Themenspezial: Verbraucher & Service TKG-Neuerung

Telefonauskunft: Preis muss jetzt angesagt werden

Die Über­arbei­tung des Tele­kom­muni­kati­ons­rechts zum 1. Dezember hat zahl­reiche Verbes­serungen gebracht. Eine davon betrifft Tele­fon­aus­kunfts-Dienste: Hier muss vor dem Tele­fonat nun der Preis ange­sagt werden.
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Telefonauskunfts-Dienste jetzt mit Tarifansage Telefonauskunfts-Dienste jetzt mit Tarifansage
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Obwohl nicht mehr jeder Telefon- und Handy-Kunde im Tele­fon­buch steht, gibt es sie noch: Tele­fon­aus­kunfts-Dienste. Obwohl auch das Internet zahl­reiche kosten­lose Auskunfts­mög­lich­keiten bereit­hält, gibt es offenbar immer noch einen Markt für die meist mit 118xx begin­nenden Nummern, bei denen man nicht nur die Rufnummer bekommt, sondern gegen Aufpreis gege­benen­falls gleich weiter­ver­bunden wird.

Leider war es für Anrufer bisher oft nicht immer klar, welcher Auskunfts­dienst welchen Preis für welche Leis­tung verlangt. teltarif.de betreibt daher seit Jahren eine Tarif­über­sicht vom Fest­netz zur Inlands-Auskunft sowie eine Tarif­über­sicht vom Fest­netz zur Auslands-Auskunft. Die Kosten für Anrufe vom Handy aus auf diesen Nummern sind aber meist deut­lich höher. Die Bundes­netz­agentur hat darauf nun reagiert.

Preis muss vor dem Tele­fonat ange­sagt werden

Telefonauskunfts-Dienste jetzt mit Tarifansage Telefonauskunfts-Dienste jetzt mit Tarifansage
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Laut einer Mittei­lung der BNetzA mussten die Auskunfts-Anbieter bislang erst ab einem Preis von zwei Euro eine Preis­ansage vor der Verbin­dung schalten, wie sie beispiels­weise auch gene­rell bei Call-by-Call-Vorwahlen vorge­schrieben ist. Seit 1. Dezember ist nun für alle sprach­gestützten Auskunfts­dienste und Kurz­wahl-Sprach­dienste eine Preis­ansage vorge­sehen, unab­hängig vom Preis.

Das hat den Vorteil, dass der Anrufer vor dem Aufbau der Verbin­dung noch­mals deut­lich darauf hinge­wiesen wird, was das nun folgende Gespräch kostet. Wie bei Call by Call kann er also noch schnell vor dem Verbin­dungs­aufbau auflegen, womit keine Kosten entstehen sollten. Eine derar­tige Preis­ansa­gepflicht gibt es auch bei 0900- und 0137-Nummern sowie bei diversen Auslands­vor­wahlen, wenn diese vom Handy aus ange­rufen werden.

Halten sich Anbieter nicht an die Verpflich­tung zur Tarif­ansage, sollten Betrof­fene sich umge­hend bei der BNetzA darüber beschweren. Die Behörde hält dafür ein Beschwer­defor­mular bereit.

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