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Netzbetreiber-Überblick: Tarifwechsel während der Vertragslaufzeit

Wir zeigen, welche Konditionen und Kosten bei den vier großen Mobilfunkern gelten
Von Marc Kessler

Mobilfunk-Netzbetreiber Die Mobilfunk-Netzbetreiber knüpfen an einen Tarifwechsel in der Regel bestimmte Bedingungen
Montage: teltarif.de
In der vergangenen Woche haben wir über die Einführung einer Tarifwechselgebühr bei Telekom Deutschland und o2 berichtet. Bei der Telekom waren Tarifwechsel bislang - auch Downgrades, also Wechsel in günstigere Tarife - unter bestimmten Bedingungen kostenfrei, nun fällt dafür ein zusätzliches Entgelt an. Bei o2 konnten Kunden seit Mai - laut Anbieter aus technischen Gründen - gar keinen Tarifwechsel mehr durchführen, nun kann diese Möglichkeit wieder in Anspruch genommen werden.

Wir haben uns bei den vier großen Netzbetreibern umgesehen: Wann und unter welchen Bedingungen können Kunden mit einem (Postpaid-) Laufzeitvertrag ihren Tarif wechseln? Fallen hierfür Gebühren an? Und verlängert sich hierdurch die Mindestvertragslaufzeit? Wir stellen Ihnen die Konditionen bei Vodafone, T-Mobile, E-Plus und o2 dar.

Vodafone: Downgrade verursacht neue Vertragslaufzeit

Mobilfunk-Netzbetreiber Die Mobilfunk-Netzbetreiber knüpfen an einen Tarifwechsel in der Regel bestimmte Bedingungen
Montage: teltarif.de
Beim Düsseldorfer Netzbetreiber Vodafone gilt für Laufzeitverträge eine 12-monatige Downgrade-Sperre. Das bedeutet, dass Kunden erst nach mindestens einem Jahr Vertragslaufzeit in einen günstigeren Tarif wechseln können. Ein Upgrade in einen höherwertigeren Tarif ist hingegen jederzeit (kostenfrei) möglich. Für ein Downgrade erhebt der Anbieter eine Tarifwechselgebühr in Höhe von 49,95 Euro.

Besonderheit bei Vodafone: Während sich bei einem Upgrade keinerlei Änderungen am Ursprungsvertrag und dessen Laufzeit ergeben, sieht dies bei einem Downgrade anders aus: Wird ein solches durchgeführt, beginnt für den Kunden ein neuer 24-Monats-Vertrag in dem neuen Tarif. Hinzu kommt die bereits angesprochene Gebühr von knapp 50 Euro.

Kompliziert wird es in punkto Hardware-Subvention: Hier läuft der Zeitraum des Ursprungsvertrags bis zum Ende der ersten 24 Monate weiter. Erst dann kann sich der Kunde nach einem Downgrade für ein neues Gerät entscheiden. Aber Vorsicht: Bei Wahl eines neuen subventionierten Geräts beginnt ab diesem Zeitpunkt wiederum die 24-Monats-Laufzeit von neuem.

Bei der Telekom ändert sich an der Laufzeit nichts

Bei der Telekom hingegen können Tarifwechsel ohne Auswirkungen auf den eigentlichen Vertrag - und damit ohne eine Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit - erfolgen. Allerdings gilt auch bei der Telekom eine 12-monatige Downgrade-Sperre, zudem müssen Kunden für den Wechsel in einen günstigeren Tarif seit heute eine Gebühr in Höhe von 49,95 Euro zahlen. Upgrades sind beim Bonner Ex-Monopolisten jederzeit möglich, eine Gebühr fällt hierfür nicht an.

