Themenspezial: Verbraucher & Service Portfoliobereinigung

Editorial: Kunde am kürzeren Hebel

Tele Columbus erhöht schlagartig die Preise um 33 Prozent und mehr - und wird leider dennoch gegenüber den meisten Kunden damit durchkommen. Denn letztendlich haben die Kunden kaum eine Alternative.
Von

Editorial: Kunde am kürzeren Hebel Editorial: Kunde am kürzeren Hebel
© artivista | werbeatelier - Fotolia.com
Der Kabelnetzbetreiber Tele Columbus verärgert derzeit einen Teil seiner Bestandskunden: Diese hatten bisher zu sehr günstigen Monatspreisen einen reinen Internetzugang ohne Telefon genutzt. Am 20. April verschickte Tele Columbus diesen Kunden per Brief eine Änderungskündigung, wonach der bisherige Zugang bereits ab 1. Mai auf einen Internet- und Telefonanschluss für knapp 20 Euro monatlich upgegradet wird. Für die Kunden, die bisher knapp 15 Euro monatlich bezahlten, bedeutet diese Änderung eine Erhöhung der monatlichen Kosten um 33 Prozent. Einige Kunden berichten sogar, bisher einen Vertrag zu nur 12,99 Euro monatlich genutzt zu haben.

Nun ist es aufgrund der zahlreichen juristischen Fallstricke schon schwierig, überhaupt in den AGB mit Endkundenverträgen eine wirksame Preisanpassungsklausel zu vereinbaren. Eine derart drastische Preiserhöhung um 33 Prozent oder mehr wäre aber selbst von einer wirksamen Anpassungsklausel niemals gedeckt. Es müssten sich ja alle Vorkosten von Tele Columbus - Löhne, Gehälter, Mieten, Abschreibungen, Stromkosten usw. usf. - in Summe um diesen Prozentsatz erhöht haben! Selbstverständlich müssten dabei Preissenkungen in Einzelbereichen gegengerechnet werden.

Eine in Summe deutlich geringere Kostensteigerung - die Tele Columbus zum Beispiel aufgrund gestiegener Internetnutzung vielleicht tatsächlich nachweisen könnte - einseitig nur an die schwächsten Kunden mit den günstigsten Verträgen umzulegen, ist ebenfalls nicht zulässig. Wenn gerade die Kosten des Internetzugangs gestiegen sind, dann müsste Tele Columbus insbesondere auch von den Bestandskunden mit besonders schnellem Internetzugang höhere Preise verlangen. Nur im Bereich der einfachen Kombianschlüsse aus Internet und Telefon könnten ggfls. sinkende Vorkosten aus dem Telefoniebereich (unter anderem sind die IC-Entgelte für die Zustellung in Fremdnetze deutlich günstiger geworden) gegengerechnet werden.

Auch aus der Maßnahme selber wird klar, dass es sich nicht um eine Preisanpassung aufgrund gestiegener Vorkosten, sondern um eine Anpassung des Produktportfolios handelt: Der reine Online-Zugang der Kunden wird auf Internet + Telefon geupgradet, die Bitrate des Internetanschlusses erhöht. Das ist genau keine Preisanpassung bei einem bestehenden Produkt, sondern eine Produktänderung. Diese geben Preisanpassungsklauseln erst recht nicht her. Wäre ja noch schöner, wenn der Kunde beim (zumindest in England früher üblichen) Milchmann die tägliche Lieferung von Eiern bestellt, und dann plötzlich ein Schreiben in der Hand hält, dass er ab kommenden Monat nicht nur Eier, sondern auch Milch erhält, selbstverständlich zum höheren Preis.

Änderungen sind erlaubt, aber nur zum Kündigungstermin

Editorial: Kunde am kürzeren Hebel Editorial: Kunde am kürzeren Hebel
© artivista | werbeatelier - Fotolia.com
Um es klarzustellen: Tele Columbus ist vollkommen frei darin, welche Zugangsprodukte sie gegenüber Neukunden anbietet. Sie dürfen jederzeit die Vermarktung von einzelnen Produkten einstellen - wie hier Internet-only - wenn sich diese nicht mehr rechnen oder andere firmeninterne Gründe dafür sprechen. Tele Columbus ist nicht verpflichtet, bestimmte Produkte am Markt anzubieten.

