Themenspezial: Verbraucher & Service Nachgefragt

Telekom: Weiterhin 5 Euro für EU-Roaming in Alt-Tarif?

Wer in einem ganz alten Telekom-Vertrag noch 5 Euro Aufpreis für die Roaming-Option "All Inclu­sive" fürs EU-Roaming zahlt, sollte schnellst­mög­lich den Tarif wech­seln. Bei der Erstat­tung zeigte sich die Telekom unein­sichtig.
Von

Der 15. Juni 2017 markierte in der euro­päi­schen Mobil­funk-Welt ein wich­tiges Datum - denn seit diesem Tag gilt das regu­lierte EU-Roaming. Nach dem Prinzip Roam-like-at-Home kann seither jeder Bürger den Tarif seines Heimat­landes ohne Aufpreis (aber teils mit kleinen Einschrän­kungen) in jedem EU-Land verwenden. Die Telekom und das EU-Roaming in Alt-Tarifen Die Telekom und das EU-Roaming in Alt-Tarifen
Foto: fotofabrika-fotolia.com; Logo: Telekom
Das Problem dabei ist, dass die Mobil­funk-Provider vor diesem Datum fleißig Zusatz­optionen für Roaming verkauft und damit gutes Geld verdient haben. Aufsehen erregte der Fall von Telefónica: o2 wollte Bestands­kunden nicht auto­matisch auf das EU-Roaming umstellen, sondern nur nach Auffor­derung durch den Kunden. Das war falsch, urteilte der EuGH nach einer Klage.

Doch noch immer tele­fonieren Handy-Kunden offenbar in Alt-Tarifen, zu denen kosten­pflich­tige Roaming-Optionen geschaltet sind, die das eigent­lich kosten­lose EU-Roaming beinhalten.

Leser schil­dert Problem bei Vertrag des Vaters

Im Juli meldete sich ein teltarif.de-Leser bei uns und schrieb:

Ich möchte meinen über 80-jährigen Eltern gerade mal neue Smart­phones zukommen lassen, und habe mich in diesem Zusam­men­hang auch gleich mal mit dem Vertrag meiner Eltern bei der Telekom befasst. Dabei fiel mir auf: Während meine Mutter einen aktu­ellen Vertrag hat (Familiy Card M mit 20 GB) für 39,95 Euro, hat mein Vater die Tarif­angabe "Magenta Mobil S (1. Gene­ration)" mit 31,95 Euro für lächer­liche 1 GB. Aber das ist es gar nicht, was mir aufstieß, sondern mein Vater bezahlt offenbar schon seit einer Ewig­keit die Option "All Inclu­sive" für jeweils 5 Euro im Monat.

Laut Beschrei­bung der Option auf der Telekom-Seite beinhaltet diese Option die Möglich­keit, auch im EU-Ausland zu surfen, zu tele­fonieren und zu SMSen. In den Details steht dann noch, dass diese Option in allen aktuell vermark­teten Tarifen kostenlos enthalten ist. Meine Frage: Wie kann es sein, dass die Telekom eine Leis­tung, zu der sie nach EU-Recht (seit wann?) verpflichtet ist, weiterhin kosten­pflichtig für Altver­träge abrechnet??? Ist das etwa rech­tens, oder kann mein Vater mit Erfolg die Rück­zah­lung dieser Kosten­bestand­teile seit Einfüh­rung des EU-Roamings verlangen?

Laut teltarif.de-Infor­mationen ist für Kunden, die einen Magenta-Mobil-Tarif nach dem 6. September 2019 abge­schlossen haben, die Roaming-Option "Stan­dard Roaming" vor­eingestellt. Für Kunden, die einen Magenta-Mobil-Tarif zwischen dem 19. April 2016 und dem 6. September 2019 abge­schlossen haben, ist die Roaming-Option "All Inclu­sive" vor­eingestellt. Beide Tarife gelten auch in der Schweiz und (noch) in Groß­britan­nien, hier aller­dings mit einer Beschrän­kung auf 1000 Gesprächs­minuten und 1000 SMS pro Monat.

Über Jahre 310 Euro zu viel bezahlt?

