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50 MBit in grauen Flecken?


27.10.2022 21:44 - Gestartet von Cartouche
Dann messe ich mit Congstar in einem Gebiet mit nur 2G und erhalte eine Minderung? Muss das meine Wohnanschrift sein?
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[1] machtdochnichts antwortet auf Cartouche
28.10.2022 10:51
Benutzer Cartouche schrieb:
Dann messe ich mit Congstar in einem Gebiet mit nur 2G und erhalte eine Minderung? Muss das meine Wohnanschrift sein?

Du hast es erkannt.
Das Thema ist so wie es dargestellt wird im Mobilfunk einfach nur Schwurbelei.
Ein Mobilfunkanschluss funktioniert normalerweise nicht nur an einer Adresse wie ein DSL- oder Glasfaser- oder Kabelanschluss.

Wenn jemand nun eventuell die mobile Geschwindigkeit an der stationären Geschwindigkeit in seiner Wohnung festlegen will, sollte einen stationären Anschluss wählen.

Auch das ist Medienkompetenz.

Armes Neuland.
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[1.1] Cartouche antwortet auf machtdochnichts
28.10.2022 11:17
Benutzer machtdochnichts schrieb:
Die allgemeine Definition von Mobilfunk Versorgung in der Fläche und nicht in der Bevölkerung sollte sein, dass an jedem Ort, an dem sich Menschen legal aufhalten dürfen, die Versorgungauflagen erfüllt sein müssen. Da dies offensichtlich bei keinem der Betreiber der Fall ist, sehe ich hier allerdings gar nicht einen Gefallen für die Betreiber, sondern ich muss mich nur auf den kurzen Weg zum nächsten schlecht versorgten Gebiet begeben und erhalte das Recht auf eine Minderung auf meinen Mobilfunk Preis. Dies wird der breiten Bevölkerung sicherlich nicht verborgen bleiben, was dann entweder zu einem sprunghaft besseren Ausbau führt oder, realistischer, zu einer Änderung dieser Verordnung..
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[1.1.1] machtdochnichts antwortet auf Cartouche
28.10.2022 11:54
Benutzer Cartouche schrieb:
Benutzer machtdochnichts schrieb: Die allgemeine Definition von Mobilfunk Versorgung....

Nein! Das schrieb der Benutzer machtdochnichts nicht!
Das schreibt der Benutzer Cartouche.


... zu einem sprunghaft besseren Ausbau führt ...

Was aber auch nicht zu einem Ergebnis führen kann, das 100% der zugesagten Minimalgeschwindigkeit entspricht. Mobilfunk bleibt Mobilfunk.


...oder, realistischer, zu einer Änderung dieser Verordnung..

Welche derzeit überhaupt nicht so existiert.
Was sich "Verbraucherschützer" heute so ausdenken und zusammenreimen ist meist eher als lächerlich zu betrachten.
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[1.1.1.1] Cartouche antwortet auf machtdochnichts
28.10.2022 15:21
Benutzer machtdochnichts schrieb:
Benutzer Cartouche schrieb:
Benutzer machtdochnichts schrieb: Die allgemeine Definition von Mobilfunk Versorgung....

Nein! Das schrieb der Benutzer machtdochnichts nicht! Das schreibt der Benutzer Cartouche.

Du hast recht, ich habe am Telefon falsch kopiert und das Zitat verfälscht.

Mein Grundgedanke ist Folgender:
1. wenn die Messkampagne wie bei "Breitbandmessung" einen Kurzurlaub erfordert, dann taugt die Methode nicht.
2. zu den vermuteten Nachteilen für Kunden kommen m.E. Nachteile für die Anbieter dazu. Wenn ich (Heimadresse ok versorgt) mich (warum auch immer) im ebenfalls häufig vorhandenen 2G-Gebiet aufhalte und dies als Grundlage für die Minderung nehme, dann wird es preiswert für mich.
3. sollte die Versorgug der Heimadresse als Referenz dienen, dann geht es wohl um Fixed Wireless und nicht um Mobilfunk.
4. Regulierer: bitte _endlich_ die Fläche zugrundelegen (Bundesgebiet abzüglich staatlich gesperrter Bereiche) und nicht die Einwohner (hierfür gibt es Festnetz).
5. Politik: bitte _endlich_ Anreize für Ausbau schaffen und Frequenzen unter sehr harten Auflagen preiswert und einfach vergeben. Ausreichende Sanktionsmöglichkeiten schaffen und konsequent durchsetzen
6. Geldmittelabfluss inländischer Einnahmen zur Querfinanzierung auslandischer Körperschaften unterbinden und konsequent sanktionieren
7. in beteiligten Behörden FACHKOMPETENZ ansiedeln