Erlaubnis

AirTags und SmartTags im Fluggepäck nun offiziell erlaubt

Mit kleinen Ortungs­geräten wie den AirTags von Apple kann man nicht nur einen Schlüs­sel­bund wieder aufspüren, sondern auch seine Koffer überall orten. Doch manche Airlines meinten, die Tracker könnten den Luft­ver­kehr stören. Nun gibt es eine offi­zielle Erlaubnis.
Von dpa /

AirTags jetzt im Aufgabegepäck erlaubt AirTags jetzt im Aufgabegepäck erlaubt
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Flug­zeug­pas­sagiere dürfen künftig ganz offi­ziell Ortungs-Tracker wie die AirTags von Apple oder die SmartTags von Samsung verwenden, um ihr aufge­gebenes Gepäck orten zu können. Darauf hat ein Spre­cher des Bundes­ver­kehrs­minis­teriums am Dienstag in Berlin hinge­wiesen. Das Minis­terium habe eine Anpas­sung bei der inter­natio­nalen Zivil­luft­fahrt­orga­nisa­tion (ICAO) unter­stützt, nach der das Mitführen von GPS-Trackern im Fracht­raum von Flug­zeugen nun formal erlaubt sei.

Bisher fehlten eindeu­tige Vorgaben für die Mitnahme von Trackern wie den AirTags im Aufga­bege­päck. Das hatte dazu geführt, dass es von verschie­denen Airlines unter­schied­liche Ansagen an ihre Passa­giere gab, ob sie Tracker in ihren Koffern verstauen können oder nicht. So hatte die Luft­hansa eine Zeit lang die Mini­sender im aufge­gebenen Gepäck als Sicher­heits­risiko einge­schätzt und verboten.

Das sind die Regeln

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Nach den neuen Regeln der ICAO gilt nun, dass Tracker erlaubt sind, wenn die Batte­rien einen Lithi­umge­halt von 0,3 Gramm nicht über­schreiten. Außerdem darf eine Leis­tung von 2,7 Watt­stunden (Wh) nicht über­schritten werden. Die Geräte müssen weiterhin vor Beschä­digung geschützt sein. All diese Krite­rien treffen auf gängige Batte­rien wie Knopf­zellen vom Typ CR2032 zu, die in den AirTags oder vergleich­baren Trackern verwendet werden.

"Für größere Lithium-Batte­rien gelten weiterhin die bestehenden, strengen Sicher­heits­vor­schriften", sagte der Spre­cher. "Sie können bei Beschä­digung oder beson­derer Stra­pazie­rung über­hitzen und im schlimmsten Fall Brände auslösen." Diese Geräte dürften bis zu einem Lithi­umge­halt von zwei Gramm im Aufga­bege­päck trans­por­tiert werden, müssen aber voll­ständig ausge­schaltet sein. Sie dürften auch nicht im Schlaf- oder Ruhe­zustand sein. Größere Lithium-Batte­rien müssten aus Sicher­heits­gründen weiterhin nur im Hand­gepäck mitge­führt werden.

Die AirTags von Apple, die SmartTags von Samsung und vergleich­bare Geräte von Herstel­lern wie Tile, Chipolo, eufy Secu­rity und Pebblebee nehmen über Blue­tooth-Funk Kontakt zu einem belie­bigen benach­barten Smart­phone auf, das mit dem jewei­ligen System kompa­tibel ist. Über die GPS-Ortung des Smart­phones kann dann der Standort des kleinen mobilen Trackers ermit­telt werden.

Kleine Ortungs­geräte wie die AirTags von Apple helfen dabei, verlo­rene Gegen­stände zu finden. Manchmal werden sie aber auch zur heim­lichen Über­wachung oder Stal­king miss­braucht. Ein neuer Indus­trie­stan­dard von Apple und Google soll das nun unter­binden.

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