Legal oder nicht

Drei Monate Kündigungsfrist: Ignoriert Drillisch das TKG?

Vor einigen Jahren bot Dril­lisch merk­wür­dige Tarife an, die eine Mindest­ver­trags­lauf­zeit von einem Monat hatten, aber eine Kündi­gungs­frist von drei Monaten. Auch nach der TKG-Neure­gelung pocht Dril­lisch auf die drei Monate.
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simplytel: Streit um Kündigungsfrist simplytel: Streit um Kündigungsfrist
Bild: Drillisch Online GmbH
Mitte Februar gab es erste Berichte darüber, dass Provider mögli­cher­weise die Neure­gelungen des TKG zu Vertrags­kün­digungen seit Dezember igno­rieren und ihren Kunden die Kündi­gung erschweren. Genannt wurden damals beispiel­haft mobilcom-debitel und 1&1.

Eigent­lich ist die im TKG formu­lierte Rechts­lage klar: Ist die ursprüng­liche Mindest­ver­trags­lauf­zeit um, darf sich der Vertrag nicht mehr still­schwei­gend um mehr als einen Monat verlän­gern, sondern eben nur noch für einen Monat - und das gilt explizit auch für Bestands­ver­träge. Nun ist teltarif.de aber ein erster Fall gemeldet worden, bei dem Dril­lisch das igno­riert.

Kunde berichtet über erfolg­lose Kommu­nika­tion

simplytel: Streit um Kündigungsfrist simplytel: Streit um Kündigungsfrist
Bild: Drillisch Online GmbH
Vor einigen Jahren verkauften einige, aber nicht alle Dril­lisch-Marken zusätz­lich zu den Tarifen mit 24-mona­tiger Lauf­zeit auch merk­wür­dige Tarife mit einer kürzeren Lauf­zeit. Die anfäng­liche Mindest­ver­trags­lauf­zeit betrug nur einen Monat. Gleich­zeitig schrieb Dril­lisch in den Vertrags­bedin­gungen, der Vertrag sei nur mit einer Frist von drei Monaten kündbar.

Ein simplytel-Kunde hat nun versucht, einen derar­tigen Vertrag nach den Neure­gelungen des TKG mit einer Frist von einem Monat zu kündigen - aller­dings erfolglos. An unsere Redak­tion schrieb er:

Ich habe einen bestehenden Vertrag bei simplytel. Dieser hat eine Lauf­zeit von 1 Monat und eine Kündi­gungs­frist von 3 Monaten. Dieser wurde vor dem 01.12.2021 abge­schlossen. Ich habe versucht, den Vertrag zu kündigen, auch unter Beru­fung [auf den] § 56 Abs. 3 TKG. Der Anbieter sagt aber ganz schlicht "Nein, deine 3 Monate Kündi­gungs­frist bleiben", der § 56 wird komplett außer Acht gelassen. Der Vertrag wurde von mir zum 04.04.2021 gekün­digt, jedoch wird dieses Datum nicht aner­kannt, weil simplytel auf die 3 Monate pocht.

Könnt ihr mir da helfen? Weder tele­fonisch noch schrift­lich gehen die Damen und Herren darauf wirk­lich ein, nur tele­fonisch wird mir gesagt, dass dieses Gesetz nicht für Verträge mit monat­licher Lauf­zeit greift, dies sehe ich jedoch anders, da ja nach [der] Erst­lauf­zeit, welche hier ja einen Monat beträgt, die Kündi­gungs­frist sich dann nach dem ersten Monat auch auf einen Monat belaufen muss.

Dril­lisch pocht auf Kündi­gungs­frist von drei Monaten

Wir haben Dril­lisch auf die Proble­matik ange­spro­chen und auf die Neure­gelung des TKG hinge­wiesen. Dril­lisch hat uns dazu aller­dings folgende Stel­lung­nahme geschickt:

Gene­rell gilt: Die Dril­lisch Online GmbH hält sich an alle gesetz­lichen Vorgaben, insbe­son­dere auch an die des neuen TKG. So können Kunden ihren Mobil­funk­ver­trag, welcher sich nach Ablauf der anfäng­lichen Mindest­ver­trags­lauf­zeit bei Nicht­kün­digung still­schwei­gend verlän­gert, nach Ablauf der anfäng­lichen Mindest­ver­trags­lauf­zeit jeder­zeit unter Einhal­tung einer Kündi­gungs­frist von einem Monat kündigen. Im Falle des Kunden [...] handelt es sich um einen im Juli 2020 abge­schlos­senen simplytel-Vertrag ohne Mindest­ver­trags­lauf­zeit. Das bedeutet, dass der Vertrag auf unbe­stimmte Zeit geschlossen wurde und jeder­zeit mit einer Kündi­gungs­frist von drei Monaten gekün­digt werden kann. Herrn [...] Vertrag sieht demnach weder eine ablau­fende anfäng­liche Mindest­ver­trags­lauf­zeit noch eine still­schwei­gende Verlän­gerung im Falle der Nicht­kün­digung vor, sodass der Vertrag folg­lich nicht in den Anwen­dungs­bereich des TKG, sondern in den Anwen­dungs­bereich des BGB fällt. Danach ist eine drei­mona­tige Kündi­gungs­frist zulässig.
In einem nächsten Schritt hat teltarif.de die Sache an die Bundes­netz­agentur über­mit­telt und eine nicht zufrie­den­stel­lende Antwort erhalten: BNetzA zur Dril­lisch-Kündi­gungs­frist: Kunden sollen klagen.

In einem großen Über­sichts­artikel haben wir die neuen Regeln für Verbrau­cher­ver­träge seit 1. Dezember zusam­men­gefasst.

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