Doch gegenüber Bestandskunden sind die geschlossenen Verträge einzuhalten. Nur, weil ein Anbieter ein Produkt nicht mehr sexy findet, bedeutet das noch lange nicht, dass er sich von jetzt auf gleich aus seinen vertraglichen Verpflichtungen befreien kann. Vielmehr laufen die alten Verträge unverändert weiter. Will eine von beiden Seiten aussteigen, muss sie kündigen, unter Einhaltung der Kündigungsfrist mit Wirkung zum Ende der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

Genausowenig, wie Tele Columbus es akzeptieren würde, wenn der Kunde 10 Tage vor Monatsende wegen "Bereinigung seines Tarifportfolios" kurzerhand auf einen günstigeren Anschluss downgradet, müssen die Kunden es akzeptieren, dass Tele Columbus sie mitten in laufenden Verträgen ungefragt upgradet. Für die früher von Tele Columbus vermarkteten Internetanschlüsse galt beispielsweise eine Laufzeit von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Laufzeitende. Wurde nicht gekündigt, verlängerte sich der Vertrag um weitere 12 Monate.

Klar steht es Tele Columbus frei, den Bestandskunden in den nicht mehr vermarkteten Tarifen jeweils eine Kündigung zum Ende der vereinbarten Laufzeit auszusprechen, und das Angebot zu unterbreiten, dass der Kunde Kunde bleiben kann, wenn er nach Auslaufen des alten Vertrags das Upgrade auf einen höherwertigen und höherpreisigen Anschluss akzeptiert. Ebenso kann Tele Columbus das Angebot unterbreiten, das Upgrade sofort durchzuführen, und den Kunden dafür mit einer Gegenleistung belohnen, zum Beispiel einer einmaligen Rechnungsgutschrift.

Was tun?

In vieler Hinsicht sitzt Tele Columbus dennoch am längeren Hebel. Die meisten der betroffenen Kunden werden weiterhin einen Festnetz-Anschluss für den Internetzugang nutzen wollen, und eine ähnlich günstige Alternative zum eingestellten Tarif werden sie auch woanders meist nicht finden. Dennoch: Wer aufgrund des Geschäftsgebarens seines Kabelanbieters kündigen will, sollte die mit der Umstellung angebotene Sonderkündigung nutzen. Wer länger als die eingeräumten vier Wochen braucht, um einen neuen Anschluss schalten zu lassen, sollte auch nicht davor zurückschrecken, innerhalb der Vier-Wochen-Frist die Kündigung für einen Termin nach Ablauf der Kündigungsfrist auszusprechen, oder gar einen unbestimmten, von einem Ereignis abhängigen Termin zu nennen ("sobald der neue Anschluss bereitgestellt wurde").

Wer Tele Columbus zwingen will, zumindest bis zum Erreichen des regulären Kündigungstermins den alten Vertrag zu den alten Konditionen weiterzuführen, sollte dieses Tele Columbus unmissverständlich mitteilen. Wahrscheinlich wird sich der Anbieter jedoch von einem entsprechenden Schreiben nicht beeindrucken lassen. Werden dann dennoch die höheren monatlichen Entgelte abgebucht, hilft nur, die Einverständnis zur Lastschrift zu widerrufen und künftig von den Rechnungen jeweils die unstrittige Höhe zu überweisen. Darauf folgt dann ein Hin-und-Her von im Ton immer schärferen Mahnungen. Wenn Tele Columbus nicht Klein bei gibt, landet die Sache schließlich vor Gericht, wo der Kunde mit Hinweis auf den laufenden Vertrag und die nicht fristgerechte Änderungskündigung sehr gute Aussichten auf Erfolg hat. Nur: Wie viele Kunden tun sich den genannten Ärger wegen am Schluss vielleicht 50 Euro an?

Weitere Editorials