Bundesnetzagentur verbietet Auskunftsnummer 118007
Erneute Schlappe für die First Telecom GmbH
Bild: First Telecom GmbH
Obwohl viele Telefonkunden wichtige Informationen heutzutage im Internet recherchieren, gibt es nach wie vor telefonische Auskunftsdienste, auch mit Weitervermittlung. Diese müssen sich an diverse Vorgaben halten und dürfen die Anrufer aber nicht einfach abzocken - sonst werden sie gesperrt.
"Wer nicht hören will, muss fühlen", heißt es nun sowohl für den Anbieter als auch den Netzbetreiber First Telecom GmbH - und das schon zum zweiten Mal in diesem Jahr. Denn bereits im Februar hatte die Bundesnetzagentur eine von diesem Unternehmen direkt betriebene Auskunftsnummer verboten und abgeschaltet. Das Unternehmen fungiert aber darüber hinaus auch als Netzbetreiber für Dienstleistungen anderer Anbieter, die teilweise im Ausland sitzen. Für Verbraucher sind derartige Geschäftsmodelle mitunter recht undurchsichtig.
Verstöße gegen mehrere Vorgaben
Erneute Schlappe für die First Telecom GmbH
Bild: First Telecom GmbH
Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung der Vermittlungsnummer 118007 angeordnet sowie Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote ausgesprochen.
Laut einer Mitteilung der Behörde realisierten die First Telecom GmbH als Netzbetreiber und die New Media License Ltd. in Singapur als Dienstanbieter den Abschluss von nebulösen "Spartarif-Abonnements" nach Anruf der Nummer 118007. Die Anrufer mussten dazu lediglich eine Taste drücken. Gegenstand des Abonnements war offenbar eine "Weiterleitung auf Hotlines".
Das Problem dabei: Für ein "Spartarif-Abonnement" wurden den Anrufern 4,99 Euro pro Woche berechnet. Die Kosten wurden unabhängig von der Inanspruchnahme des Dienstes in Rechnung gestellt. Die BNetzA hat darum nun die Abschaltung der Vermittlungsnummer 118007 angeordnet.
Nach Auffassung der Behörde verstößt das Geschäftsmodell gegen Preistransparenzvorgaben. Diese würden auch gelten, wenn durch die Gestaltung des Dienstes oder den Einsatz bestimmter Rufnummern versucht wird, die Vorgaben zu umgehen. Außerdem seien die Hinweise zu den Preisen in den Tarifansagen unvollständig und unklar gewesen. Dies verstoße zusätzlich gegen das Wettbewerbsrecht.
Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot
Bei betroffenen Telefonkunden waren auf der Telefonrechnung offenbar Kostenpositionen als "Festentgelt CC099, WA06 Vergünstigte Vermittlung", als Artikel-Leistungsnummer 99714 oder als Produkt-ID GG546 ausgewiesen und im Einzelverbindungsnachweis die First Telecom GmbH als Netzbetreiber angegeben.
Außer der Abschaltung hat die BNetzA ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das bedeutet: Wer die Nummer gewählt und ein Abonnement abgeschlossen hat, muss die Kosten hierfür nicht bezahlen. Diese Rechnungsbeträge dürfen nicht mehr eingezogen werden. First Telecom ist für die Ausgabe im Call-by-Call-Tarifvergleich von teltarif.de übrigens seit mehreren Jahren gesperrt.
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