Die Tarifwechsel-Konditionen der Netzbetreiber im Überblick

  Vodafone Telekom E-Plus / BASE o2
Upgrade jederzeit jederzeit jederzeit 2) jederzeit
Downgrade nach 12. Monat nach 12. Monat jederzeit 2) nach 12. Monat
Wechselgebühr bei
Downgrade
49,95 49,95 - 100,00
Laufzeitverlängerung
bei Downgrade
auf 24 Monate 1) - - -
Stand: 02. August 2011
1) Beginn einer neuen Mindestvertragslaufzeit
2) Zu-/Abbuchung von Optionen monatlich möglich

Ausnahme BASE: Up- und Downgrades jederzeit flexibel möglich

E-Plus stellt mit seiner Flatrate-Marke BASE einen Sonderfall dar: Zwar besitzt der Grundtarif Mein BASE eine 24-monatige Mindestvertragslaufzeit, verursacht aber keinerlei Fixkosten. Sämtliche verfügbaren Tarifoptionen können monatlich zu- beziehungsweise wieder abgebucht werden, so dass es jederzeit möglich ist, ein Downgrade bis auf Null - also unter Abbuchung aller Optionen - vorzunehmen.

Kosten für Up- und Downgrades fallen - bedingt durch das Tarifkonzept - also nicht an, ebenso wenig gibt es eine Downgrade-Sperre oder Gebühren für etwaige Tarifwechsel. Die 24-Monats-Laufzeit des Basistarifs verhindert aber, dass Kunden ihre Rufnummer vorzeitig wegportieren und diese vorzeitig zu einem anderen Anbieter mitnehmen können.

Für E-Plus- und BASE-Altverträge mit (in der Regel 24-monatiger) Mindestvertragslaufzeit gilt: Je nach Vertragsmodell fällt eine Tarifwechselgebühr für ein Downgrade an. Eine spezielle Downgrade-Sperre gibt es nach Angaben des Anbieters nicht. Der Wechsel in den aktuellen Mein-BASE-Tarif ist mit Auslaufen des Altvertrages kostenfrei möglich.

Gebühr für Downgrades beträgt bei o2 ab heute 100 Euro

Bei o2 sind Tarifwechsel für Bestandskunden mit Laufzeitvertrag seit heute wieder möglich - und das zu ähnlichen Konditionen wie bei den D-Netz-Betreibern.

Ebenso wie bei Vodafone und Telekom gilt bei o2 ab sofort eine 12-monatige Sperre für Downgrades. Der Wechsel in einen höherwertigen Tarif ist hingegen jederzeit möglich. Kunden, die in einen günstigeren Tarif wechseln wollen, müssen bei o2 ab heute aber eine happige Gebühr in Höhe von 100 Euro zahlen. Die Vertragslaufzeit ändert sich bei der Telefónica-Tochter durch einen Tarifwechsel nicht.

Fazit: Vor kostenpflichtigem Downgrade nachrechnen

Kunden, die - beispielsweise wegen einer drastischen Änderung ihres Telefonieverhaltens - in einen günstigeren Tarif wechseln möchten, sollten nachrechnen, ob sich dieser Vorgang für sie rechnet. Dabei sollten Tarifwechsel-Willige aber nicht allein die monatliche Grundgebühr betrachten, sondern durchrechnen, wie hoch die aktuelle Rechnung für das jeweilige Nutzungsverhalten ausfällt und wie der voraussichtliche Rechnungsbetrag im neuen Tarifmodell aussehen wird.

Bei einer Tarifwechselgebühr in Höhe von knapp 50 Euro würde sich eine Umstellung also lohnen, wenn der Betroffene nach einem frühestmöglich durchgeführten Downgrade im verbleibenden Vertragsjahr monatlich mindestens gut 4 Euro sparen würde. Im Falle von o2 müsste die Ersparnis im Falle des frühestmöglichen Wechsels mindestens knapp 8,50 Euro im Monat betragen, um damit die Tarifwechselgebühr amortisieren zu können.

Je weiter sich die Vertragslaufzeit dem Ende zuneigt, desto unattraktiver wird auf diese Weise ein Tarifwechsel. Möchte man ohnehin bei seinem Anbieter bleiben, kann auch eine frühzeitige (meist ab dem 21. Vertragsmonat möglich) Vertragsverlängerung eine Alternative sein.

Immerhin: Zumindest ein Upgrade kann bei allen Anbietern ohne Auswirkungen auf die Mindestvertragslaufzeit durchgeführt werden. Verständlich - ist dies in der Regel doch ein Vorgang, durch den der Anbieter auch mehr an dem jeweiligen Kunden verdient.

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