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19.04.2024 14:19 - Gestartet von y h 05 068
Interessant wäre noch folgendes zu fragen:
Ein AML Server steht, wie oben beschrieben in Baden-Württemberg. Ein zweiter als Redundanz bei der Feuerwehr Berlin. Wie sind dort die Vorschriften, dann könnte doch von dort abgerufen werden....
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[1] signalsenke-q antwortet auf y h 05 068
21.04.2024 11:46
Die 110 ist dafür nur relevant, wenn die 112 technisch gestört und deshalb nicht erreichbar ist. 110 ist nur Polizei-Notruf, nicht DER Notruf(-112). Der Abruf wäre rechtswidrig (auch) laut Polizei und wird deswegen unterlassen. Außerdem muss sowieso "normal" geortet werden, evtl. immer auch zusätzlich zum AML-Quatsch (der im Übrigen im Google-Android-Handy auch vom Mobilfunknutzer / WLAN-Kunden/WLAN-Anrufer abschaltbar ist).