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Meine Fresse!


24.01.2015 22:18 - Gestartet von Leiter Kundenverarsche³
Müssen die Telekommunikationsanbieter tatsächlich jede Anfrage nach Daten umgehend erfüllen?

Naaaihn! Wo kämen wir denn da hin? Die können natürlich nach belieben trödeln und sich genüsslich in fadenscheinigen Ausflüchten winden, warum man die Daten frühestens erst in 5 - 6 Wochen an die Sicherheitsbehörden übermitteln kann. Gefahr im Verzug im Rahmen der Aufrechterhaltung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung ist beispielsweise natürlich auch nur eine Erfindung der Lügenpolizei auf Grund von Lügengesetzgebung auf Basis der Lügenverfassung und der großen deutschen Lügenpolitik!

Wenn die Polizei, wie in Dresden geschehen, per Funkzellenauswertung die komplette mobile Kommunikation im Bereich einer Anti-Näzi-Demo überwachen lässt und damit auch zahlreiche Unbeteiligte abhört - darunter unter anderem auch Politiker oder Anwälte, deren Kommunikation eigentlich gar nicht überwacht werden darf - kann dann nicht auch als Anbieter auf die Idee kommen, dass eine solche Maßnahme unverhältnismäßig ist und die schnelle und unkomplizierte Herausgabe dieser Daten zur Abwechslung mal verweigern?

Tja... wohl ein Fall für die deutsche Lügenjustiz, die sich hier bisher und (hoffentlich auch in Zukunft) wiederholt hart rechtsstaatlich gezeigt hat. Immer wieder kommt das selbe stupide mediale Einheitsgefasel bezüglich angeblich absoluter, berufsständischer Abhörverbote (zu der sich neben Rechtsverdrehern, Ärzten und haupt-/nebenamtlichen Mandatsträgern ja auch regelmäßig die deutsche Wahrheitspresse zählt). Im Übrigen sei darauf hingeweisen, dass entgegen dem Artikelwortlaut natürlich keinerlei Einschränkungen bei "Politikern" bestehen.

Zum Thema Verhältnismäßigkeit fällt mir nur eines ein; Der Maßstab der Geeignetheit, der Erforderlichkeit und der Angemessenheit. Sicherlich sind begrenzte Massenüberwachungsmaßnahmen wie in Dresden eine unschöne Sache. Dass es dabei zwangsläufig zu Beifang in der Grauzone kommt, liegt auf der Hand. Die Frage die sich angesichts eines unkontrollierbaren Menschenmobs jedoch stellt ist, was eine taugliche Handlungsalternative sein könnte. Bisher kam mir hier weder von juristsicher, noch von journalistischer Seite etwas brauchbares unter. Verzicht auf notwendige Überwachung kann im Zweifel jedenfalls keine Lösung sein. Die Lesart, dass die Anwesenheit eines einzigen Anwalts unter Hunderten, Tausenden, Zehntausenden bereits genüge um nicht mehr überwachungstechnisch tätig werden zu dürfen ist absurd. Sie überfordert die polizeiliche Arbeit und - ganz offensichtlich - unseren Rechtsstaat, wie das verlegene Urteil des LG Dresden zwischen den Zeilen anschaulich aufzeigt. Mann muss konstatieren: Es gibt hier so oder so keinen goldenen Weg.

Die Nichtakzeptanz der Existenz einer Grauzone ist nunmal pathologisch deutsch. In Frankreich (geschweige denn in Großbritannien oder den USA) werden solche kleinkarierte Debatten erst gar nicht geführt.