Neue Preise

BNetzA justiert Preis-Obergrenzen für Auskunfts-Dienste

Die BNetzA will für die bislang teuren Auskunfts­dienste mit 118xx-Nummer einheit­liche Preise fest­legen. Nach einem ersten Entwurf im Juli korri­giert die Behörde nun den Regu­lie­rungs-Entwurf.
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Wie bereits unten berichtet ist die Bundes­netz­agentur gerade dabei, die Preise für 118xx-Auskunfts­num­mern zu verein­heit­lichen und vor allem neue Preis­ober­grenzen zu defi­nieren. Das soll dann ab Dezember 2024 gelten. Inzwi­schen haben sich laut einer erneuten Mittei­lung der BNetzA nun "Markt­betei­ligte" an die Behörde gewandt und um eine Ände­rung der Preise gebeten. Es gebe bereits eine neue Bran­chen-Abrech­nungs­ver­eini­gung, und an die sollten die Preise ange­gli­chen werden.

Bei den Stufen eins bis fünf bleibt alles gleich. Abwei­chend zu den unten genannten Tarifen sollen es in Stufe A6 nun nicht 99 Cent pro Minute und 1,99 Euro pro Anruf sein, sondern genau umge­kehrt, also 1,99 Euro pro Minute und 99 Cent pro Anruf. Auch bei den Stufen A7 und A8 sind die Preise vertauscht - bei A7 sind es also neu 49 Cent pro Minute und 1,99 Euro pro Anruf und bei Stufe A8 neu 99 Cent pro Minute und 1,99 Euro pro Anruf. Die BNetzA erwäge, dieser Bitte zu entspre­chen.


Gedeckelt

BNetzA: Preis-Obergrenzen für Auskunfts-Dienste

Auskunfts­dienste mit 118xx-Nummer sind teuer - viele Anrufer wissen oft gar nicht so genau, was ein Anruf vom Fest­netz oder Handy aus kostet. Die BNetzA räumt damit auf und legt einheit­liche Preise fest.
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Preisobergrenze für Auskunftsdienste kommt Preisobergrenze für Auskunftsdienste kommt (Symbolbild)
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Dank Fest­netz- und Allnet-Flat­rates fallen heut­zutage beim Tele­fonieren kaum noch Zusatz­kosten an - es sei denn man tele­foniert ins Ausland oder zu Sonder­ruf­num­mern. In den vergan­genen Jahren hat der Gesetz­geber hier aber teil­weise Preis­ober­grenzen einge­führt, um eine Abzo­ckerei - wie noch vor einigen Jahren möglich - zu unter­binden.

Die EU hat die Kosten für Auslands­tele­fonate in EU-Länder gede­ckelt, die deut­sche Bundes­netz­agentur hat in den vergan­genen Jahren beispiels­weise Höchst­preise für 0180-Hotlines, für 032-Nummern, für persön­liche 0700-Rufnum­mern und das 0137-Tele­voting fest­gesetzt.

Nun hat sich die BNetzA zwei weitere Rufnum­mern­bereiche vorge­knöpft, die noch als letzte "Rück­zugs­orte" für Kosten­fallen galten: 0900-Nummern und 118xx-Auskunfts­dienste. In dieser Meldung folgen zunächst die Details zu den Auskunfts­diensten. Alles zur Neure­gelung bei den 0900-Diensten lesen Sie in einer sepa­raten Meldung.

Die neuen Regeln bei der Auskunft

Preisobergrenze für Auskunftsdienste kommt Preisobergrenze für Auskunftsdienste kommt (Symbolbild)
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In ihrem aktu­ellen Amts­blatt infor­miert die Bundes­netz­agentur über die Maßnahmen. Auskunfts­dienste im Nummern­bereich 11810 bis 11899 sind gene­rell bundes­weit jeder­zeit tele­fonisch erreich­bare Dienste, die ausschließ­lich der neutralen Weiter­gabe von Rufnummer, Name, Anschrift sowie zusätz­lichen Angaben von Tele­kom­muni­kati­ons­nut­zern dienen. Die Weiter­ver­mitt­lung zu einem erfragten Teil­nehmer oder Dienst kann Bestand­teil des Auskunfts­dienstes sein. Seit dem 11.08.2022 ist es aller­dings nicht mehr erlaubt, in diesem Nummern­bereich explizit auch Vermitt­lungs­dienst­leis­tungen anzu­bieten.

