BNetzA: Netzneutralität spielt in Deutschland bislang keine Rolle
BNetzA-Vizepräsidentin
Dr. Iris Henseler-Unger
Foto: Bundesnetzagentur
"Netzneutralität spielt in Deutschland bislang keine Rolle". Das sagte die Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur
(BNetzA), Dr. Iris Henseler-Unger, auf dem gestrigen Internet Governance Forum
(IGF) in Berlin. Im Großen und Ganzen habe es in
Deutschland noch keine Verletzungen der Netzneutralität gegeben. Solche Fälle der Diskriminierung einzelner
Anbieter könnten zudem auch mit dem bestehenden Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt werden, sagte
Henseler-Unger. "Das sehe ich ganz relaxed". Zudem handele es sich bei der Thematik um eine grundsätzliche
Diskussion, die länderübergreifend geführt werden müsse.
Sachsen-Anhalts Justizministerin räumt Fehler des Staats ein
BNetzA-Vizepräsidentin
Dr. Iris Henseler-Unger
Foto: Bundesnetzagentur
Damit schloss sich die BNetzA-Vertreterin der Justizministerin von Sachsen-Anhalt, Angela Kolb, an. Diese hatte in
ihrem Vortrag zuvor darauf verwiesen, dass das Thema Netzneutralität nicht in einem Staat allein regelbar,
sondern eine europaweite oder globale Lösung notwendig sei. Kolb räumte zudem ein, dass der Staat mitunter
keine adäquaten Regelungen in punkto Internet hervorgebracht habe: "Die Entwicklung des Internet hat sich so
rasant vollzogen, das es dem Staat schwer fällt, hier mitzuhalten und die Probleme zu lösen", sagte Kolb. Wenn
Probleme auftauchten, neige der Staat dazu, hektisch und nervös zu reagieren und die Konsequenzen getroffener
Regelungen nicht immer bis ins letzte zu bedenken.
Aber auch die Bürger neigten dazu, das Internet teilweise zu naiv zu sehen, gab die Landesjustizministerin zu bedenken. "Was ist die Währung, mit der ich für kostenlose Dienste im Internet bezahle?", fragte Kolb und gab selbst die Antwort: "Natürlich, es sind oft die Daten!" Denn Unternehmen wollten auch im Internet Geld verdienen.
Henseler-Unger: Notfalls Mindestqualität vorschreiben
BNetzA-Vizepräsidentin Henseler-Unger sieht beim Thema Netzneutralität in Deutschland nur dann Regelungsbedarf, wenn es tatsächlich eine (starke) Diskriminierung einzelner Unternehmen durch andere (marktbeherrschende) Firmen gebe. Die Vertreterin der Regulierungsbehörde stellt sich für diesen Fall etwa das Vorschreiben einer Mindestqualität vor. Zudem sollen Internet-Anbieter darüber informieren müssen, ob es eine entsprechende Bevorzugung einzelner Dienste gebe (beispielsweise "Ich verlangsame Google, weil die nicht gezahlt haben.").