Endlosverfahren

Editorial: 14 Jahre alte Prospekte

Der Dauer­streit um den dritten Börsen­gang der Telekom geht in eine neue Runde - obwohl die viel­disku­tierte Immobilien­bewertung "noch korrekt" war. Doch die US-Beteili­gungen der Telekom wird für diese zur (erneuten) Gefahr.
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Editorial: 14 Jahre alte Prospekte Streit um den dritten Börsengang der Telekom
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14 Jahre alte Prospekte hebt norma­ler­weise niemand mehr auf. Es sei denn, es geht um einen Kauf, mit dem man sich den ganz großen Traum erfüllt hat. Oder bei dem man ganz groß enttäuscht wurde. Wie damals beim "dritten Börsen­gang" der Deut­schen Telekom. Wer beim ersten Börsen­gang 1996 für 28,50 DM (14,57 Euro) nicht zuge­schlagen und 1999 auch den zweiten Börsen­gang für 39,50 Euro verpasst hatte, der musste 2000 natür­lich beim dritten Börsen­gang für 66,50 Euro zuschlagen. Schließ­lich sugge­rierten die immer höheren Preise doch eines: Es kann nur nach oben gehen!

Editorial: 14 Jahre alte Prospekte Streit um den dritten Börsengang der Telekom
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Mit dem Platzen der dot-com-Blase rauschte in den folgenden Jahren auch die T-Aktie in den Keller. Am 30. September 2002 erreichte sie mit 8,42 Euro ihren Tiefst­stand. Seitdem ist der Kurs wieder etwas gestiegen, vergan­genen Freitag ging die T-Aktie bei 12,71 Euro aus dem Handel. Das liegt weiterhin unter dem Kurs des ersten Börsen­gangs. Man sollte aber nicht vergessen, dass seit dem ersten Börsen­gang in Summe 10,14 Euro Divi­dende pro Aktie ausge­schüttet wurde. Geld verloren haben die Aktio­näre der ersten Stunde also nicht. Reich geworden sind sie aber auch nicht, wenn sie die Aktie gehalten haben. Wer von den Käufern des ersten Börsen­gangs seine T-Aktien hingegen 1999 oder 2000 verkauft hat, der hat ein sehr gutes Geschäft gemacht.

Ein sehr gutes Geschäft machte auch die Telekom beim zweiten Börsen­gang 1999, der ihr knapp 11 Milli­arden Euro in die Kassen spülte. Leider hat sie dieses Geld nicht sonder­lich gut verwendet, sondern für den kleinen US-Anbieter Voicestream und mehrere UMTS-Lizenzen über­höhte Preise bezahlt.

Beim dritten Börsen­gang der Telekom waren es nicht neue Aktien, die plat­ziert wurden, sondern alte Aktien, die der Staat noch hielt. Folg­lich ging der Erlös - ca. 13 Milli­arden Euro - nicht an die Telekom, sondern direkt an den Staat. Der einzige Fehler aus Sicht des Staates damals war, "nur" 200 Millionen Aktien zu plat­zieren, und nicht auch noch die weiteren 1,4 Milli­arden T-Aktien, die Bund und KfW bis heute halten.

Die großen Verlierer im Aktien-Mono­poly sind die, die 1999 oder 2000 gekauft und dann nicht recht­zeitig verkauft haben. Die konnten nach den Höchst­ständen vom März 2000 Monat für Monat zusehen, wie ihr Vermögen dahin­schmolz. Parallel zum Schmelzen des Vermö­gens festigte sich bei einigen von ihnen die Über­zeu­gung: Beim dritten Börsen­gang kann es nicht mit rechten Dingen zuge­gangen sein. Deswegen wird bis heute über den Prospekt dieses dritten Börsen­gangs vor Gericht gestritten.

