Entwurf

BNetzA: Entwurf für Ka­ta­stro­phen­warn­ung per SMS-CB

Um gegen Kata­stro­phen wie im Ahrtal besser gewappnet zu sein, soll die Bevöl­kerung per SMS-CB gewarnt werden. Die BNetzA hat die tech­nischen Details vorge­stellt und bittet um Stel­lung­nahme.
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Die Bundes­netz­agentur hat heute ihren Entwurf einer "Tech­nischen Richt­linie für die Einfüh­rung von Cell Broad­cast“-Warnungen vorge­stellt. BNetzA-Präsi­dent Jochen Homann möchte, dass "dieses zusätz­liche Warn­mittel schnell in Deutsch­land einge­führt werden kann".

Gemeinsam mit dem Bundesamt für Bevöl­kerungs­schutz und Kata­stro­phen­hilfe, dem Bundesamt für Sicher­heit in der Infor­mati­ons­technik und den Mobil­funk­netz­betrei­bern wurde an dieser Richt­linie gear­beitet, um den Entwurf "zeitnah zum Inkraft­treten der gesetz­lichen Grund­lagen" zur Betei­ligung stellen zu können. Um vor Katastrophen wie im Ahrtal (Bild) zu warnen, solll Cell-Broadcast eingesetzt werden. Um vor Katastrophen wie im Ahrtal (Bild) zu warnen, solll Cell-Broadcast eingesetzt werden.
Foto: Picture-Alliance / dpa

Grund­anfor­derungen erfüllen

Der Entwurf soll die "Grund­anfor­derungen von Bund und Ländern" für den "Warn­kanal Cell Broad­cast" erfüllen, aber auch die Wünsche nach Sicher­heit und Zuver­läs­sig­keit erfüllen und die tech­nischen Möglich­keiten der Mobil­funk­netze "verhält­nis­mäßig" berück­sich­tigen.

„Cell Broad­cast“ soll "zusätz­liches Warn­mittel" sein

Unter dem Eindruck der Flut­kata­strophe vom Juli 2021 hatten die Minis­ter­prä­sidenten der Länder gemeinsam mit der Bundes­kanz­lerin die Entschei­dung gefasst, mit „Cell Broad­cast“ ein zusätz­liches Warn­mittel in den Warn­mit­telmix des „Modu­laren Warn­sys­tems des Bundes“ einzu­führen. Sirenen, Apps und der Rund­funk (Radio, Fern­sehen) werden durch "rund­funk­artig ausge­sen­dete Text­nach­richten auf Mobil­tele­fone" ergänzt, um die Bevöl­kerung im Kata­stro­phen­fall besser infor­mieren und schützen zu können.

Fest­legung tech­nischer Einzel­heiten

Das neue Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz und die Mobil­funk-Warn-Verord­nung haben die recht­lichen Voraus­set­zungen für die Einfüh­rung von „Cell Broad­cast“ geschaffen. Nun geht es um die Details. Jetzt solle sich die Verbände der Mobil­funk­netz­betreiber und Hersteller, das Bundesamt für Bevöl­kerungs­schutz und Kata­stro­phen­hilfe, Vertreter der Gefah­ren­abwehr­behörden und der Behörden des Zivil- und Kata­stro­phen­schutzes sowie das Bundesamt für Sicher­heit in der Infor­mati­ons­technik bis zum 10. Januar 2022 sich zu Wort melden. Wer sich für die Details inter­essiert, kann die TR-DE-Alert im Netz nach­lesen.

Wird der Entwurf umge­setzt, sollten alle Mobil­tele­fone, die vor Ort in ein Netz einge­bucht sind, diese Nach­richten empfangen können. Diese Nach­richten sollen in allen vor Ort verwen­deten Tech­nolo­gien (2G, 4G, 5G) ausge­strahlt werden und auch in der Sprache und mit dem Zeichen­satz des jewei­ligen Nutzers.

So könnten beispiels­weise ein russi­scher Besu­cher die Nach­richt auf russisch mit kyril­lischem Zeichen­satz, ein Engländer auf englisch mit latei­nischem Zeichen­satz, ein arabisch spre­chender Anwender in arabi­scher Schrift (von rechts nach links), ein Chinese viel­leicht auch in Mandarin mit chine­sischen Schrift­zei­chen bekommen, je nachdem wie weit das System ausge­legt und reali­siert werden wird.

Die Nach­richten sollen auch dann "klin­geln", wenn das Telefon auf "lautlos" gestellt ist. Ist das Gerät wirk­lich ausge­schaltet oder der Akku leer, funk­tio­niert die Warnung logi­scher­weise nicht.

Die Bundes­netz­agentur hat die Spiel­regeln bei "lahmen Internet" vorge­stellt.

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