Themenspezial: Verbraucher & Service Intransparent

Bundesnetzagentur verbietet Auskunftsnummer 118007

Es ist keines­wegs erlaubt, Verbrau­chern über eine Auskunfts­nummer ein Abo unter­zuschieben. Ein Provider und sein Netz­betreiber müssen das in diesem Jahr schon zum zweiten Mal lernen - erneut wurde eine Nummer gesperrt.
Von

Erneute Schlappe für die First Telecom GmbH Erneute Schlappe für die First Telecom GmbH
Bild: First Telecom GmbH
Obwohl viele Tele­fon­kunden wich­tige Infor­mationen heut­zutage im Internet recher­chieren, gibt es nach wie vor tele­foni­sche Auskunfts­dienste, auch mit Weiter­ver­mitt­lung. Diese müssen sich an diverse Vorgaben halten und dürfen die Anrufer aber nicht einfach abzo­cken - sonst werden sie gesperrt.

"Wer nicht hören will, muss fühlen", heißt es nun sowohl für den Anbieter als auch den Netz­betreiber First Telecom GmbH - und das schon zum zweiten Mal in diesem Jahr. Denn bereits im Februar hatte die Bundes­netz­agentur eine von diesem Unter­nehmen direkt betrie­bene Auskunfts­nummer verboten und abge­schaltet. Das Unter­nehmen fungiert aber darüber hinaus auch als Netz­betreiber für Dienst­leis­tungen anderer Anbieter, die teil­weise im Ausland sitzen. Für Verbrau­cher sind derar­tige Geschäfts­modelle mitunter recht undurch­sichtig.

Verstöße gegen mehrere Vorgaben

Erneute Schlappe für die First Telecom GmbH Erneute Schlappe für die First Telecom GmbH
Bild: First Telecom GmbH
Die Bundes­netz­agentur hat die Abschal­tung der Vermitt­lungs­nummer 118007 ange­ordnet sowie Rech­nungs­legungs- und Inkas­sie­rungs­ver­bote ausge­spro­chen.

Laut einer Mittei­lung der Behörde reali­sierten die First Telecom GmbH als Netz­betreiber und die New Media License Ltd. in Singapur als Dienst­anbieter den Abschluss von nebu­lösen "Spar­tarif-Abon­nements" nach Anruf der Nummer 118007. Die Anrufer mussten dazu ledig­lich eine Taste drücken. Gegen­stand des Abon­nements war offenbar eine "Weiter­lei­tung auf Hotlines".

Das Problem dabei: Für ein "Spar­tarif-Abon­nement" wurden den Anru­fern 4,99 Euro pro Woche berechnet. Die Kosten wurden unab­hängig von der Inan­spruch­nahme des Dienstes in Rech­nung gestellt. Die BNetzA hat darum nun die Abschal­tung der Vermitt­lungs­nummer 118007 ange­ordnet.

Nach Auffas­sung der Behörde verstößt das Geschäfts­modell gegen Preis­trans­parenz­vor­gaben. Diese würden auch gelten, wenn durch die Gestal­tung des Dienstes oder den Einsatz bestimmter Rufnum­mern versucht wird, die Vorgaben zu umgehen. Außerdem seien die Hinweise zu den Preisen in den Tarif­ansagen unvoll­ständig und unklar gewesen. Dies verstoße zusätz­lich gegen das Wett­bewerbs­recht.

Rech­nungs­legungs- und Inkas­sie­rungs­verbot

Bei betrof­fenen Tele­fon­kunden waren auf der Tele­fon­rech­nung offenbar Kosten­posi­tionen als "Fest­ent­gelt CC099, WA06 Vergüns­tigte Vermitt­lung", als Artikel-Leis­tungs­nummer 99714 oder als Produkt-ID GG546 ausge­wiesen und im Einzel­ver­bin­dungs­nach­weis die First Telecom GmbH als Netz­betreiber ange­geben.

Außer der Abschal­tung hat die BNetzA ein Verbot der Rech­nungs­legung und Inkas­sie­rung verhängt. Das bedeutet: Wer die Nummer gewählt und ein Abon­nement abge­schlossen hat, muss die Kosten hierfür nicht bezahlen. Diese Rech­nungs­beträge dürfen nicht mehr einge­zogen werden. First Telecom ist für die Ausgabe im Call-by-Call-Tarif­ver­gleich von teltarif.de übri­gens seit mehreren Jahren gesperrt.

Mehr zum Thema Auskunft