Schweiz: 3 MBit/s sollen Grundversorgung werden
Die Swisscom soll neue Auflagen für den Universaldienst bekommen
Foto: Swisscom
In der Schweiz gibt es seit 2007 einen Universaldienst, der
den Bürgern garantiert, bestimmte Leistungen an jedem Wohnort
zu bekommen. Die Swisscom als ehemaliger
Monopolist muss die Auflagen erfüllen und derzeit mindestens 1 MBit/s
an jedem Wohnort anbieten. Jetzt will die Bakom, die schweizerische
Regulierungsbehörde, den Universaldienst grundlegend überarbeiten und
bittet um Stellungnahmen.
Ab 2018, so der Plan, soll für einen Internetzugang keine Telefonleitung mehr nötig sein. Außerdem wird die Datenübertragungsrate auf 3000/300 kBit/s erhöht. Im Klartext: Jeder Schweizer hat einen Anspruch auf eine 3-MBit/s-Leitung. Das hört sich aus deutscher Sicht gut an, ist in der Schweiz in der Praxis aber schon heute üblich, da die Kabel- und Glasfaser-Infrastruktur sehr gut ausgebaut ist.
Festnetz- und Mobilfunk-Flat wird Standard
Die Swisscom soll neue Auflagen für den Universaldienst bekommen
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Weitere Vorhaben der
Bakom sehen konkrete Preise für verschiedene Festnetzanschlüsse vor.
Im Preis für einen Festnetzanschluss (in der Schweiz
als Festnetzabonnement bezeichnet)
müssen künftig sämtliche Anrufe ins schweizerische
Fest- und Mobilfunknetz inbegriffen sein, wobei dessen
Preis höchstens 27,20 Franken pro Monat
(aktuell 24,96 Euro)
betragen darf - zuzüglich Mehrwertsteuer.
Wer einen reinen Internetanschluss
bucht, soll diesen für 44,85 Franken monatlich bekommen,
für 58,75 Franken gibt es das Gesamtangebot, also den Telefondienst und den Internetzugang. Zur Festlegung dieser Preisobergrenzen stütze
sich der Gesetzgeber auf die derzeit geltenden Preise unter Berücksichtigung der Besonderheiten der neuen Angebote, heißt es von der Bakom.
ISDN- oder Analog-Anschluss nicht mehr in der Grundversorgung
Zudem soll die Grundversorgung nicht mehr die traditionellen Analog- und Digitalanschlüsse (ISDN) beinhalten, sondern ihre Angebote auf IP-Technologie basierenden Anschluss ausrichten. Für hörbehinderte Menschen soll neu ein Vermittlungsdienst in Gebärdensprache über Videotelefonie in den Grundversorgungskatalog aufgenommen werden, um die soziale Integration von Menschen mit einer Behinderung zu fördern. Die derzeitigen Dienste - der Transkriptions- und SMS-Vermittlungsdienst für Hörbehinderte und der Verzeichnis- und Vermittlungsdienst für Sehbehinderte und Personen mit eingeschränkter Mobilität - bleiben Teil der Grundversorgung.
Einige Dienste will die Kommunikationsaufsicht aber auch aus dem Grundversorgungsumfang entfernen, da sie entweder nicht mehr einem wesentlichen Bedürfnis entsprechen oder es auf dem Markt Konkurrenzangebote oder alternative Dienste gibt. Nicht mehr zur Grundversorgung gehören demnach das Sperren abgehender Verbindungen, die Datenübertragung über Schmalband, die Telefaxverbindungen sowie die Bereitstellung mindestens einer Telefonzelle (Publifon) pro Schweizer Gemeinde.
In Deutschland gab es vor einigen Jahren die Überlegung, ebenfalls einen Universaldienst einzuführen, um schnelles Internet zu etablieren. Hier haben sich die Anbieter jedoch erfolgreich gegen diese Auflage gewehrt.