Das deutet darauf hin, dass der Vater des Lesers seinen Magenta-Mobil-Tarif noch vor dem 19. April 2016 abge­schlossen hat. Wir boten dem Leser an, im Namen seines Vaters Kontakt mit der Telekom aufzu­nehmen und um eine Rück­zah­lung zu bitten. Der Leser hatte aber auch selbst schon reagiert, wie er uns mitteilte:

Ich möchte zum Sach­ver­halt ergänzen, dass ich inzwi­schen den Tarif meines Vaters umge­stellt habe von Magenta Mobil S (1. Gene­ration) auf Magenta Mobil XS, sowie die Karte meiner Mutter von der alten Family Card M auf die brand­neue Magenta Mobil PlusKarte.

Daraus folgt grob gesagt, dass meinem Vater von Juni 2017 bis Juli 2022 (also 62 Monate lang) jeweils 5 Euro zu Unrecht berechnet wurden, was einer "Über­zah­lung" von 310 Euro entspricht. Einen voraus­gegan­genen Schrift­wechsel meiner­seits mit der Telekom hat es nicht gegeben. Viel­mehr war ich ratlos, wie und an wen ich mich dort hätte wenden sollen und bat daher Sie um Unter­stüt­zung.

Ich erhoffe mir, dass der genannte Betrag erstattet wird. Da meine Eltern schon sehr betagt sind, bitte ich darum, dass das Geld nicht in Form einer Gutschrift auf der Rech­nung meiner Eltern landet, also ledig­lich für ca. 9 Monate die neue Grund­gebühr redu­ziert, sondern dass der Betrag meinen Eltern - gern mit einer kleinen Entschul­digung - auf das Rech­nungs­abbu­chungs­konto direkt über­wiesen wird.

Telekom weist Forde­rung zurück

Wenige Tage später erhielt der Leser dann eine uner­freu­liche Nach­richt von der Telekom, über die er uns wie folgt berich­tete:

Ich wurde heute von der Telekom kontak­tiert, aller­dings leider ohne den kleinsten Willen zum Einlenken. Statt­dessen wurde argu­men­tiert,

a) die Option All Inclu­sive enthalte ja Leis­tungs­bestand­teile, die nicht die EU-Rege­lung zum Roaming beträfen, und zwar die Möglich­keit der inklu­dierten Tele­fonie in der Schweiz. Anfangs wurde auch noch UK ange­führt, was aber ja erst seit dem Brexit ein Argu­ment wäre.

b) die Telekom habe in Rech­nungen des Jahres 2017 auf die geän­derte Rechts­lage hinge­wiesen. Dazu wurden mir Passagen der Rech­nung für April 2017 vorge­lesen, die meiner Meinung nach keines­wegs eindeutig waren im Sinne eines Kunden-freund­lichen und klaren Hinweises "Die Option All Inclu­sive benö­tigen Sie nur noch dann, wenn Sie weiterhin auch in der Schweiz tele­fonieren wollen".

c) mein Vater habe die Option ja aktiv gebucht, also hätte er wissen müssen, dass er sie nach der Geset­zes­ände­rung nicht mehr benö­tigt und hätte sie kündigen können (super Kunden­sup­port, liebe Telekom!)

d) mein Vater habe ja der Werbung seitens der Telekom wider­spro­chen, daher hätte man ihn gar nicht aktiv zu diesem Thema kontak­tieren dürfen. Was für ein Bull­shit - eine Vertrags­info ist wohl kaum eine Werbung.

e) Kulanz ließe sich ja nicht erzwingen...

Auch als ich betonte, die Sache weiter eska­lieren zu wollen, gab es kein Entge­gen­kommen.

Unserer Redak­tion gegen­über hat die Telekom zu dem Phänomen gar keine Stel­lung­nahme abge­geben, auch auf erneute Nach­frage nach der Antwort an den Leser und mit Hinweis auf das Urteil gegen o2 nicht. Der Leser und andere Betrof­fene haben nun also noch die Möglich­keit, sich in der Sache an ihre örtliche Verbrau­cher­zen­trale zu wenden und die dortigen Juristen zu diesem Fall zu befragen.

Auf jeden Fall ist es empfeh­lens­wert, wie der Leser schnellst­mög­lich mit dem Vertrag in einen neueren Tarif zu wech­seln, in dem die kosten­pflich­tige Option nicht mehr enthalten ist.

Wer ins Ausland fährt, nimmt oft das Handy mit, um erreichbar zu sein, nach Hause zu tele­fonieren und im Reise­land mobil zu surfen. Unsere Tipps zum Tele­fonieren, Messa­ging und Internet im Ausland helfen Ihnen, Kosten­fallen zu vermeiden.

Mehr zum Thema Reise