Themenspezial: Verbraucher & Service Bundesnetzagentur

Ping-Anrufe: BNetzA macht Preisansage erneut zur Pflicht

Nach neuem Beschwerdehoch will die Bundesnetzagentur mit der Wiedereinführung kostenloser Preisansagen teure Ping-Anrufe ins Ausland eindämmen.
Von Wolfgang Korne

Die Bundesnetzagentur nimmt teure Ping-Anrufe erneut ins Visier. Die Bundesnetzagentur nimmt teure Ping-Anrufe erneut ins Visier.
Bild: picture alliance/Fredrik von Erichsen/dpa
Die Bundes­netz­agentur hat nach dem Auslaufen der auf ein Jahr befris­teten Verpflich­tung erneut ange­ordnet, dass in Mobil­funk­netzen eine kosten­lose Preis­an­sage für 56 inter­na­tio­nale Vorwahlen geschaltet werden muss. Damit sollen teure Rück­rufe, die durch soge­nannte Ping-Anrufe provo­ziert werden, verhin­dert werden.

„Wir schützen Mobil­funk­kunden vor den Folgen tele­fo­ni­scher Beläs­ti­gung und schieben den Ping Anrufen einen Riegel vor“, erklärt Jochen Homann, Präsi­dent der Bundes­netz­agentur. „Die Beschwer­de­ent­wick­lung 2018 hat gezeigt, dass die Preis­an­sa­ge­pflicht ein effek­tives Mittel ist, Ping­wellen einzu­dämmen“, sagt Homann. „Preis­trans­pa­renz schützt Verbrau­cher am besten vor unbe­dachten Rück­rufen. Rufen die getäuschten Verbrau­cher zurück, können sie das Gespräch abbre­chen, ohne dass Kosten entstehen.“

Die Bundes­netz­agentur hat im Mobil­funk unter anderem für Länder aus Afrika, Osteu­ropa und dem pazi­fi­schen Raum eine klare Preis­an­sage vorge­schrieben. Die Preis­an­sage muss für den Anrufer kostenlos sein. Sie soll den Anrufer darüber aufklären, dass er gerade eine auslän­di­sche Rufnummer anruft und der Anruf für ihn ab dem Signalton mit hohen Kosten verbunden sein kann.

Ping-Anrufe haben Rückruf zum Ziel

Die Bundesnetzagentur nimmt teure Ping-Anrufe erneut ins Visier. Die Bundesnetzagentur nimmt teure Ping-Anrufe erneut ins Visier.
Bild: picture alliance/Fredrik von Erichsen/dpa
Bei Ping-Anrufen klin­gelt das Handy nur kurz, danach legt der Anrufer auf. Ziel der Anrufe ist es, einen kosten­pflich­tigen Rückruf zu provo­zieren. Im Display erscheint eine Nummer, die man auf den ersten Blick mit einer lokalen Vorwahl verwech­seln kann. So lässt sich die Vorwahl beispiels­weise von Koblenz 0261 leicht mit der Vorwahl von Mada­gaskar 00261 verwech­seln; das gleiche gilt zum Beispiel für die Vorwahlen von Rostock 0381 und Dort­mund 0231, die an die Vorwahlen von Serbien 00381 und Liberia 00231 erin­nern.

Ziel der Täter ist es, einen Rückruf zu provo­zieren und den Mobil­funk­kunden dann möglichst lange in der Leitung zu halten. Sie profi­tieren von den gene­rierten Verbin­dungs­ent­gelten.

Erneutes Beschwer­de­hoch im Januar 2019

Allein im Januar 2019 gingen etwa 14.000 Beschwerden nur zu Ping-Anrufen bei der Behörde ein, nachdem die befris­tete Preis­an­sa­ge­ver­pflich­tung für auffäl­lige Länder­kenn­zahlen zum 31. Dezember 2018 ausge­laufen war. In diesem Zusam­men­hang hat die Bundes­netz­agentur in den letzten Wochen bereits wieder­holte Rech­nungs­le­gungs- und Inkas­sie­rungs­ver­bote ausge­spro­chen.

Die nun ange­ord­nete Preis­an­sage muss von den Mobil­funk­netz­be­trei­bern und Mobil­funk­an­bie­tern bis spätes­tens zum 1. März 2019 umge­setzt werden.

Um den Betrü­gern nicht in die Hand zuspielen, rät die Bundes­netz­agentur Verbrau­chern davon ab, Rufnum­mern zurück­zu­rufen, wenn kein Anruf aus den entspre­chenden Ländern erwartet wird. Entspre­chende Anrufe können der Bundes­netz­agentur unter www.bundes­netz­agentur.de/Ping­Anruf gemeldet werden. Eine Liste der von der Bundes­netz­agentur wegen Rufnum­mern­miss­brauchs ergrif­fenen Maßnahmen finden Sie im Internet unter: www.bundes­netz­agentur.de/Mass­nah­men­liste.

Auch teltarif.de hat bereits ausführ­lich über die Maßnahmen gegen die Ping-Betrüger berichtet.

Mehr zum Thema Ping-Anruf