Wiederaufladung

LG Berlin: Prepaid-Kunde muss nur 10 statt 15 000 Euro zahlen

Kunde hätte bei Wiederaufladung von einmaliger Aufladung ausgehen können
Von Thorsten Neuhetzki

Urteil: Prepaid-Kunde muss 15-000-Euro Rechnung nicht zahlen Urteil: Prepaid-Kunde muss 15-000-Euro Rechnung nicht zahlen
Foto: Jake Hellbach - Fotolia.com
Das Landgericht Berlin hat die Klage eines Mobilfunk-Discounters gegen seinen Prepaid-Kunden abgewiesen. Der Discounter wollte die Zahlung von fast 15 000 Euro erstreiten. Das Unternehmen habe lediglich Anspruch auf eine Zahlung von 10 Euro - nebst Zinsen.

Zum Hintergrund des Rechtsstreites: Der Kunde hatte einen Prepaid-Vertrag mit dem Anbieter abgeschlossen. Dabei habe er sich besonders wegen der Werbefloskeln "Einfach telefonieren, erhöhte Kostenkontrolle, automatischen Aufladung" für die Prepaid-Variante des Tarifes entschieden. Den gleichen Tarif gab es auch als normalen Vertragstarif. Bei der Bestellung entschied er sich für die "Webshop-Aufladung 10", einer Aufladung seines Kontos um 10 Euro.

Urteil: Prepaid-Kunde muss 15-000-Euro Rechnung nicht zahlen Urteil: Prepaid-Kunde muss 15-000-Euro Rechnung nicht zahlen
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Ende August 2009 stellte ihm der Anbieter dann eine Rechnung über 14 727,65 Euro zu. Der Großteil der Summe fiel für 15 Internet-Verbindungen über die SIM-Karte des Kunden an. Nach Erkenntnis des Gerichtes war für den Kunden aus der Bestellung der genannten Aufladeoption nicht erkennbar, dass es sich um eine automatische Wiederaufladung handelt.

Gericht: Tarif versprach Kostentransparenz

"Die Wahl der Option [...], die nicht näher [...] definiert ist, war nach dem für die Klägerin erkennbaren objektiven Empfängerhorizont nicht dahin zu verstehen, dass eine mehr als einmalige Wiederaufladung in Höhe von 10 Euro vor erneutem aktiven Wiederaufladen gewünscht war", heißt es im Urteil wörtlich. Das ergebe sich auch daraus, dass der Anbieter auch andere Wiederaufladebeträge anböte und als Merkmal des Tarifes eine erhöhte Kostenkontrolle herausstellte. "Ein Tarif, bei dem sich das Guthabenkonto aber unbegrenzt automatisch - um welchen Betrag auch immer -während der Verbindungen wieder auflädt, bietet keine Vorteile bei der Kostenkontrolle gegenüber einem Postpaid-Konto", urteilten die Berliner Richter. Dazu trage auch bei, dass der Anbieter nicht verpflichtet sei, den Kunden sofort über eine automatische Wiederaufladung durch SMS zu benachrichtigen.

Die Richter störten sich auch daran, dass in den AGB zu lesen war, dass die Kosten grundsätzlich im Voraus zu zahlen sind. Im vorliegenden Fall wurden aber nur 20 Euro im Voraus gezahlt - weitere mehr als 14 000 Euro wollte der Discounter per Rechnung eintreiben. Zu diesem Verfahren kommt es vermutlich, weil der Anbieter als Provider keinen Live-Zugang zu den Abrechnungsdaten des Netzbetreibers hat und so mit nicht direkt den Betrag in 10-Euro-Schritten einziehen konnte, sondern sich nach der Vorlage der Daten für den Versand einer Rechnung entschied.

Für das Urteil kommt erschwerend hinzu, dass der Kunde bestreitet, die Internet-Verbindungen aufgebaut zu haben. Das Gericht geht daher davon aus, dass er auch nicht hätten wissen können, dass Kosten anfallen. Zu den Kosten von 10 Euro, die nun zu zahlen sind, kommt das Gericht, durch die vereinbarte Aufladung und die Tatsache, dass der Kunde einräumt, durchaus Leistungen in Anspruch genommen zu haben. (Az 38 O 350/10)

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