Weggewischt

Apple verliert Patent auf Entsperr-Geste von iPhone und iPad

Patent auf Wischen zum Entsperren ist nicht schützenswert
Von mit Material von dpa

Entsperr-Geste auf iPhone und iPad ist nicht schützenswert Entsperr-Geste auf iPhone und iPad ist nicht schützenswert
Foto: teltarif.de / Rita Deutschbein
Apple hat in Deutsch­land das Patent für die typische Schiebe-Geste zum Ent­sperren von iPhone und iPad verloren. Das Bundes­patent­ge­richt entschied am Donners­tag, das Euro­päische Patent mit der Nummer EP1964022 sei nichtig. Apple kann gegen die Ent­scheidung beim Bundes­gerichts­hof in Berufung gehen. Rivalen wie Samsung und Motorola waren gegen das Patent vor­ge­gangen.

Das Entsperren eines iPhones oder iPads über einen virtuellen Schieberegler auf dem Bildschirm ist eine der bekanntesten Funktionen seit dem Start der ersten Apple-Handys 2007. Apple hatte das Patent in mehreren Klagen eingesetzt. Rivalen greifen inzwischen zu anderen Gesten, mit denen die Nutzer ihre Geräte entsperren können. Deshalb hat das Schutzrecht inzwischen eher einen Prestige-Wert. "Dieses Patent ist für Apple nicht annähernd so strategisch wichtig wie es bekannt ist", kommentierte etwa der deutsche Patent-Experte Florian Müller, der die Verhandlung am Donnerstag verfolgt hatte.

Das iPhone war gar nicht das erste Handy mit Wischgeste

Entsperr-Geste auf iPhone und iPad ist nicht schützenswert Entsperr-Geste auf iPhone und iPad ist nicht schützenswert
Foto: teltarif.de / Rita Deutschbein
Offenbar hatte Apple zwischenzeitlich noch 14 Änderungen oder Ergänzungen zum Patent nachgereicht - doch auch diese wurden durch das Gericht abgelehnt. Die eintägige Anhörung vor der Entscheidung fand vor einem Gremium aus fünf Richtern statt, von denen nach Florian Müller immerhin zwei Kenntnisse im technischen Bereich haben. Die beteiligten Firmen wussten seit Dezember, dass das Gericht wohl das Patent fallen lassen würde.

Software an sich ist in Europa nicht patentierbar, sondern nur dann, wenn ein technisches Problem mit einer herausragenden Technik gelöst wird, die auch Software beinhalten kann. Und eine Wischgeste auf einem Touchscreen kann nicht als herausragende technische Neuerung bezeichnet werden.

Im Gegensatz dazu kann alles, was von Menschen an Neuem und Innovativem erfunden wird, zum Patent angemeldet werden. Im Übrigen gab es schon ein Jahr vor dem allerersten iPhone in Schweden ein Handy namens "Neonode N1m", dessen Bildschirm durch eine Wischgeste entsperrt wurde. Laut Florian Müller ist dies nur die erste Entscheidung in einer ganzen Serie von Gerichtsverhandlungen über Smartphone-Patente, die in der kommenden Zeit stattfinden werden.

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