Urteil: Tarifänderungen müssen klar erkennbar sein
Gerichtsbeschluss zu Tariferhöhungen
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Update: In unserem neuen Artikel zu dem Gerichtsbeschluss erklären wir die Hintergründe, und um welchen Provider es sich in dem Fall genau handelt.
Telekommunikationsunternehmen, insbesondere allerdings Netzbetreiber und Provider wie zum Beispiel Vodafone, Telefónica o2 und die Telekom, müssen ihren Kunden Preiserhöhungen klar und direkt mitteilen, wenn diese gültig sein sollen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 19. Oktober diesen Jahres hervor.
In dem Fall hatte ein Mobilfunkanbieter über eine beabsichtigte Preiserhöhung und ein befristetes Widerspruchsrecht lediglich im Kunden-Internetportal sowie per E-Mail und SMS informiert. In der Mitteilung war zudem nur von "neuen Informationen" zum Tarif, nicht aber explizit von einer Preiserhöhung die Rede. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die nun auf das Urteil hinweist.
Gerichtsbeschluss zu Tariferhöhungen
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In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalte sich der Anbieter zwar vor, die Preise zu erhöhen
und dies dem Kunden in Textform mitzuteilen. Eine wirksame Mitteilung
liege nach Ansicht des Gerichts aber nur vor, wenn der Anbieter
sicherstellt, dass die Nachricht den Kunden zwingend erreicht und die
Preiserhöhung klar erkennbar ist. Dazu reiche eine Nachricht im
Internetportal nicht aus, weil der Anbieter nicht davon ausgehen
kann, dass der Kunde die Seite regelmäßig aufsucht und auf neue
Nachrichten prüft. Auch die E-Mail- und SMS-Hinweise seien nicht
ausreichend gewesen, weil es sich aus Kundensicht ebenso gut um
Werbung hätte handeln können.
Um herauszufinden, welche Kündigungsmöglichkeiten sich Ihnen bieten, sollte der Provider Ihren Tarif erhöht haben, empfiehlt sich unser Ratgeber zu den Kündigungsmöglichkeiten nach Tariferhöhungen.