EU genehmigt 2,1 Milliarden Mobilfunk-Förderung
Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 2,1 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit welcher der Ausbau, der Betrieb und die Gewährung des "Zugangs zu Infrastruktur für Hochleistungsmobilfunkdienste" in derzeit mit höchstens 2G-(GSM-)Netzen versorgten Gebieten gefördert werden sollen.
Vestager: Hochleistungsmobilfunkdienste bereitstellen
Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, hat die 2,1 Milliarden Förderung für den deutschen Netzausbau genehmigt.
Foto: Picture-Alliance / dpa
Die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, möchte "Hochleistungsmobilfunkdienste für die Bürgerinnen und Bürger bereitstellen". Die Regelung werde den Aufbau und die Verfügbarkeit umfangreicher Mobilfunkkapazitäten in derzeit unterversorgten Gebieten Deutschlands ermöglichen. Da alle Mobilfunknetzbetreiber zu gleichen Bedingungen Zugang zur Infrastruktur erhalten werden, fördere die Regelung den Wettbewerb zum Wohle der Verbraucher. Sie trage zur Überbrückung der digitalen Kluft, zur Verringerung von Ungleichheiten und zu einer nahtlosen Kommunikation bei.
Förderung von 4G und 5G
Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH des Bundes darf 2,1 Milliarden Euro austeilen, mit Segen der EU-Kommission.
Bild: netza-mig.de
Mit der von Deutschland angemeldeten Regelung werden Hochleistungsmobilfunkdienste gefördert, die auf LTE- oder 5G basieren.
Erstmalig kommt hier die frisch gegründete staatliche Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) zum Zuge. Sie wird Zuschüsse an Unternehmen vergeben, die passive Infrastruktur für mobile Sprach- und Datendienste (Masten, Leerrohre, unbeschaltete Glasfaser) errichten und betreiben. Mögliche Beihilfeempfänger sind also nicht nur die Mobilfunknetzbetreiber selbst, sondern auch spezialisierte Bauunternehmen und Glasfaserunternehmen.
Förderung für entlegene Gebiete
Die öffentliche Förderung wird nur für Infrastruktur in Gebieten gewährt, in denen es noch keine oder bestenfalls 2G-Mobilfunknetze gibt und in denen in naher Zukunft kein privatwirtschaftlicher Ausbau von 4G- oder 5G-Netzen geplant ist.
Die Beihilfeempfänger werden im Rahmen einer "offenen, transparenten und diskriminierungsfreien" Ausschreibung ausgewählt. Sie müssen dann allen interessierten Mobilfunknetzbetreibern zu "fairen, offenen und diskriminierungsfreien Bedingungen" Zugang zur passiven Mobilfunkinfrastruktur gewähren.
Interessant: Die geförderte passive Infrastruktur und die damit erbrachten Mobilfunkdienste werden nicht für derzeitige oder künftige Mobilfunk-Versorgungsauflagen berücksichtigt, die sich aus der Zuweisung von Frequenzlizenzen ergeben.
Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), und nach den Grundsätzen ihrer Breitbandleitlinien aus dem Jahr 2013 geprüft. Dabei stellte sie fest, dass die Regelung einen Anreizeffekt für den weiteren Ausbau und Betrieb passiver hochleistungsfähiger Mobilfunkinfrastruktur in den Zielgebieten hat, sodass die Konnektivität gefördert wird. Außerdem trägt die Regelung zur Behebung eines Marktversagens in Gebieten bei, die dünn besiedelt sind bzw. ungünstige topografische Gegebenheiten aufweisen.
Die Kommission ist sich bewusst, dass aus der Zuweisung von Frequenzrechten resultierende Versorgungsverpflichtungen, nach denen die Mobilfunknetzbetreiber einen bestimmten Anteil der Bevölkerung mit Mobilfunknetzen versorgen müssen, nicht die vollständige Abdeckung des deutschen Staatsgebiets sicherstellen können. Daher sei die Beihilfe notwendig, um dieses Ziel zu erreichen.
Hintergrund
Die EU hat in ihrer Gigabit-Mitteilung das ehrgeizige Ziel dargelegt, dass in der gesamten EU, auch in entlegenen Gebieten, an allen Orten, an denen Menschen leben, arbeiten, reisen und zusammenkommen, der Zugang zu Mobilfunkdiensten möglich sein sollte. Ihre Mitteilung „Digitaler Kompass 2030“ knüpft daran an, da vorgeschlagen wird, dass bis 2030 alle bevölkerten Gebiete in der EU mit 5G-Netzen versorgt werden sollten. Im Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation wird ferner das allgemeine Ziel der Förderung der Konnektivität sowie des Zugangs zu und der Nutzung von Netzen – einschließlich Mobilfunknetzen – mit sehr hoher Kapazität für/durch alle Bürger und Unternehmen der Union festgelegt.
Die Leistungsfähigkeit der Mobilfunktechnologien steigt so rasant, dass sie zu Schlüsseltechnologien für den digitalen Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft geworden sind. Allerdings entspricht die derzeitige Mobilfunknetzabdeckung nicht überall den stetig steigenden Erwartungen der Unternehmen und Verbraucher. Abgesehen von bestehenden Versorgungslücken beeinträchtigen auch die häufigen Verbindungsunterbrechungen, die oftmals begrenzten Kapazitäten und geringe Geschwindigkeiten das Nutzererlebnis. Um die Vorteile der Gigabit-Gesellschaft ausschöpfen zu können, sollten überall Mobilfunkdienste verfügbar sein – in Haushalten und Unternehmen, auf Straße, Schiene und Wasserwegen, an touristischen Attraktionen und auf landwirtschaftlichen Flächen. Die Bereitstellung von Mobilfunkdiensten soll so die uneingeschränkte Mobilität der Nutzer gewährleisten.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird der Beschluss über das Beihilfenregister auf der Website der EU-Kommission, GD Wettbewerb unter dem Aktenzeichen SA.59574 zugänglich gemacht. Ordnung muss sein.
Eine Einschätzung (von Henning Gajek)
Endlich passiert das, was eigentlich schon vor 10 oder 20 Jahren hätte passieren müssen. Manche Dinge dauern manchmal so unendlich langsam. Nun sollte die deutsche Bürokratie mal einen Gang höher schalten, damit der Ausbau sofort beginnen kann und nicht erst in zwei bis drei oder vier Jahren. Hilfreich wäre vielleicht eine Musterzulassung für einen Mobilfunkmast. Mit dieser Musterzulassung könnten dann künftig Standorte sofort aufgebaut und in Betrieb genommen werden, wenn sie dem zugelassenen Muster entsprechen. Das würde den Ausbau extrem beschleunigen.
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