dot-com-Hype

Wenn ein vorher schon großes Unter­nehmen wie die Telekom an der Börse binnen vier Jahren seinen Wert vervier­facht, dann hängt das norma­ler­weise damit zusammen, dass ein großer Durch­bruch erzielt wurde: Das kann die Entwick­lung eines neuen Patents sein, oder die Erschlie­ßung neuer Märkte. Nun trägt die Telekom selber kaum zur Entwick­lung von TK-Diensten bei, sondern kauft entspre­chende Systeme von den Ausrüs­tern wie (damals vor allem) Siemens, Nokia, Ericsson oder Alcatel. Die Patente - und damit die Wert­stei­gerungen - liegen also bei letz­teren. Und groß­artig neue Märkte hatte die Telekom auch nicht erschlossen - ihre teuer einge­kauften Auslands­akti­vitäten kompen­sierten kaum die durch die Dere­gulie­rung entstan­denen Markt­anteils­ver­luste im Inland.

Somit war der T-Kurs im Jahr 1999 und 2000 vor allem eines: heiße Luft. Die Anleger hatten riesige Erwar­tungen in die Tele­kom­muni­kation und das gerade aufkei­mende Internet. Letz­teres war in den Jahr­zehnten zuvor jähr­lich jeweils um 100 Prozent gewachsen - die Anleger erwar­teten, dass es so weiter­gehen würde, und über­sahen, dass schon bald Sätti­gungs­effekte eintreten würden.

Doch wie soll ein Börsen­pro­spekt in der Lage sein, derar­tige Hypes korrekt darzu­stellen? Keiner kann wissen, ob die Korrektur der Bewer­tungen zwei Wochen, zwei Monate, zwei Jahre oder doch erst zwei Jahr­zehnte nach Druck­legung erfolgen wird. Folg­lich wurde vor Gericht in den Verfahren um Prospekt­fehler auch nicht um den dot-com-Hype gestritten. Sondern um die Bewer­tung von Immo­bilien und die korrekte Darstel­lung der Betei­ligungen.

Die Sache mit der Immo­bili­enbe­wer­tung - in den Medien wurde sie in den Folge­jahren immer und immer wieder breit­getreten - ist nun endgültig vom Tisch. Zwar musste die Telekom den Wert ihres Immo­bili­enver­mögens in den Folge­jahren tatsäch­lich nach unten korri­gieren. Wie das Ober­lan­des­gericht Frank­furt am Main fest­stellte, war das Vermögen zwar hoch, aber eben "nicht wesent­lich zu hoch" ange­setzt worden. Dieses wurde nun vom Bundes­gerichtshof bestä­tigt.

Falsche Angabe der Betei­ligungen

Schwerer wiegt jedoch, dass der Bundes­gerichtshof fest­stellt, dass "selbst für einen bilanz­kun­digen Anleger bei der gebo­tenen sorg­fäl­tigen und einge­henden Lektüre des gesamten Prospekts nicht ersicht­lich war, dass die Muster­beklagte die Sprint-Aktien nicht - wie im Prospekt darge­stellt - verkauft, sondern im Wege der Sach­ein­lage auf ihre 100-prozen­tige Konzern­tochter, die NAB Nord­ame­rika Betei­ligungs Holding GmbH (NAB), über­tragen hat (sog. Umhän­gung)." In der Folge führt der Bundes­gerichtshof auf, dass das zur Folge hat, dass die Anleger beim Lesen des Prospektes über die Risiken aus dem (rück­bli­ckend betrachtet über­teuert zuge­kauften) Nord­ame­rika-Geschäft getäuscht werden.

Das Verfahren ist nun an das Ober­lan­des­gericht Frank­furt zurück­ver­wiesen. Dieses muss nun klären, ob sich aus diesem Fehler auch eine Haftung ergibt. Auch dieses Urteil wird sicher erneut vor dem Bundes­gerichtshof geprüft werden. Beides wird wieder Jahre dauern. Es ist eher unwahr­schein­lich, dass es ein Endur­teil gibt, bevor der Prospekt 20 Jahre alt geworden ist. Es deutet sich aber an, dass das Urteil zugunsten der Anleger ausfallen könnte. Für die Telekom ist das keine gute Nach­richt.

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