
Vorsicht bei Anruf einer Sonderrufnummer im Ausland
Bild: Blau
Mitte März berichtete uns ein Blau-Kunde, bei ihm seien 40 Euro weg für ein kurzes Telefonat zur Polizei. Der Blau-Kundenservice sei auch nicht mehr, was er einmal war; die Servicemitarbeiter seien "kategorisch außerstande, etwas zu tun". Wir ließen uns die ganze Geschichte berichten.
Wie auf der Webseite der niederländischen Polizei zu sehen ist, betreibt die niederländische Polizei außer der 112 für weniger schlimme Fälle zur Kontaktaufnahme mit der lokalen Polizeidienststelle die landesweite Rufnummer 0900-8844. Hierbei handelt es sich bewusst um eine kostenpflichtige Rufnummer, die in den Niederlanden als Mehrwertdienstenummer ausgelegt ist. Damit soll die 112 entlastet werden.
Und um missbräuchliche Anrufe auf dieser Nummer zu reduzieren, wurde sie absichtlich kostenpflichtig gemacht. Ein Anruf der Nummer kostet laut den Angaben auf der Webseite 9,51 Cent einmalig und zusätzlich 2,8 Cent pro Minute.
Der Leser war während seiner Reise mit der deutschen Blau-SIM-Karte ins niederländische Netz eingebucht. Es war also ein klassisches Roaminggespräch ab Amsterdam, als er die Nummer anrief. Laut dem Einzelverbindungsnachweis hat das Telefonat inklusive Warteschleife 18:19 Minuten gedauert. Hierfür wurden dem Kunden fälschlicherweise 48,05 Euro (!) berechnet. Nach der Tarifierung, die auf der Webseite angegeben ist, hätten es aber nur insgesamt 62,71 Cent sein dürfen.
Abrechnungsfehler und EU-Preisdiskriminierung?
Bei unserer Kontaktaufnahme mit Telefónica vermuteten wir, dass hier möglicherweise ein genereller Abrechnungsfehler in den Abrechnungssystemen von Telefónica vorliegt. Denn laut der EU-Roamingverordnung dürfen dem Kunden durch das Roaming keine höheren Preise berechnet werden. Und der Fehler war von einem o2-Kunden im o2-Forum schon einmal gemeldet worden. Diesem Kunden waren sogar knapp 175 Euro hierfür berechnet worden.
Darüber hinaus wiesen wir Telefónica darauf hin, dass in der EU zusätzlich die Preisdiskriminierung verboten ist: Als EU-Bürgerin oder -Bürger bzw. Einwohnerin oder Einwohner eines EU-Landes darf beim Kauf von Waren und Dienstleistungen in der EU kein höherer Preis wegen der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzlandes berechnet werden. Dies ist nachzulesen auf der EU-Infoseite zu Preisbildung und Zahlungen.
o2 erstattet überhöhte Kosten
Drei Tage nach unserer Kontaktaufnahme schrieb uns o2:
Die reklamierte Rufnummer 00319008844 ist auch in den Niederlanden eine Sonderrufnummer. Wichtige Telefonnummern innerhalb der Niederlande: Notrufnummern landesweiter Notruf: 112. Landesweite Nummer bei Notfällen ohne sofortige Hilfe: 0900-8844 (Euro 0,13/Min.). Die Preise gelten für Anrufe aus dem niederländischen Netz. Die Berechnung erfolgt als nationales Gespräch oder nach gesonderten Preisen der ausländischen Netzbetreiber, ggf. entstehen zusätzlich auch einmalige Verbindungsentgelte (sofern vom ausländischen Betreiber festgesetzt).Am 17. März erhielt dann der Kunde schließlich diese Mitteilung von Blau, in der ihm bestätigt wurde, dass ihm der entsprechende Betrag "aus Kulanz" gutgeschrieben wird. Wer sich also im EU-Ausland befindet, sollte tunlichst darauf verzichten, dort 0900-Sonderrufnummern anzurufen, da dies zu überhöhten Kosten führen kann.Die Vorgaben der EU-Regulierung gelten nicht für Freecall- und Sondernummern, und zu Anrufkosten erfolgt keine Ansage. Die Erreichbarkeit ist abhängig vom ausländischen Netzbetreiber. Es liegt hier also kein Abrechnungsfehler vor. Der Kunde hat eine E-Mail erhalten, da wir ihn telefonisch nicht erreichen konnten. Aus Kulanz haben wir ihm die Kosten durch eine Guthabenbuchung erstattet.
Wenn ein Glasfaseranschluss schon gelegt und von der Vormieterin bereits genutzt wurde, sollte die Aktivierung eigentlich nicht lange dauern. Ein Kunde der Deutschen Glasfaser kämpfte verzweifelt - dann musste teltarif.de helfen.