Mit der Verfü­gung 69/2023 im Amts­blatt 13/2023 der Bundes­netz­agentur vom 12.07.2023 hat die Behörde gemäß § 123 Abs. 7 (TKG) eine Preis­fest­legung erlassen, die mit Wirkung zum 01.12.2024 netz­über­grei­fend einheit­liche Preise für Anrufe bei Auskunfts­diensten vorgibt. Dazu wird eine bestimmte Tarif­struktur fest­gelegt - mit einem inter­essanten Detail: Die Zutei­lungs­nehmer müssen ihre Auskunfts­ruf­num­mern einem der dort vorge­gebenen Tarife zuordnen, ansonsten sind diese quasi ab dem betref­fenden Datum "tot".

Das dürfen Auskunfts­dienste maximal kosten

Gene­rell gibt es für die Auskunfts­dienste zukünftig acht Tarif­stufen. Die Tarif­stufen eins bis fünf beinhalten Endpreise pro Minute von 49 und 99 Cent sowie 1,99, 2,49 oder 2,99 Euro pro Minute. Bei diesen fünf Stufen darf keine zusätz­liche Einmal­gebühr erhoben werden, das ist nur bei den Stufen sechs bis acht erlaubt.

Bei Stufe sechs fallen dann 99 Cent pro Minute plus einmalig 1,99 Euro an, bei Stufe sieben sind es 1,99 Euro Minu­ten­preis plus einmalig 49 Cent. Auch bei Stufe acht liegt der Minu­ten­preis bei 1,99 Euro, die einma­lige Gebühr jedoch bei 99 Cent.

Inter­essantes Detail: Die bishe­rigen Inhaber einer 118xx-Nummer sind dazu verpflichtet, sich zu melden. Wenn der Dienst zum 01.12.2024 weiterhin erreichbar sein soll, muss die Mittei­lung spätes­tens bis zum 24.05.2024 bei der Bundes­netz­agentur einge­gangen sein (es gilt das Datum des Eingangs­stem­pels). 2025 können die Inhaber der Nummern dann erst­mals einen Tarif­wechsel vornehmen und melden, bei dem Fristen zu beachten sind.

Keine Verbin­dung ohne vorhe­rige Tarif-Einstu­fung mehr erlaubt

Auch bei der erst­maligen Bean­tra­gung einer (neuen) 118er-Rufnummer gibt der Antrag­steller im Antrags­for­mular an, welcher Tarif­stufe die bean­tragte Rufnummer zuge­ordnet werden soll.

Wer eine Verbin­dung zu einer 118er-Rufnummer in Rech­nung stellt, ist ab dem 01.12.2024 verpflichtet, ausschließ­lich den Tarif gemäß der Tarif­bezeich­nung zu verwenden, der die Rufnummer zuge­ordnet wurde. Vor dem Rufaufbau muss eine Tarif­ansage erfolgen. Ab dem 01.12.2024 dürfen zu 118er-Rufnum­mern, denen in der Liste der BNetzA keine aktuell gültige Tarif­bezeich­nung zuge­ordnet ist, keine Verbin­dungen mehr aufge­baut werden.

Lange waren Telefon-Auskunfts­dienste darauf beschränkt, eine Rufnummer zu einem Namen heraus­zusu­chen. Viele Nutzer wollen jedoch Name und Adresse eines Anschluss­inha­bers bekommen - das geht mit der Rück­wärts­suche.

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