11861: BNetzA kontrolliert jahrelang abgeschaltete Auskunft
Auskunft 11861 steht unter Beobachtung
Bild: 01018 GmbH, Screenshot: teltarif.de
In den vergangenen Jahren hat die Bundesnetzagentur nicht nur regulatorische Entscheidungen im Bereich der Telekommunikation gefällt - mehr und mehr entdeckt sie auch ihre Rolle als Verbraucherschützerin. Wer als Betreiber von Rufnummern die Absicht hegt, Kunden abzuzocken, muss damit rechnen, dass die Behörde eingreift und die Nummer abschaltet - auch Rechnungen dürfen für diese Nummer dann nicht mehr eingetrieben werden.
Oft sind die Anbieter sich ihrer Schuld bewusst - doch manchmal ziehen die Betreiber auch gegen die Entscheidung vor Gericht. Die Abschaltung der Auskunft 11861 im Jahr 2010 hatte so ein juristisches Nachspiel. Doch nun fiel einem teltarif.de-Leser auf: Die Rufnummer ist wieder aktiv - hatte die Bundesnetzagentur das möglicherweise übersehen?
Was damals geschah
Auskunft 11861 steht unter Beobachtung
Bild: 01018 GmbH, Screenshot: teltarif.de
Im Jahr 2002 war die 11861 noch als Bahn-Auskunft direkt von der Deutschen Bahn betrieben worden - die hohen Preise und der unzuverlässige Dienst ernteten damals bereits Kritik. Bereits 2007 schaute sich die BNetzA das Treiben näher an, teltarif.de kritisierte immer wieder die hohen Preise.
2009 wurde die Nummer 11861 dann erneut ausgeschrieben, 2010 startete ein neuer Betreiber die Auskunft. Seinerzeit übernahm die 01018 GmbH die Rufnummer und besitzt das Nutzungsrecht bis heute. Schon nach wenigen Monaten schaltete die BNetzA im Dezember 2010 allerdings die 11861 wieder ab. Der Grund: Die gesetzlich geregelte Preisansage gab es entweder nicht, und nachdem diese dann geschaltet wurde, dauerte sie geschlagene 1:47 Minuten, was den Anrufer schon allein 3,98 Euro gekostet hat.
Doch der Betreiber ließ das nicht auf sich sitzen und klagte sich durch die Instanzen. 2011 entschied das Verwaltungsgericht Köln: Die Bundesnetzagentur darf den Auskunftsdienst 11861 abschalten. Doch das reichte dem Unternehmen immer noch nicht - es legte Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Diese Beschwerde hat das Gericht allerdings nicht angenommen.
Ganz nebenbei bemerkt: Erst im Juni 2020 hat die BNetzA dann übrigens auch noch die Call-by-Call-Nummer 01018 desselben Betreibers abgeschaltet.
BNetzA prüft Nummer und Betreiber regelmäßig
Kürzlich wunderte sich ein aufmerksamer teltarif.de-Leser, dass die Auskunft 11861 wieder geschaltet ist und auch auf einer Homepage des Unternehmens beworben wird. An unsere Redaktion schrieb er: "Ich habe festgestellt, dass die Auskunftsnummer 11861 wieder aktiv ist. Ich habe gedacht, die ist abgeschaltet?"
teltarif.de hat daraufhin bei der BNetzA nachgefragt. Dort erfuhren wir: "Nach Ablauf der befristeten Abschaltungsanordnung durfte die Nummer wieder genutzt werden.". Ein Sprecher der Behörde führt gegenüber teltarif.de weiter aus: "Die Abschaltung der Rufnummer wurde aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten auf die Dauer von drei Jahren befristet. Eine Befristung der Abschaltung für die Dauer von drei Jahren wurde festgelegt, um einen Warneffekt zu erzielen und die von der Rufnummer ausgegangene rechtswidrige Störung sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber sich rechtstreu verhaltenden Marktteilnehmern zu kompensieren. Nach Ablauf der Drei-Jahres-Frist wurde die Nummer 2014 wieder geschaltet."
Sofern die Nummer im Einklang mit den gesetzlichen/regulatorischen Bestimmungen genutzt werde, bestehe kein Anlass dazu, die Nummer erneut zu sperren. Auf Nachfrage erläuterte der Sprecher: "Die Rufnummer 11861 wurde seit 2014 mehrfach durch die Bundesnetzagentur überprüft." Bislang habe es keine Voraussetzungen für ein erneutes Einschreiten gegeben.
Tarifvergleich der Auskunftsdienste