Bewiesen

teltarif hilft: 1&1 bricht Versprechen zu Vorfälligkeitsgebühr

Wer seinen unge­kün­digten Vertrag vorzeitig verlän­gert und nicht aufpasst, tappt in die Falle und zahlt eine Vorfäl­lig­keits­gebühr. Einem 1&1-Kunden sollte die erlassen werden - doch das klappte nicht und teltarif.de musste helfen.
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Streit um die Vorfälligkeitsgebühr bei Vertragsverlängerung Streit um die Vorfälligkeitsgebühr bei Vertragsverlängerung
Bild: 1und1
Glück­licher­weise gehören vom Kunden unbe­merkte auto­mati­sche Vertrags­ver­län­gerungen nach Ablauf der Mindest­ver­trags­lauf­zeit um ein ganzes Jahr seit der TKG-Novelle im Dezember der Vergan­gen­heit an: Auto­matisch darf sich der Vertrag nur noch um einen Monat verlän­gern. Das nehmen Provider aber zum Anlass, wieder vermehrt Kunden Ange­bote zu machen, damit diese sich auf eine selbst initi­ierte vorzei­tige Vertrags­ver­län­gerung um 24 Monate einlassen.

Und genau davor hat teltarif.de schon explizit gewarnt, weil dadurch plötz­lich unge­ahnte Kosten auf der Rech­nung auftau­chen können. Ein Beispiel: Der Provider bietet dem Kunden im 20. Vertrags­monat an, einen Rabatt zu erhalten und dafür sofort den Vertrag um weitere 24 Monate zu verlän­gern. Für die "ausge­fal­lenen" vier Monate Grund­gebühr berechnet der Provider dem Kunden nun aber manchmal eine "Straf­gebühr" - die so genannte Vorfäl­lig­keits­gebühr. Oft erfährt der Kunde erst auf der nächsten Rech­nung davon.

Vertrags­ver­län­gerung ohne Vorfäl­lig­keits­gebühr

Streit um die Vorfälligkeitsgebühr bei Vertragsverlängerung Streit um die Vorfälligkeitsgebühr bei Vertragsverlängerung
Bild: 1und1
Mitte September meldete sich ein Kunde von 1&1 bei unserer Redak­tion, der dort seit 2008 Kunde ist, und zwar mit aktuell drei Verträgen. Diese drei Verträge wären im November 2022 ausge­laufen bzw. zur Verlän­gerung ange­standen. Da der Leser aktuell kein neues Handy benö­tigt, kam ihm im Juli 2022 ein Akti­ons­angebot von 1&1 gerade recht.

Man bot dem Kunden an, zwei der Mobil­funk­ver­träge vorfristig zu verlän­gern. In den ersten sechs Monaten sollte die Grund­gebühr ermä­ßigt 19,99 Euro betragen, im Anschluss 29,99 Euro. Mit diesem Preis konnte der Leser gut leben, da dies auch die normale Grund­gebühr in den bishe­rigen Verträgen war. Er habe also zwei Verträge Mitte Juli 2022 online verlän­gert, zu den oben genannten Kondi­tionen. 1&1 hatte ange­boten, dass keine Hard­ware­ablöse und auch keine Vorfäl­lig­keits­gebühr anfallen, wenn er die Verträge vorfristig verlän­gere.

Vom Bestell­vor­gang hat der Kunde Screen­shots gemacht, die belegen, dass er im Kunden­account einge­loggt war. Man kann erkennen, dass keine Hard­ware­ablöse und auch keine Vorfäl­lig­keits­gebühr anfallen sollten.

Plötz­lich vier Extra-Gebühren auf der Rech­nung

Mitte August musste der Leser nach Rück­kehr aus dem Urlaub dann auf seinem Konto sehen, dass 1&1 einen höheren Betrag abge­bucht hatte. Er wider­sprach der Rech­nung und forderte die zu viel abge­buchten Beträge zurück. Der Rech­nung konnte der Leser entnehmen, dass 1&1 entgegen dem Angebot sein Konto mit zwei Mal Hard­ware­ablöse und zwei Mal Vorfäl­lig­keits­gebühr belastet hatte.

Tele­fonisch sei eine Klärung nicht möglich gewesen. Der Mitar­beiter meinte immer wieder, dass der Kunde das Angebot beweisen müsste. Der Leser entgeg­nete, dass es doch nicht üblich wäre, dass man bei einem seriösen Unter­nehmen von jedem Schritt einer Bestel­lung einen Screen­shot macht. Der Kunden­ser­vice-Mitar­beiter sei dann ganz still geworden, als der Kunde ihm sagte, dass er in der Tat jeden Schritt doku­men­tiert habe. Der Mitar­beiter forderte eine Zusen­dung der Screen­shots. Dies hat der Kunde dann gemacht und wurde im Anschluss an verschie­dene Abtei­lungen bei 1&1 durch­gestellt. Helfen konnte bzw. wollte aber offenbar niemand.

Der Leser hat sich dann per E-Mail an drei verschie­dene 1&1-Mail-Adressen gewandt. Zunächst wurde er vertröstet (bzw. es wurde auf Zeit gespielt). Man teilte mit, dass man bereits an einer Lösung arbeite. Der Leser hatte eine Frist bis Ende August gesetzt. Ihm wurde dann mitge­teilt, dass man alles geprüft hätte und die Rech­nung ihre Rich­tig­keit habe. Außerdem wurde auch behauptet, dass man die E-Mails nicht habe lesen und auch die Anhänge nicht habe öffnen können. Der Kunde hat die Anhänge dann noch­mals als PDF versandt, in einem "gängigen" Format.

Auf den konkreten Vorwurf ging der Provider dann nicht mehr ein und bot statt­dessen an, die Vertrags­umstel­lung zurück zu nehmen. Der Kunde müsse dann wider­spre­chen, und die alten Verträge würden wieder aufleben. Im Gegenzug bot der Kunde aller­dings an, dass er kein Problem damit hätte, wenn zu den beiden verlän­gerten Verträgen zusätz­lich zu den 24 Monaten noch die Rest­lauf­zeit der alten Verträge hinzu­kommt, da man ja bei 1&1 bleiben wolle. Darauf sei 1&1 nie einge­gangen, schloss der Leser seine Geschichte ab, als er sich Hilfe suchend an teltarif.de wandte.

1&1 rudert zurück

Nachdem wir die ganze Geschichte an 1&1 über­mit­telt hatten, dauerte es nur einen Tag, bis man uns von dort schrieb:

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne haben wir uns das Anliegen Ihres Lesers ange­sehen und geprüft. Wir haben uns bei Herrn [...] für die entstan­denen Unan­nehm­lich­keiten entschul­digt. Zudem haben wir die berech­neten Mehr­kosten von insge­samt 249,80 Euro ausge­bucht. Diesen Betrag erstatten wir in den kommenden Tagen.
Bei unserer Redak­tion bedankte sich der Leser wie folgt:
Ich kann mich dazu nur viel­mals bei Ihnen bedanken. Ich hätte nie gedacht, dass es jetzt so schnell und problemlos geht. [...] Auch konnte ich nach­lesen, dass Kunden in Größen­ord­nungen bei 1&1 gekün­digt und dazu die neuen gesetz­lichen Rege­lungen genutzt haben.
DSL-Anschluss zu langsam, verspro­chene Rabatte nicht gewährt: Beim 1&1-DSL-Anschluss eines teltarif.de-Lesers ging einiges schief. 1&1 sah den Fehler nach unserer Inter­ven­tion aber schnell ein.

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