Telefonauskunft: Preis muss jetzt angesagt werden
Telefonauskunfts-Dienste jetzt mit Tarifansage
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Obwohl nicht mehr jeder Telefon- und Handy-Kunde im Telefonbuch steht, gibt es sie noch: Telefonauskunfts-Dienste. Obwohl auch das Internet zahlreiche kostenlose Auskunftsmöglichkeiten bereithält, gibt es offenbar immer noch einen Markt für die meist mit 118xx beginnenden Nummern, bei denen man nicht nur die Rufnummer bekommt, sondern gegen Aufpreis gegebenenfalls gleich weiterverbunden wird.
Leider war es für Anrufer bisher oft nicht immer klar, welcher Auskunftsdienst welchen Preis für welche Leistung verlangt. teltarif.de betreibt daher seit Jahren eine Tarifübersicht vom Festnetz zur Inlands-Auskunft sowie eine Tarifübersicht vom Festnetz zur Auslands-Auskunft. Die Kosten für Anrufe vom Handy aus auf diesen Nummern sind aber meist deutlich höher. Die Bundesnetzagentur hat darauf nun reagiert.
Preis muss vor dem Telefonat angesagt werden
Telefonauskunfts-Dienste jetzt mit Tarifansage
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Laut einer Mitteilung der BNetzA mussten die Auskunfts-Anbieter bislang erst ab einem Preis von zwei Euro eine Preisansage vor der Verbindung schalten, wie sie beispielsweise auch generell bei Call-by-Call-Vorwahlen vorgeschrieben ist. Seit 1. Dezember ist nun für alle sprachgestützten Auskunftsdienste und Kurzwahl-Sprachdienste eine Preisansage vorgesehen, unabhängig vom Preis.
Das hat den Vorteil, dass der Anrufer vor dem Aufbau der Verbindung nochmals deutlich darauf hingewiesen wird, was das nun folgende Gespräch kostet. Wie bei Call by Call kann er also noch schnell vor dem Verbindungsaufbau auflegen, womit keine Kosten entstehen sollten. Eine derartige Preisansagepflicht gibt es auch bei 0900- und 0137-Nummern sowie bei diversen Auslandsvorwahlen, wenn diese vom Handy aus angerufen werden.
Halten sich Anbieter nicht an die Verpflichtung zur Tarifansage, sollten Betroffene sich umgehend bei der BNetzA darüber beschweren. Die Behörde hält dafür ein Beschwerdeformular bereit.
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