Handy-Versicherung gegen Diebstahl: Viele Einschränkungen
Versicherungen gegen Handy-Diebstahl haben viele Einschränkungen
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Gegen Diebstahl soll eine Handy-Versicherung schützen. Doch oft stellen die Anbieter hohe
Anforderungen an ihre Kunden. Ein Beispiel: Im öffentlichen Raum sollen
Handybesitzer ihr Telefon in der Regel körpernah tragen - also im
persönlichen Gewahrsam mitführen, informiert die Verbraucherzentrale
Hamburg. Sonst zahlt der Versicherer unter Umständen nicht.
Das Problem: Die meisten Verbraucher verhalten sich im Alltag nicht entsprechend der Anforderungen der Versicherer. Das zeigt auch eine repräsentative Forsa-Umfrage: Rund 30 Prozent der befragten Handybesitzer stecken das Telefon in die Handtasche, die Umhängetasche oder in den Rucksack. Doch wer das Handy so aufbewahrt, muss unter Umständen damit rechnen, dass der Handy-Versicherer im Schadensfall nicht zahlt, warnt die Initiative Marktwächter Finanzen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Nach Angaben der Verbraucherschützer häufen sich derzeit die Fälle, bei denen der Schutz der Handy-Versicherung nicht greift. Bei Raub oder Einbruch kommt jedoch meist die Hausrat-Versicherung für den Verlust auf.
Umfrage zu Handy-Versicherung
Versicherungen gegen Handy-Diebstahl haben viele Einschränkungen
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Forsa hat Ende Dezember 2016 insgesamt 1019 Erwachsene befragt, die in Deutschland leben.
Für eine Umfrage zu Handy-Versicherungen wurden diese unter anderem gefragt, ob sie eine Handy-Versicherung besitzen oder
in Zukunft eine abschließen werden. Ein Teil der Ergebnisse hat ergeben:
Gerade junge Menschen schließen häufig eine Handyversicherung ab -
bei den unter 30-Jährigen Befragten sind es knapp 40 Prozent.
Insgesamt tun dies nur 17 Prozent aller Befragten.
Haben Sie eine Handy-Versicherung?
In einer weiteren Meldung erfahren Sie, warum Handy-Versicherungen oft zu viele Fälle ausschließen.