Grundversorgung

Schweiz: Bundesrat verlangt höhere Bandbreite und Porno-Sperre

Swisscom erhält Anweisung für bessere Grundversorgung in der Schweiz
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Die Swisscom muss ab März 2012 Breitbandanschlüsse mit mindestens einem Megabit Downstream anbieten Die Swisscom muss ab März 2012 Breitbandanschlüsse mit mindestens einem Megabit Downstream anbieten
Foto: cristimatei - Fotolia.com
Der Schweizerische Bundesrat hat die Swisscom offiziell damit beauftragt, ab März 2012 nur noch Internet-Anschlüsse mit mindestens einem Megabit Downstream anzubieten. Dies teilt das Bundesamt für Kommunikation in einer Pressemitteilung mit. Weil die Swisscom mehrheitlich dem Schweizerischen Staat gehört, darf dieser auch eine entsprechende Grundversorgung verlangen. Und auch der Höchstpreis für den Breitbandanschluss wurde gesenkt.

Eine entsprechende Anweisung hatte der eidgenössische Bundesrat schon zum 1. Januar 20008 erlassen: Alle Internet-Anschlüsse mussten im Rahmen der Grundversorgung seither schon eine Downloadgeschwindigkeit von mindestens 600 kBit/s bieten. Nichts ändert sich ab dem nächsten Jahr allerdings bei der vorgeschriebenen Mindestrate für den Upload - diese bleibt bei 100 kBit/s.

Breitband muss nicht nur schneller, sondern auch billiger werden

Die Swisscom muss ab März 2012 Breitbandanschlüsse mit mindestens einem Megabit Downstream anbieten Die Swisscom muss ab März 2012 Breitbandanschlüsse mit mindestens einem Megabit Downstream anbieten
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Aktuell darf die Swisscom für einen Ein-Megabit-Anschluss maximal 69 Franken verlangen. Dies entspricht umgerechnet etwa 56 Euro. Dieses Entgelt hat der Staat in seiner Anordnung nun gesenkt: Ab sofort darf die Swisscom für dieselbe Leistung nur noch höchstens 55 Franken verlangen - umgerechnet sind dies rund 44,65 Euro.

Das Schweizerische Bundesamt für Kommunikation behauptet, mit diesem Schritt zu Finnland aufzuschließen, "dem einzigen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der einen vergleichbaren Breitbandanschluss in die Grundversorgung aufgenommen hat." Der Bundesrat werde die Entwicklung des Breitbandinternets in der Schweiz "weiterhin aufmerksam verfolgen" und bei Bedarf eine weitere Anpassung der Grundversorgungsleistungen vor Ablauf der derzeitigen Konzession am 31. Dezember 2017 vornehmen.

Besserer Schutz Jugendlicher vor pornografischen Teledienstangeboten beschlossen

Bisher galt in der Schweiz die Regel, dass die Mobilfunkanbieter einen Mobilanschluss für erotische und pornografische Mehrwertdienste sperren müssen, wenn sie erfahren, dass der Inhaber des Anschlusses unter 16 Jahre alt ist. Diese Regel wird nun verschärft, nachdem der Bundesrat sich schon im Herbst 2010 dafür ausgesprochen hatte.

Ab 1. März 2012 müssen die Mobilfunk-Anbieter beim Vertragsabschluss oder Verkauf eines Gerätes aktiv nach dem Alter des Hauptnutzers fragen. Hat dieser das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, müssen Mehrwertdienste mit erotischem Inhalt sofort bei Ausgabe des Geräts gesperrt werden.

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